Februar 1538.
gelegenheit wegen der Briefe und Anderes zu erledigen. 4. Wenn aber wegen der benannten Zehnten nichtentsprochen wird, sollen die Gesandten nur die Protestation wegen des Grafen von Greycrz anbringen unddann verreiten. 5. Nach Vollendung des vorgemelten Handels sollen die Boten sich dafür verwenden, daßdie von Bern die von Albligen wie früher nach Überstorf zur Kirche gehen lassen. 6. Den Tag in Grandsonwegen der MißHändler u. s. w. will man besuchen. Wenn diesfalls neue Geschäfte vorhanden sind, sollensolche vorher denen von Freiburg angezeigt werden. 7. Wenn die Gesandten nach Mnrten gehen, sollen siedieses berichten, damit man in Betreff der Briefe den Stadtschreiber hinsenden könne. 8. Bei gleichem Anlaßsolle» die von Bern um einen baldigen Tag wegen der die neuen Herrschaften betreffenden Briefe ersucht werden.
K.A,Frciburg: JnstructionSbuch Nr. Z, k. »0.
3) Das Rathsbuch von Bern verzeichnet unterm 4. Februar die Verhandlung; aber mit allfälliger Aus-nahme des ersten Punktes der oben mitgethciltcn Instruction, der zugleich erster Verhandlungspunkt ist. inso unvollständiger Minute, daß diese Ouclle hier wirklich untergeordneter Natur ist. Zu Ziffer 1 der Instructionbeschließt der Rath, die Freiburger mit guten Worten abzuweisen; man habe ihnen stets das Beste gethanund soviel nachgelassen, daß sie zufrieden sein könnten; verlangen sie mehr, so mögen sie vor den großenRath kehren. Flüchtige Erwähnung finde» dann die Angelegenheit des Grafen von Greyerz, Verhandlungen,die in Grandson zu treffen sind, Albligen, das Abholen der Briefe und Gewahrsamen u. s. w.
St.A. Bern: RathSbuch Nr.LvL, S.1L5.
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Krandson. 1538, 11. Februar.
Verhandlung zwischen Bern und Frei bürg.
Gesandte: Bern. Hans Jacob von Wattemvyl, Schultheiß; Hans Ludwig Aminann, des Raths. Frei-r g. Peter Ainmanu; Hans Reif.
In Betreff der Verhandlungsgegenstände sind wir auf die Instructionen angewiesen:
1. Bern instruirt am 8. Februar die genannten Gesandten zu eröffnen:
Da sonst alle Späne zwischen beiden Städten erlediget worden, so seien sie hergeschickt, um auch dieAnstände in Grandson („des Orts") auszutragen. Sie betreffen Folgendes: 1. Vor einem Jahre sei ver-wöge des auf der Jahrrechnung zu Freiburg ergangenen Abschiedes zu Concise, Onncns und Champagne ge-wehret, aber die fdamals angenommene) Reformation derer von Bern noch nicht vollständig durchgeführt worden.Die Boten seien nun bevollmächtigt, diesfalls das Nöthige zu vollstrecken. Sic sollen die Pfaffen aus denPfarrhäusern entfernen und Prädicanten hincinthun, die Pfründen den letztern geben und die Pfaffen ab-weisen, damit die Kosten, die man bisher gehabt hat, aufhören. Da ferner die Karthause im KirchspieleConcise gelegen ist, sollen die Gesandten dafür sorgen, daß daselbst die Cercmonien abgestellt werden, die Mönchebie Kutten ablegen und die Reformation annehmen, wobei sie mit den Boten von frciburg über die Ver-waltung der Klostergüter und des andern Kirchenvermögens das Nöthige verfügen sollen. Wenn die vonFreiburg sich dessen nicht befassen wollten und meinten, es sei entgegen dem Vertrag, so sollen die Gesandtenßc daran erinnern, wie denen von Frciburg wegen Concise das Recht geboten worden sei; man wolle das-selbe erwarten und (inzwischen) fürfahrcn, was die Boten dann auch thun sollen. T Die Gesandten sind auchermächtigt, die Angelegenheit wegen der Barfüßer und andere Händel gemäß der besiegelten Ordonnanz zuerledigen. 3. Sie sollen wegen des Zollcrs von Montenach, den der Vandvogt von ))vcrdon gesangen hat,verhandeln. 4. Damit die Gesandten den Abschied von Frciburg, dem gemäß sie letztes Jahr gehandelt undjetzt die Sache vollenden sollen, kennen, bemerke man ihnen, daß er also laute: Die von Concise und Cham-