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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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913
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Deceinbcr 1537, 913

Zu K». 1) Die Antwort des Königs vom 23, November geht dahin: Er finde ihre Beschwerde undZumuthung befremdlich, indem er vernehme, daß die Mehrzahl der Knechte freiwillig, ohne Anwerbung undohne Hauptleute, ihm zugezogen sei; die Erklärung, welche Herr von Boisrigault darüber gegeben, sei demnachgenügend. Zndem habe man laut eines dem Gesandte» übergcbcnc» und besiegelten Abschiedes von Lucernversprochen ihm zu halten, was man schuldig sei, wenn auch er halte, was er verheißen. Nun könne mansehen, wie er dieses thuc; er habe eine ganze Jahrespcnsion bezahlt, werde eine andere auf Lichtmeß entrichten,und so weiter jedes Jahr, und überdies jährlich 60,000 Franken (an die rückständigen Schulden) bezahlenbis Alles berichtiget sei. Wenn er nun so viel thue, so dünke ihn, er könnte seinen Verpflichtungen nicht besserund treulicher nachkommen, vielmehr hätte er Ursache zu klagen, daß die Eidgenossen ihrerseits nicht thun,was die Tractatc erheischen; denn es gebaren sich Einige so, daß man vermuthcn dürfte, sie sähen das Glückseiner Feinde lieber als seine Wohlfahrt, die doch den Eidgenossen Ansehen und Nutzen bringe,und (wir)könnend nit glauben, daß die rüchc, so ir erzeigen durch üwer brief, von üwcren Herren und oberen, die wirso wyß und bcsindt halten, aber allein etwas sundcrbaren, die von wegen etlicher schenken, so unser fyendinen bewyscn, harwachsen thüye;" es gebe solche Leute, die um Ehre und Achtbarkeit nichts geben und ihmentgegen arbeite», während sie von ihm gute Pensionen annehmen. Es sei nicht billig, daß die Eidgenossenihre Geschäfte durch solche Personen führen lassen. Betreffend ihr Begehren um Zurückscndung ihrer Unechte,so hätte er solcher Schärfe gegen ihn sich nie versehen,angsehen die wolfart unser gschcfftcn;" die Begrün-dung ihres Begehrens sei gänzlich gegen die Vcreinung; denn kraft derselben solle» sie, wenn sie nicht durcheigene Kriege beschäftigt werden, ihm Knechte geben, sobald er sie verlange, und diese ihm bis zu Ende desKrieges dienen, zur Erhaltung seines Königreichs, des Hcrzogthnms Mailand, der Grafschaft Asti und derHerrschaft Genua, die er eben jetzt zu erobern hoffe; darum können sie dieselben nicht abmahnen, Wenn siedie Tractate erfüllen wollen, und sie nur ermuntern, ihm die schuldige Pflicht zu thun. Bei der großenWichtigkeit der jetzigen Lage wolle er die Knechte nicht entlassen, wenn sie bei ihm bleiben wollen, und eswürde ihm auch nicht zur Ehre gereichen, die freiwillig zu ihm Gekommenen zurück zu schicken; deßhalb müsseer dringend kntten, die Heimberufung zu unterlasse» und seinen Händeln mehr Gunst zu beweisen ...Är einem andern Schreiben bringen die Eidgenossen die Ansprachen einiger Personen vor; diese seien aberköngst ausgetragen. Es wundere ihn, daß sie sich für eine Person wie Arsent verwenden, und wolle nichtverbergen, daß derselbe sich rühme, im Königreich noch andere Streiche auszuführen; aber wenn er darin er-griffen werde, so habe er die verdiente Strafe zu erwarten. Die Forderung Hans Reifs beruhe ans einemSolschen Titel des von Font und sei gegen diesen oder seine Erben geltend zu machen. Ulmann ^ echt ermannhätte die seinigc anbringen sollen, als die königlichen Richter sieben Jahre lang in der Eidgenossenschaft gr-ossen und einmal sechs Wochen lang müssig gewesen. Übrigens habe er bereits dem Herrn von Boisrigaultdon Auftrag gegeben, wegen neuer Ansprachen, die zum Vorschein kommen, zu handeln und werde auch seineÄusätzer und Richter senden, welche Recht sprechen sollen, wo solches nöthig sei.

St.A.Luccr»: beim Abschied. St. A. Bern: Allgemeine eidg. Abschiede NN, S.2I0. K. Bibliothek Freidling. Giiard Sammlung r.lll.

K. A. Schasfhauscn: beim Abschied.

2) Das Schreiben des Gesandten (der durch Krankheit verhindert ist, nach Baden zu kommen) nennt dievon Kaiser und König für die Fricdensunterhandlung bezeichneten Anwälte: Calvos und Granvella, den Eaidinalvon Lothringen und den Grandmaitrc; meldet sodann, daß alle im Picmont eroberten Plätze^für ein ,<»al>r mitnöthigen Vorräthen versehen seien, daß aber der König nichts unterlassen werde, um einen Frieden zu Standezu bringen, und bezeugt endlich, daß er mit den Knechten wohl zufrieden sei und sie für den bevorstehendenÜrlaub ebenfalls befriedigt habe.

St.A. Luccrn: beim Abschied. - n, Bibliothek Frciburg l Girard-Sammlung IV III. «. A. Schasshausen: beim Abschied.

Zu v. Dem Zürcher Abschied ist eine Eopie der Missive an die Regierung zu Ensisheim beigelegt,ä- ck. g. December, besiegelt von Johannes Haab (7 Folioscitcn). Aus dem Detail sind folgende Punkte zur Er-gänzung des Textes nachzuholen: Jacob Arsent wurde in Bafel im Almosen unterhalten. Der Spaziergang"">r >.nf dem Rin gegen Hünigcn." Der früher von Pancraz Möttcli in Graubünden gefangeneFranzose"

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