November 1537. "
verändert, wieder „ziehen" und lösen, wolle man die Zinsen ihnen verabfolgen lasten. 4. Für Bestrafungjener, die im Barfüßcrkloster und i» der Karthause Altäre und Bilder zerschlagen haben, wolle man mitFrciburg eine Botschaft nach Grandson schicken, wenn die Gesandten von Frciburg Vollmacht erhalten, auchüber andere Gegenstände in Gcmäßheit des Vertrages zu verhandeln. 5. Fernern Zank zu meiden, wolle manden Mönchen von Pelerlingen. die zu Freiburg sind, laut dem Abschied von Murten jedem jährlich 200 Pfundverabfolgen lasse; die 600 Kronen aber, die ans dem Herrn zu Prangin und Byry (Viry? Biärc?) stehen, nehmeman zu Händen derer von Bern; betreffend die zu gemeinen Händen gelegten Kirchcnzierdcn werden die nächstensnach Freiburg kommenden Boten zu verhandeln Vollmacht haben. St. A. Bern - Deutsch Mssiuenbuch >v. s. 5«».
S48.
Lyon. 1537, vor und nach 27. November.
Eidgenössische Botschaft für Abholung der Pensionen.
Gesandte: Fr ei bürg. Hans Künzis; Heinrich Falkner. (Andere unbekannt).
Es liegt uns nur folgender Gesandtschaftsbericht vor:
1537, 27. November. (Dienstag vor Andreas). Die Gesandten von Freiburg an ihre Obern. Berufungauf einen frühem Bericht über das, was sie und die Boten anderer Orte für Einbringen der Bezahlungvorgenommen haben. Als man nun gestern vernommen, daß der „Stat" (Etat) des Herrn von Boisrigaultabgefertigt und „harin" gekommen, haben sümmtliche Gesandte den Kanzler neuerdings mn Beförderung an-gegangen. Dieser habe die frühere Antwort wiederholt, mit dem Beifügen, daß der Trcsoricr noch nichtgekommen sei. Darauf hätte» die Boten sich abermals „ingelnffcn", ihn auf den künftigen Donnerstag „an-zustrengen". Als dann des obersten Tresoricrs Diener und einer derselbe» (?) mit dem erwähnten Slat an-gekommen, seien die Gesandte» zu diesen hingegangen und haben sie befragt, wie und für welches ^>ahr siebeglauben, daß man bezahlt werde. Sie antworteten, der Stat sei vollständig erneuert und für das ^ahr 37festgestellt worden und für dieses werde man bezahlen. Die Gesandten erwiderten, sie seien abgeschickt worden,die Bezahlungen von denjenigen Jahren an, für welche bezahlt worden, entgegen zu nehmen, dabei verbleibeman; denn wenn die Sache anders gemeint gewesen, hätte man dieses vor der Abreise den Boten anzeigensollen. Man habe zur Antwort erhalten, es sei vielleicht möglich, daß die gemeine Pension und die Pensiondsr Räthe und Burger in der von den Gesandten gewünschten Weise bezahlt werde; jedenfalls alnr werdePension für die besonder» Personen nur für das Jahr 37 ausgerichtet. Die Boten (von ^>cibmg) Utenvun um diesfällige Instruction. Wie man vernehme, beginne man in acht ^age» mit dein Bezahlen, n»Mürde man dannzumal, wenn die Ander» bezahlt wären, noch keinen Bescheid haben, so wuldcii pc t)i»iwie die andern Orte und das Geld annehmen. Die an de» Trcsoricr gestellte Frage, falls man sich >ur das>5ahr 37 bezahlen lasse, ob man nicht eine Bescheinigung erhalte, daß dieses in Beueff dci fnr fru^ic apcausstehenden Bezahlung unschädlich sei. sei verneint worden, mit dein Bemerken, man werde das ^erfa cnb« spätem Terminen unfehlbar bezahlen. (Nachschrift betrifft die Einwilligung
S4S
Lucern. 1537, 29. November (Vigilia Andrea).
Staatsarchiv t.'»c«r»! Allg. Absch. v. l, i. tlv
Vortrag einer päpstlichen Botschaft.
Der päpstliche Botschafter Pccter Va» der Vorst Biscop van Aquis". hält zu Hände» aller katholischenD"e folgenden Vortrag: Er habe seine» Austrag, der päpstlichen Heiligkeit „Andacht zur Vollführung des