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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1538.

SS8.

Wurten. 1538, 1t). Januar.

Tag zwischen Bern und Frei bürg.

Gesandte: Bern. Hans Ludwig Ammann; Peter Cpro. Freiburg. (Lorenz) Brandenburger; (Franz)Mühlibach; (Peter Fruyo), Stadtschreiber.

Die Existenz des Tages, dessen Datum und zweifelsohne die Hauptgegenstände der Verhandlung ergebe»sich, außer aus dem Abschied vom 17. December 1537, aus welchem wir auch die Namen der Gesandten vo»Freiburg entnehmen, aus folgenden Beschlüssen und Missiven:

1) 1538, 3. Januar. Bern an Freiburg. Die zum Abschied vom 17. December 1537, Note 5 ange-führte Missive fährt folgender Maßen fort: Da die von Freiburg sich in Betreff des Bundes mit WiMbürg mit den angegebenen Ursachen nicht begnügen wollen, so überschicke man ihnen den Bundbrief nebst dc>»Siegel derer von Freiburg und der diesfalls von denen von Wiflisburg an sie gerichteten Missive, »ebstAnbietung des Rechts, wenn beglaubt werden sollte, daß man hiefür nicht Glimpf und Fug besitze.

K. A. Freiburg: Bcrner Missive».

2) Die hier angeführte Missive von Rath und Gemeinde von Avenches an Freiburg datirt vom 31. De-cember und geht dahin: Bisher habe, zwischen beiden Theilen ein Bündniß bestanden, das man willig gk'halten habe und wofür man denen von Freiburg dankbar sei. Da die von Avenches aber jetzt in Abhängig'keit derer von Bern gekommen und man diesen nicht ungehorsam sein wolle, so mögen die von Freibug esnicht verübeln, wenn die von Avenches dieses Bündniß nicht mehr aufrecht erhalten. Sie bitten daher, daßman dasselbe aufhebe und sie des Eides entlasse und Brief und Siegel zurückstelle, wofür man schon öfternachgesucht habe, und was die von Avenches ihrerseits anmit ebenfalls ihnen; man werde bcinebens sonst g»^Nachbarn bleiben. wiNow.

3) 1538, 4. Januar. Der Rath von Freiburg erkennt:An die von Bern, ufschiebung des tags g»»Murten bis mitwochen ze nacht, pundshalb von Wiblispurg werde man übersitzcn und üwern Kescheid gebe»."

K. A. Freiburg: Rathsbuch Nr. SS.

4) 1538, 10. Januar, Murten. Tie genannten Gesandten von Bern an Schultheis; und Rath daselbst.I. Als man heute mit den Boten von Freiburg in Verhandlung getreten, habe man verlangt, daß die Kirchen-zierden und Meßgewänder des Eonvents, die vermöge des Vertrages bissiner zyt" zu gemeinen Hände»liegen geblieben, getheilt werden sollen. Darauf baten die Gesandten von Freiburg, den ganzenPlunder"dem Convent oder den Mönchen zu belassen. Als dieses Begehren verweigert worden, redeten sie von eine»'Kauf. Als ihnen hierauf die Instruction derer von Bern vorgewiesen worden, erklärten sie, auf Gefallen ihrerObern in eine Theilung einzutreten, so zwar, daß ihnen die Meßgewänder und das silberne Kreuz belasse»-wogegen denen von Bern die zwei silbernen Kerzenstöckc, die zwei silbernen Rauchfässer, die silberne Custodirund die zwei silbernen Meßkännchen übergeben werden sollten. Man habe nun diese sieben Stück durch eine»Krämer wägen lassen und gefunden, daß sie 7 Pfund 6l/z Unzen betragen, was ungefähr 84 Kronen »»)Werth sei. Die von Freiburg erhalten dagegen das Kreuz, etwa drei Spannen lang von Eichenholz, '»^dünnem Silberblech beschlagen, mit einem kupfernen und vergoldeten Knopfe und vielem werthlosen Gestein!zwei Chorkappen von gelber und zwei solche von rother Satine; einen Meßachcr von Carmoisinsammet; eineKappe von rothem Sammet mit erhabenen Bildern; einen Meßacher von rothem Sammet; zwei Leviten-röcke vom gleichem Stoff; zwei ebensolchegeblümt"; zwei Levitenröcke mit silbernen Faden durchzogen!zwei Levitenröcke von rothem und einen von weißem Damast; eine grüne sammetenc Kappe von geringe»'Werth. Die von Bern mögen sich nun erklären, ob sie die Theilung so annehmen oder ihren Theil ver