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Februar 1538.
obwohl diese daselbst nur das Maleftz haben; sie bitten deßwegen, ihnen in ihrem Vorhaben beholfen zu sein-Die Boten von Bern erwiedern, die von Kriegstetten hätten vor einigen Jahren gemehret, beides, das Gottes-wort und die Messe, zu haben und seien ihren Herren nachgelaufen, daß man sie hiebei beschützen möge; sieglauben, es hätte hierbei füglich sein Bewenden haben können. Übrigens wäre nicht nöthig gewesen, daß dieBauern anher gekommen, um gemeine Eidgenossen zu belästigen; die Sache sei schon lange in Bewegung undes haben diesfalls ihre Herren denen von Solothurn Recht vorgeschlagen, wobei sie bleiben werden. Ma»hat nun die Gesandten von Bern freundlich gebeten, da sie zu Kriegstctten nur das Malefiz haben und dieUnterthanen einhellig die Messe verlangen, ihnen diese zu verwilligen. Die Boten von Bern entgegnen hieraufweiter, sie haben keinen Auftrag, in der Sache zu handeln, und weil sie annehmen, ihre Herren werden esbeim Alten belassen, so wollen sie sich mit dem Gegenstand nicht behelligen. Mail giebt ihnen nun die Sachein den Abschied, sie an ihre Herren zu bringen und auf dein nächsten Tag Antwort zu geben. Hv. DieBoten (von Bern) mögen gedenken, was der Burgermeister von Schaffhausen mit ihnen der Schiffe wegengeredet hat.
x. Verhandlung der V Orte wegen der von Frankreich (im Kappelerkrieg?) erhaltenen 6000 Kronen;siehe Note.
5. Verhandlung der evangelischen Städte wegen einer Antwort an Luther und die protestantischen Ständein Deutschland; siehe Note.
Im Zürcher Abschied fehlen K, n; im Berner v—x, Ii, n, s; im Freiburger und SolothurnerIi, I, n, s; im Schaffhauser v—T, Ii, I, Ii, s; I und u aus dem Zürcher; v und >v aus dein Berner.
Der Name des Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 1533—43, t'. 186 und Missivenbuch1538, t, 72; die der Berner aus dortigem Jnstructionsbuch 0, k. 136; der des Freiburgcr aus dortigem RathsbuchNr. 55, s. ä. 1. Februar. Die Sammlung des E. A. A. enthält für diesen Tag kein Verzeichniß der Gesandten.
Zu Das Zürcher Exemplar hat folgenden nachträglichen Zusatz: Sie (die Boten von Bern) habenauch angezeigt, daß diese Ansprachen keine Pensionen betreffen, sondern bei Junker Hans sel. größtentheilsEhesteuer und besiegelte Verheißungen.
Zu k. Die bezügliche Supplikation, unter andern im Lucerner und Zürcher Abschied, trägt als Datuwdes Vortrags Donstag nach Lichtmeß (7. Februar). Sie wiederholt mit Bezugnahme auf das früher ge-stellte Gesuch die schon entwickelten Gründe, die Kosten des Brückenunterhalts betreffend w.
Zu m. Die an Lucern gerichtete Erklärung Zürichs (worin die unüberlegten und „hitzigen" Vorwürfe,die der Text andeutet, weitläufiger ausgeführt und in gemessener Ruhe widerlegt sind) hat der Lucerner Ab-schied, k. 150.
Zu «. Der Zürcher Abschied hat den Eingang in etwas veränderter Redaction und gibt die Parenthese!der dem Gesandten Marnold gewidmete Dank ist sonderbarer Weise mit „Deßglichen" eingeleitet und nach seingeschaltet.
Demselben Abschied entnehmen wir folgenden Auszug des zweiten Vortrags:
1. Da die Eidgenossen über die Handlung des Andlauers und Heggenzers -einige Beschwerden äußer»,so geben die Gesandten diesen Bericht: Wie sich aus dem Frühern ergebe, hätten die Beiden nicht wohl wehrthun können, als sie wirklich gethan haben; der Regierung und ihnen sei es gewiß leid, daß der Thät^entkommen; hätten sie, was übrigens so ehrenreichen weidlichen und wohl hergekommenen Adelsleuten keines-rvrgs zugetraut werden solle, mit denselben irgend welches Einvcrständniß oder „Geneigklichkeit" zu ihnen geh»^'so würden sie die Fliehenden nicht so ernstlich mit Schießen wieder ins Schloß getrieben, und noch