912 December 1537.
Kaiser und König zu schreiben und zwar daß man begehre, daß die Gefallgenen freigelassen werden und solchesin der Eidgenossenschaft nicht mehr geschehe. Darauf ist ihnen zur Antwort geworden, wenn die Eidgenossendie Erbeinung hielten, wie sie sollteil, so hätten sie nicht 8000 Mann im Piemont wider den Kaiser gehabt;auch habe Basel Rebellen und Flüchtigen, die des Kaisers Untcrthanen zmn Ungehorsam verführt, inder Stadt Aufenthalt gewährt; er wolle aber nichts desto weniger „an die begehrten Orte" hin schreiben-K. Solothurn entschuldigt sich über sein Allsbleiben auf diesem Tage; die meisten Näthe seien zu sehr mitandern Geschäften überhäuft; sie wollen aber Alles thun, was die Bünde fordern. Es wird ihnen der Ab-schied des Tages zugeschickt. I». Die Boteil der V Orte legen zwei Büchlein vor, das eine zu Basel von „LulSchuber" gedruckt, wie das andere wahrscheinlich auch, und leseil dieselben. Sie führen darüber Beschwerde,indem ihre Obern und ihr Glaube darin beschimpft seieil, was dem Landfrieden zuwiderlaufe, und gebe»zu verstehen, daß Basel, wenn es den Drucker nicht bestrafte, wenig guten Willen finden dürfte, ihm i» dcMschwebenden Handel zu helfen. Die Boten von Basel antworten, es seieil diese Druckschriften ihren Herren g»»iunbekannt, da dieselben nie feil gewesen; der Drucker sei übrigens nur ein „Knecht" und schon ein- oderzweimal bestraft worden; doch wollen die Boten dies heimbringen, indem sie hoffeil, daß nach Gebühr gege»die Fehlbaren eingeschritten werde, I. Die Unterthailen von Tobel meinen, es sei der Herr von Schwalbach stbmit ihnen übereingekommen, daß kein Theil ein Nrtheil appelliren solle. Es wird daher dein Landvogt i>»Thurgau geschrieben, er solle dein Herrn von Tobel und den Unterthauen anzeigen, daß jeder appellitt»könne; weder der Herr noch die Unterthauen haben die Befugniß, Appellationen abzuschlagen; glauben sicaber davon befreit zu sein, so sollen sie auf nächstem Tage die Beweise auflegen. Ii.. Demselben Vogt wirdbefohlen, sich nach einer tauglichen Person umzusehen und über die Schulden des Klosters Feldbach so gena»wie möglich Nachfrage zu halten und darüber auf nächstein Tag Bericht zu geben, damit mau einen Schaff»^oder eine Schaffnerin dorthin setzen könne. I. An Domdecan und Capitel der Stift zu Canstanz wird wegc»eines Bischofs geschrieben. Heimzubringen. i»i Die drei Schiffmeister (auf dem Zürichsee) beklagen sich höchlich,daß Dettling von Walenstadt seine Kaufmannsgüter mit eigenen Schiffen auf und ab führe; denn sie habe»„zu dem Amt" geschworen und müssen Schiff und Geschirr haben, und was Dettling thun dürfe, würde»später auch Andere in Anspruch nehmen. Heimzubringen und auf dein nächsten Tag zu antworten, ob in»"ihm und Andern solches Fahren verwehren wolle, i». Der Bote von Zürich weiß, daß die Eidgenossen meine»,der Abt Stoll sollte die jährliche Competenz, die das Gotteshaus Fischingen ihm gibt, nachlassen, weil er eiw'Prädicatur versehe, damit man zu Bettwiesen und in der Au einen andern Prädieanten desto besser erhalte»möge; oder dann könne er diese zwei Gemeinden mit Predigen versehen, indem keiner zwei Pfründen habe»soll. «. Die Boten von Bern wissen, wie in Betreff des Kaufbriefes um Biberstein der oberste Meister stälüber eiilige Artikel beklagt. Man hat daher die von Bern nochmals ersucht, der Freundschaft und N»hcwegen zu bewilligen, daß ein anderer Kaufbrief errichtet werde, worin die Vorrede so verfaßt würde, wie dcroberste Meister sie verlangt und wie der ihnen letzthin zugestellte Entwurf lautet. Im Übrigen würde derBrief betreffend die Nachwährschaft und alle andern Punkte dem frühern gleich gestellt werden, auch würdc»sie dcßhalb keine Kosten zu tragen haben. Da also dieses denen von Bern ganz unschädlich ist, so hofft >»a»auf den nächsten Tag entsprechende Antwort.
Im Zürcher und Berncr Abschied fehlt I; im Freiburgcr u, I; im Solothurncr n, x, I; im Sch»^'hauser i—I; in, n aus dem Zürcher: « aus dem Berner Abschied.