Februar 1538,
, ^ die goUabte Mühe, deßgleichen der Regierung von Ensisheim,
ranke dein Herrn Marno e 5"'" ^ leid sei und daß sie die Schuldigen auf Betreten
namentlich für dre Erklärung, r aß r,r ^ des von Andlau und des „Hecketzers" wegen das
nach Verdienen bestrafen werde. Man wolle . ^ ^ gewesc.e sei. Da nun Wilhelm
Bessere glauben, in Zukunft aber Genmnngen eingeräumte Schloß Schwarzenbnrg zu einem
Arsent und seine Helfer das ihnen von beioraen sei so bitte man die Regierung, dieses
Raubhaus gemacht, und dorther noch weiterer NM ^'^bodeu gleich zu macheu. 2. Sie mögeSchloß zu ewigem Gedächtuiß sogleich zu vorbrenne.i i ^ f^ieii Filß gesetzt und nach
dafür sorgen, daß der gefaugeiie Franzose beforderlichs Truttenburg und dem Peter Scherer die
Basel gebracht werde. 3. Es sollen dem Hans ^ru ließ. ^ ^ freigelassen und
«"genommenen Flecken uiid Güter nicht mehr zu zam ^mische König und die Regierungen
Basel für den erlittenen Schaden befriedigt 'vordem . ^ ^ Mieten inögen Mandate erlasien, daßun ganzen Reich, in Italien und allen andern i nie . .-g^rn sie nach ihrem Verdienen
'"cmand dem Wilhelin Arsent oder dessen Anhängern . i s ^ P-awrafeu und den Grafen von Hanaubestrafe, damit die Straßen gesichert werden, nre sollen auch r ^-l - ^ ^ Eugenen, die sie
""d Bitsch schreiben, daß sie die Straßen rn ihrem Ge ute n )ii ^ als einen Haupttheil-"on Schwarzenburg nach Ensisheim haben führen lassen, uamen i , ^ - uiittheilen, K. Endlichuehmer, sollen sie nach ihrem Verdienen strafen und deren «erhör- , Bosses Schwärzen-den sie den Wirrich von Geinmingen anhalten, daß er ^ ^ ^ie Erbeinungbürg wegen unangefochten lasse. Wenn dies Alles „verstreckt" ^ ^ ^
erheische, so werde man sich damit begnügen und ferneren gute .llach ^ ^ s ^ und begehrt,
lchaft des Bischofs von Basel verantwortet sich in dieser Sach« Aian gu - ^ werde,
b°ß der Bischof sei.ierseits dafür sorge, daß das ^"5 Schwarz^ ^ g^r!eben. sie
'l- Dem römischen König, dem Pfalzgrasen und den (masin von handeln und wandeln
'"achten die Straßen auf ihrem Gebiete schirmen, damit d,° Eidgenossen sre ^ ^ angesetzt auf
können, i . Zur endlichen Berichtigung dieses Geschäftes ivu tili an" e ^ römischen Königs überSonntag Reminiscere, den 17. März, woselbst die Gesandten ^ die Nachricht zuge-°bige Artikel Antwort geben sollen. 8. Der Bote von Zürich mc e , außerhalb seiner Gerichtek°'"Men, daß der Abt von St. Gallen die Nnterthanen, die bisher zu e P weine, der Abt sollte beigegangen, zwingen wolle, die Messe zu hören; Zunch suide du» es ^we ^ zwingen solle. Heimzu-b°r bisherigen Übung bleiben; es bitte daher, dem Abt zu ' ß in Baden lade, wenn er nichtbangen, damit man dein Abt förderlich schreibe und ihn aus d"' ' ^o,. wider den Landfrieden^sprechen wolle, t. Der Bote von Zürich zieht an, wie der chsan ^ Constanz des aller-T°predigt habe, und legt einige Artikel vor. Daraus wird , ^ Minder nicht getauft seien,"rnstlichstm geschrieben, sie sollen ihn vorberufen, ihm die Z"'" . > ' ^ „;cht gerecht, vorhalten,'"erden das Angesicht Gottes nimmermehr sehen, und Zwingt'» ^ i „ Die Instructionen überl«ne Antwort darauf vernehmen und ihn dann vermöge des -am, ^ gaß künftig in den „ge-be" Fall, der von dem Prädicanten von Neunforn gefordert "'Iii, aber auf die Bitte'"einen Obrigkeiten" die mit Tod abgehenden Prädicaiiteii ^n ^ Kriegstetten bringen vor, sie,
Zürich will man in diesem Fall darauf verzichten- durch die von Bern gehindert,
^iber ,md Männer, verlangen alle einhellig die Messe; hreran aber werden