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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1538.

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kaufen wollen und wie. II. Die von Frciburg verlangen ferner: 1. daß man den drei Novizen, wenn siePriester werden, wie den andern die ganze Pfründe verabfolgen lasse. 2.Den buw im schloß anze-schlachcn." 3. Den Zollstock zu öffnen. 4. Die Güter des Pfarrers im Wistenlach zu admodiren und demPfarrer wie andern Prädicanten Geld zu geben. .Die Gesandten ersuchen für diese vier Punkte um Jn-

struetion. St. A.Bern: Kirchliche Angelegenheiten IÜ34gg.

5) 1538, 11. Januar. Der Rath zu Freiburg erkennt, an die Boten zu Murtcn zu schreiben, die vonBern sollen die von Freiburg in Betreff der im Gebiete der letztern befindlichen Zehnten der Conventsherrcn(zu Petcrlingen) ruhig lassen; wenn nicht, sollen die Gesandten in Nichts eintreten.

K. A. Freiburg: RathSbuch Nr. 55.

6) 1538, 16. Januar. Nor Rathen und Burgern zu Freiburg berichten die in Murtcn gewesenenBoten über die dortigen Verhandlungen betreffend die Kirchcngütcr und andere Sachen des GotteshausesPcterlingen .. .Den pund von Wiblisburg soll man nochmalen enthalten und durch rechtlich erlüterung ent-scheiden lassen." n-iäsm.

sss.

Wer«. 1538, 18. Januar.

Staatsarchiv Bern: JnstructionSbuch 5. 183. KantonSarchiv Freiburg: Muriner Abschiede L, 1. 11.

Tag zwischen Bern und Fr ei bürg.

Gesandte: Freiburg. Haus Gugleuberg, des Raths; Peter Fruyo, Stadtschreiber.

Die von Bern antworten auf den Vortrag der Boten von Freiburg : 1. Sie seien damit einverstanden,W die Urkunden, Briefe und Bücher, die auf jene Gebietstheile der eroberten Lande Bezug haben, die maneilen von Fretburg überließ, den letztern zugestellt werden. Sie sollen ihnen aber auch die Urkunden vonGerlingen, ^ zu Murten liegen und die die Coinmissarien abgetheilt haben, für ihren Theil ohne Wider-spruch verabfolgen lassen. 2. Aus guter Freundschaft wollen auch die von Bern den drei Novizen, wenn^ nach Freiburg ziehen, allda wohnen und Priester werden, die bestimmte Präbende, jedein 200 Florinr enslänglich verabfolgen lassen. 3. Die 600 Kronen, welche der Herr von Prangin undBpry" (Biere?)Huldig ist, hje nicht vom Convent erspartes Geld, sondern Erlös verkaufter Herrschaften sind und weil die^reffenden Schuldner auf dem Gebiet derer von Bern sind, behalten in Gemäßheit des abgeschlossenen Ver-^ges letzteren; dagegen die 10 Pfund Zins von Greperz will man denen von Freiburg aus beson-erer Freundschaft schenken, unbeschadet des mit dem Grafen von Greyerz geschlossenen Vertrags. 4. Die°ten von Freiburg beantragen, es sei der in dem letzten Abschied von Murten gebrauchte Ausdruck, daß^eyerz auf dem Gebiet derer von Bern (hinder minen Herren") liege, zu ändern und zu verbessern. DieBern entgegnen, der Schreiber Lando habe mit Genehmigung beider Städte Boten den Abschied verfaßt;^m lassen sie es verbleiben. Indessen seien sie auf diesen Abschied nicht allzuverrenklich", indem sie^"eu Vertrag mit dem Grafen von Greyerz haben und von diesem weichen sie nicht ab. 5. Die drei ZehntenW Avry, Neyruz und Chesopelloz, da dieselben von einem Abt nicht für die Pitanz des Convents, sonderngeniaß dem zwischen dein Abt und Convent gemachten Vertrag für die Fabrica und für den Bau gegebenforden, diese aber zu Peterlingen geblieben, die Kirchenzierden dagegen getheilt worden sind, können die vongestützt auf den Spruch an der Sense nicht von Händen lassen. 6. DenChambellier" (am RandChamalier) betreffend verbleibt es bei der von den Boten von Bern zu Murten mit ihm getroffenen