December 1537.
2) 1537, 8. December. Bern an Freiburg. Auf Verlangen Freiburgs um Verschiebung des TagS,wird derselbe auf Morgen über acht Tag <16. December), Nachts an der Herberge zu sein, angesetzt, um Tagsdarauf den Vertrag und freundlichen Spruch zu vollziehen. (Andere Mitteilungen). i»i<i°m.
3) 1537, 26. December. Bern an Freiburg. Von den Boten, die letzthin nebst denen von FreiburgZu Murten gewesen, habe man den Bericht nebst dem Abschied, betreffend die Briefe und Anderes, das vonPeterlingen nach Freiburg gekommen, angehört und gesehen, daß Alles, was dem Convent gehörte „hinder»ich und uns gelegen, gleit ist worden." Da aber Manches nicht richtig eingehen werde, so habe man fürjeden Mönch von Peterlingen, der jetzt i» Freiburg ist, jahrlich 150 wülschc Florin geordnet. Ebenso wolle>»an ihnen die 600 Kronen belassen, die ihnen gemcinlich auf de» Herrn von Prangin und „Byry" (Biere?)ausstehen, sofern den zweien, die zu Peterlingen geblieben sind und den Orden abgelegt haben, auch ihr AntheilZukomme, „das sy ouch ingcschloffcn, die summ zu verbringen." Die Novizen lasse man bei den 11 (?) Florinjährlich bleiben, gemäß dem Abschied. Über Kirchenzierdcn, Meßgewänder und Anderes, das noch unvertheiltZu Murten ist, werde man verhandeln, wenn die Boten nächstens in Betreff der Commissaricn wieder dahinkommen. Idickom.
4) 1537, 27. December. Vor Rüthen und Burgern zu Freiburg berichten die genannten Gesandten,Mas sie wegen der Herren zu Peterlingen, deren Briefen und Kirchenzierdcn zu Freiburg gehandelt. Sicwerden wieder dahin beauftragt. u. «. Freiburg - Rathsbuch Nr. ss.
5) 1538, 3. Januar. Bern an Frclburg. Der Commissar Marquardt) habe heute berichtet, wie gemäßdem Abschied beider Städte zu Murten die Untersuchung, Sönderung und Calculirung der Briefe und Ge-wahrsamen des ehemaligen Convcnts zu Peterlingen vorgenommen worden sei. Da sich einiger „Abgang"erzeige, so werde nöthig, daß das Einkommen des Convcnts noch einmal „gelegt" werde, und daß ihr Leib-ung nach dem, was sich als gewisses Einkommen ergebe, bestimmt werde. Die Boten, welche nach Murtenkommen, um den betreffenden Thcil der Briefe und Gewahrsamen in Empfang zu nehmen, Wofür man nächstenSonntag (6. Januar) Nachts an der Herberg sein wolle, mögen hiefür beauftragt werden.
K. A. Frciburg l Bcrncr Misfivc».
SSZ.
Wern. 1537, 22. December.
Staatsarchiv Bern: Bundbuch VN, k. 2bS.
Vor Schultheiß und Rath der Stadt Berit erscheint eine Botschaft der Leute des Thales genannt Rudolfs-(Val de Ruz) in der Herrschaft Valeudis, Burger der Stadt Bern, und eröffnet, daß im Laufe der ^>eit^ Burgrechtsbrief das Siegel abgefallen sei, mit der Bitte, benannten Brief wieder zu besiegeln oderneuen an dessen Statt zu errichten. Nach Besichtigung des Briefes fand man nicht geeignet, denstlben^Uerdings zu besiegeln, sondern zog vor, einen neuen Brief vidimusweise auszustellen. Der alte Brief lauti t^ (folgt der Text des Burgrechts von 1475, 26. September). Nachdem man sich überzeugt hatte, daß dieser. »wahrhaftig, unargwönig, unpresthaftig" und bloß durch Ungefähr des Siegels mangelbar geworden sei,^ Man den genannten Leuten einen neuen, mit der Stadt Bern Siegel versehen, zugestellt.
Die Verhandlung ist in Form einer von Schultheiß und Rath ausgestellten Urkunde gegeben. Emfranzösischer Abdruck bei 4. Lo^vo: Iiwtorigues äu eomte cko Neuolmtel et Valomgm 1. II.
S-376. Das Datum des alten Burgrechts wird hier auf 1475. 26. December angegeben.