Februar 1538.
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S6S.
Wrunnen. 1538, 15. und 18. Februar.
LnndeSarchiv Schwnz: Abschiede.
Tag von U r i, Schwyz, Nidwalden.
Gesandte: Uri. Jacob a Pro, Sekelmeister; Hans Kuhn, des Raths. Schwyz. Kaspar Stalder, Statt-halter; Hieronymus Schorno, Pannermeister. Unterwalden. Jacob Umbauen; Konrad Stulz, beide desRaths.
I- (15. Februar). Auf diesem Tag, der hauptsächlich wegen des Decans von Bollenz angesetzt wordeneröffnen die Boten von Uri folgende Instruction: I. Wenn man Händel, die schon beurtheilt worden,"°rnehmen und hinter sich greifen wolle, müssen sie heimkehren und können nicht theilnchmen. 2. DasselbeM der Fall, wenn man des Decans Verantwortung nicht anhöre. 3. Da man mit etlichen Personen inwichen Fällen zu Brunnen verhandelt habe, solle man den Decan auch dahin stellen; dann haben sie Gewalt,zu handeln, auch nöthigenfalls den Nachrichter zu beschicken. Da die von Unterwalden der gleichenkmuiig waren, so hat man den Decan und seinen Diener vorbeschieden und jedem insbesondere folgendeMiikte vorgehalten: 1. Peter Parenzi habe sich mit Agatha de Philippi mit ihrem, ihres Vogtes und ihrerkrivandten Willen vermählt, dann sei es bekannt geworden, was man früher nicht wußte, daß sie nach zweiklley n,it einander im vierten Glied und Linie verwandt seien. Hierauf habe Peter Parenzi den Decankchagt, was er zu thun habe und dieser ihn nach Rom gewiesen, eine Dispens zu erhalten. Als er mitzurückgekommen, habe der Decan das Mädchen nach Mailand geschickt und einem Andern zugestellt und^ Vicar daselbst fälschlich geschrieben, das Mädchen sei nur sechs Jahr alt und habe den Peter nicht^'willig, sondern gezwungen genominen. Jetzt finde sich in beiden Punkten das Gegentheil. Als nun Peter
"^ö'vli" suchen wollte, habe der Decan nach Mailand entboten, man solle das Fröwli verbergen und" Peter nicht überlassen. Hierauf verantwortet sich der Decan, er habe die benannten zwei Personen nichtTrauung etwas gewußt. Als er aber vernommen, daß sie verwandt und einander^ Ehe versprochen, habe er diese ihnen verboten, worauf Peter sagte, er wolle nach Rom gehen, eine Dispens^wirken. Das habe er (der Decan) geschehen lassen, aber es ihn nicht geheißen. Als jener dann eineulle zurückbrachte, habe er diese dem Vicar nach Mailand geschickt, der ihm dann wieder geschrieben und" Pbdelegirt habe, den ganzen Handel zu untersuchen und darüber zu urtheilen. Das habe er nach bestem^'Mögen gethan und die aufgenommene Kundschaft dein „Delegato" »ach Mailand zugeschickt und ihn gebeten,ivöge urtheilen. Das Mädchen habe er nicht nach Mailand geschickt; der Vogt habe dasselbe einige Tage^ Recht hinter ihm gehalten und dasselbe „by" dem Weibel dem Peter geschickt. Nach kurzem sei es dann^vvy gelaufen, woran er unschuldig sei. Er habe auch nichts Falsches vorgegeben, indem er nichts gemeldet^ als daß das Kind einen Vogt habe. Ebensowenig habe er berichtet, daß man das Kind nicht verab-lassen solle. Da der Papst die Verbindung nicht gestattet („und b. ht. auch Habs nit nachglan"), niemand^ Recht erkennt, daß eine Ehe vorhanden sei, auch keine Ehe vorhanden sein könne, er auch die Leute wederWieden noch verbunden habe, so halte er sich für unschuldig; man möge ans seine Kosten die Sache unter-wenn er gefehlt, so soll man ihn bestrafen. 2. Da im Lande Parteiung vorhanden, so habe er einige°le bei Priestern sich erkundigt, was Leute, die nicht von seiner Partei sind, gethan haben, und solches dem
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