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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
936
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936 Februar 1538.

pagne betreffend, die unter sich das Mehr inachen wollen, sei erkannt, daß sie nicht Hinterrucks der Gesandtenbeider Städte mehren, sondern warten, bis diese ihre Botschaft dahin senden und dann nach der gemachtenOrdnung verfahren sollen. St. A, Bern: JnstructionSbuch o, k. ISI.

2. Die Instruction der Gesandten von Freiburg geht dahin: 1. Die, welche zu la Lance gefrevelt haben,sollen Wenn möglich ausgemittelt und bestraft werden. 2. Wenn die von Bern wegen des zu Concise er-folgten Mehrs die Güter des Gotteshauses la Lance, das in der Kirchhöre Concise liegen soll, theilen wollen,sollen die Gesandten hierin nicht einwilligen, sondern die Angelegenheit heimbringen. 3. Wenn die von Bernin Betreff der Strafe für die, welche in der Barfüßerkirche zu Grandson die Bilder zerstört, nicht über10 Pfund zu gehen bewogen werden können, sollen die Gesandten diese Buße von 10 Pfund festsetzen helfen«4. Man fordert, daß der Vogt von Averdon den Zoller von Montagny le Corbe, den er auf dem Gebietbeider Städte gefangen genommen haben soll, freigebe und den Städten für die geschehene Verletzung ihrerHerrlichkeit Gcnugthuung erstatte. 5. Die Boten haben Vollmacht, Einige, die einen Meineid gethan habensollen, zu bestrafen. 6. Denen von Concise, Corselles und Mutrux, die für ihren Bedarf Holz begehren,haben die Boten solches um einen ziemlichen Zins zu bewilligen Gewalt. 7. Ebenso für Verhandlungenwegen der Neisläufer. 8. Der Vogt von Iverdon beglaubt, 20 Gros Zinszu behanden." Die Gesandtensollen darauf dringen, daß hierüber der Commissär Lucas verhört und der Zins beiden Städten erhalten werde«

K.A. Freiburg: JilstructwnSbuch Nr. S, k. Vi«

Über das Resultat der Conferenz können wir nur folgende wenig befriedigende Notizen mittheilen:

1) 1538, 21. Februar, berichten vor Rächen und Burgern zu Freiburg Ammann und Reif was sie Z»Grandson verhandelt haben, laut Abschied. Räche und Burger beschließen:daby müssends mine Herren lasse»bchben, aber Harnach, so sich dergleichen spän wyter zutragen, wurde» mine Herren sollichs nit nachlassen könne»vermög des Vertrags." K, A. Freiburg: Rathsbuch Nr. es,

2) 1538, 22. Februar. Bern an Freiburg. Man bedaure den zu Grandson unter den Boten beiderStädte zu Stande gekommenen Abschied, und hätte nicht erwartet, daß die von Freiburg von bereits gs'faßten Beschlüssen wieder abgehen und nicht besser den besiegelten Vertrag betrachten würden, dem gemäß dieBoten von Bern handeln wollten. Da man Verzögerung nicht eintreten lassen könne, so werde neuerdingsauf Sonntag über acht Tag (3. März) in Grandson Nachts an der Herberg zu sein Tag angesetzt, um d>eunerledigten Geschäfte in Gemäßheit ergangener Abschiede und Verträge zu vollenden. Die Gesandten möge»insbesondere beauftragt werden, darüber zu verhandeln, wie künftig die Güter der Karthause verwaltet werde»sollen. Würde man hierüber zu verhandeln verweigern, so würden die von Bern gemäß der früher» Be-rednisse und des Vertrages fürfahren und erwarten, ob man sie mit Recht belangen wolle, das sie dem»von Freiburg in Betreff des ganzen Kirchspieles Concise angeboten haben, und welches dem Rechtsbot derGesandten von Freiburg, als das frühere, billig vorgehen soll. a.A.Fr-wurg: B-r»cr Misiv-n-

3) Die Einleitung der Instruction an die gleichen Gesandten von Bern vom 22. März für den 24. R?»^(der auf den 3. in Aussicht genommene Tag scheint so weit verlegt worden zu sein) bemerkt:daß die Hände

nit usgetragen sind." St. A. Bcrn: JnstructionSbuch o. l. eoo«

Der hiemit anscheinend im Widerspruch stehende Beschluß von Note 1 betrifft wahrscheinlich nur ei»'zelne Punkte.

Das Datum des Tages ergiebt sich aus der Missive vom 30. Januar von Bern an Freiburg (K-Freiburg: Berncr Missiven) worin verlangt Wird, auf Sonntag über acht Tag (10. Februar) Nachts »"der Herberge zu sein. Dabei fällt allerdings etwas auf, daß die Freiburger Gesandten erst am 21«Bericht über Verlauf der Conferenz vor Rüthen und Burgern erstatten.

Die Namen der Gesandten von Freiburg ans dem dortigen Rathsbuch Nr. 55, 8. 4, 7. Februar.