Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
918
Einzelbild herunterladen
 

918

December 1537.

nun dies die ganze Verwandtschaft beschwere, so bitte sie freundlich, die etwa vorgebrachten Beschuldigungenauf ihre Kosten anzuzeigen, worauf sie danu der Wahrheit gemäß antworten werden, da ihr Sohn und Vetterkeiner unredlichen Handlung überwiesen werden könne. Sie bitten, dieses Gesuch in die Abschiede zu nehmen.2. Wenil jemand vermuthen möchte, sie seien hier, um Unruhe zu stiften, so geben sie darüber diese Aus-kunft: Da sie mehrere Söhne und Vettern haben, die ebenfalls im letzten Feldzug den Franzosen gedient, weß-halb sie sich im hl. röm. Reiche nicht aufhalten dürfen, so wollen sie hier mit der Gesandtschaft des Kaisersunterhandeln, damit ihren Verwandten der Verkehr im Reiche wieder gestattet werde. I». Der Vogt derKinder Hans Reifs sel. begehrt Antwort auf sein letzthin angebrachtes Gesuch. Da der König geschrieben,er sei dem Reif nichts schuldig, während dieser seine Briefe von den Franzosen hat, so soll jeder Bote diesenHandel mit allem Ernst an seine Herren und Obern bringen und auf nächstem Tag Vollmacht haben, ihmund andern Ansprechern zum Rechte zu Helsen, weil doch der König ungeachtet der Mahnung seine Richternicht herausschicken will. Dabei wird in Erinnerung gebracht, wie die Capitel des Friedens bestimmen, daßzuerst die Obrigkeit eines Ansprechers seine Forderung prüfen und, wenn solche gebührlich befunden wird, denKönig ersuchen soll, sich gütlich oder rechtlich einzulassen; schlägt er Alles ab, so soll das betreffende Ort beiden Eidgenossen Hülfe suchen, e. Der Bruder und die Verwandtschaft des alten Abtes Stoll von Fischingenbeschweren sich über einen Artikel des letzten Abschieds, des Inhalts, daß Stoll seine Competenz aufgeben undeine Prädicatur zu Bettwicsen und Au annehmen solle. Jene sei ihm aber durch die Boten der X Ortezuerkannt und auf ihren Befehl von Landvogt Edlibach mit Brief und Siegel in allerkräftigster Form zu-gesichert worden, wie die vorliegende Urkunde zeige (die man verhört). Daß er eine andere Prädicatur an-genommen, sei aus Roth geschehen; weil er nämlich ein ganzes Jahr lang die Competenz nicht genossen, seier in große Schulden gerathen und haben die Herren von Zürich ihm zur Aushülfe eiue kleine Stelle angewiesen;er sei aber alt und krank, so daß er keine Prädicatur mehr versehen könnte. Sie bitten daher, ihn bei Briefund Siegel bleiben zu lassen. Da Vogt Edlibach diese Angaben bestätigt und der jetzige Landvogt im Thurgaumeldet, daß die von Bettwiesen und Au sich mit einem Prädicanten begnügt haben, so ist auf dem nächstenTag Antwort zu geben, ob man dein alten Abt seine Competenz lassen wolle oder nicht. «I. Die Boten vonBasel geben über die zwei auf dem letzten Tag angezogenenSchmachbüchlein" diesen Bericht: Sobald sieheimgekommen, habe man den Drucker des einen vorbesessenen" Rath beschickt. Derselbe habe dann ange-zeigt, wie er vor etwa drei Jahren dieses Büchlein gedruckt und wie er deßhalb einige Tage im Gefängnißgelegen; seitdem habe er nichts mehr gedruckt. Nachdem man dies mit dem Rathsbuch übereinstimmend ge-funden, so habe man desDruckerknechts" Wohnung durch Geschworne genau untersucht, die noch vorhandenenBüchlein auf das Rathhaus geliefert und zerrissen, den Drucker abermals einige Tage in Gefangenschaft ge-halten und ihn einen Eid schwören lassen, daß er sich nicht von Basel entferne. Das andere Büchlein sei inSchwaben gedruckt. Auf die Frage der V Orte, ob der Drucker das Büchlein auchgedichtet" habe und etwanoch mehr davon besitze, antworten die Boten weiter, der Druckerknecht sei nicht Verfasser, sondern ein Anderer,dessen Name ihnen entfallen sei, der sich aber bereits entfernt habe; der Drucker besitze aber gar keine Exemplaremehr. Die V Orte geben sich damit zufrieden in der Erwartung, daß Basel deinDichter" weiter nachfrage,den Drucker in der Stadt festhalte und das Büchlein gänzlichunnütz mache". «. Der Herr von Boisrigaultschreibt: 1. die vier Zugesetzten des Kaisers und des Königs seien bereits zehn Tage zu Cabanne bei ein-ander gesessen; der Kaiser halte sich in Perpignan, der König in Montpellier auf, und sei es der WilleGottes, so werde ein guter Friede beschlossen; das Weitere wolle der Gesandte auch berichten. 2. In Baden