December 1537. 9^7
bitte man inständig, sich mit der oft gegebenen Antwort zu begnügen, zumal diese Leute nur dcßwcgcn i»die Stadt zurückkehren wollen, um die Unruhen zu erneuern und zu Gunsten des Herzogs Rache zu üben.9. Wege» des Vichpfändens sei die Sache beurtheilt (»vo^äe«) worden und werde sich ergeben, daß dieGesandten irrig berichtet seien. 10. Mit den Stiftungen verhalte es sich wie schon geantwortet, indcß seiman fortwährend daran, die Sache nach allen Richtungen zu untersuchen und werde das Ergcbniß getreulichberichten. 11. In Betreff der Klagen gegen Poutct und andere Genfer sei den Gesandte» Berns »ach-gewiesen worden, daß die Sache übertrieben worden sei. 12. In Betreff der fraglichen Fischenzcn desHerrn von Meßbach ersuche man Bern, denselben zu weise», sich des Rechts zu bedienen, da dies eine Sachezwischen Privatleuten sei, die die Stadt Genf weiter nicht angehe: »>an werde ihm gerne behülflich sein.
13. In Betreff des sogenannten Herrn von St. Victor antworte man wie früher und hoffe hierin zur EhreGottes und im Sinne derer von Bern, ohne Rücksicht auf das eigene Interesse, gehandelt zu haben ?c.
14. Man bitte ei» Aufsehen auf Coudre bei Ccligny zu haben, welcher Ort von Leuten, die Rache zu nehmengeneigt sind, stets bedroht sei. 15. Empfehlung und Versicherung steter Freundschaft. Weit entfernt, dasMannschaftsrccht zu St. Victor und Chapitrc denen von Bern zu bestreiten, sei man gegcnthcils entschlossen,unverbrüchlich das Burgrecht aufrecht zu halten. (Folgen in besonderm kurzein Abschnitt Instructionen überdie beim Abschied vom 10. bis 16. November übergangenen und daher auch hier nicht spccicll berührten unter-geordneten Punkte). K, A. Gens: RathSregislcr.
Da der Styl und die ganze Fassung des Genfer Rathsregisters dieser Zeit vielfach unbchülflich undunklar ist, geben wir unsere Auszüge unter allem Vorbehalt.
Hierauf bringt das Genfer Rathsbuch unter dem Titel: »?our rssoluoion Knalls« eine Wiederholungvon Art. 1—9 und 15 der zum Abschied vom 10.—16. November mitgethcilten Instruction von Bern andessen Gesandte Graffcnricd und Hubcr. In mehr oder weniger verbesserter (französischer) Redaction bewegtsich dieselbe in Form einer directen Ansprache an die Genfer und bemerkt bei ein und andcrm Punkt, es seihierüber ebenso geredet worden, als Gesandte von Bern zuletzt in Genf gewesen. Vom llrtheil von Peter-lingcn aber verlautet hier nichts.
SS6
Md.», 15»?, «-.»»>»
«w°t«archi» Zürich: Mchi-d. Bd.^»aar^rchn' vn^ jta.,t°»sar»iv Tol-thur»: .
«°..d.»archw 2chw..,: MM»., ew.chichd.
Gesandte: Zürich. M.HansHaab; Hans Edlibach, beide.^^^osu^vön Beroldingen, Ritter, alt-Raths, Sekelmeister. Lucern. Christof Sonnenberg, des Ra ^ Weissenbach, Landammann
Landammann. Schwyz. Rudolf Zay, des Raths. Unterwa : e n, M.Theodor Brand,
v°n Obwalden. Zug. Oswald Toß, Anunann. Glarus, Ha"s AM ' Freiburg. Haus Reis, des
Dberstzunftmeister; Bernhard Meyer, des Raths; Heinrich - Hans Waldkirch, Bürgermeister.
Raths. Solothurn. Jacob Berti („Bercher"), des Raths- Schafshausen. «
Appenzell. Ulrich Langer, Ammann. - E. A. A. l.>. ^^ankr-ich habe ihren Sohn und
». Hans und Ulrich von Landenberg bringen vm, - ^ garsten Feldherren zwei PaßportenRetter, Hans Ludwig, unschuldig umbringen lassen, o ^ ^ Practiken uingehen und diesen
Sehabt und den Franzosen treulich gedient habe. ' verleumden und seine Ehre angreifen. Da
Hans Ludwig scl. vor gemeinen Eidgenossen ode: em/ i