9t)g November 1537.
Die Namen der Berner Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch lch t. 165 und im Freiburgcr Abschied
Zu eo. Der Freiburger Abschied besagt: Zu Vuiteboeuf sollen die drei Herren, nämlich die beide»Städte, die von Bern und die Frau von „Otic" (?) jeder einen Amtmann setzen, die den dreien Herre»schuldig seien zu dienen, zu schwören und die Bußen gleichförmig unter die drei zu verthcilen.
Zu Dieser Artikel wurde wahrscheinlich dem Rathe von Freiburg allein vorgetragen, wie dieses
bei zwei andern Artikeln sich angedeutet findet und die deßwegen auch nicht in den Text aufgenommen worde»sind. Wir lassen indessen auszüglich die, auch andere Gegeilstände umfassende Antwort von Bern folgen-
1537, 1. December. Bern an Freiburg. Antwort auf das Schreiben vom 29. November. 1. Man be-daure, daß die von Freiburg zu Concise und anderswo, wo die Messe mit dem Mehr abgethan worden,dieselbe wieder einführen wollen; man ermahne sie, hievon abzustehen, den diesfalls errichteten Vertrag u»dden letztes Jahr zu Freiburg erfolgten Abschied aufrecht zu halten lind ohne Recht, das man ihnen hie»Rangeboten haben wolle, nichts zu ändern. 2. Die Tagsatzung wegen des Schiedwaldes müsse auf den Früh'ling („Ustagen"), wo schneeloser Boden („aber") ist, verschoben werden. Inzwischen sollen die zu Freiburgdafür sorgen, daß die zu Plaffeye» sich des Holzschlagens »nissigen.' Wenn inzwischen auch erzweckt werde»könnte, daß der freundliche Spruch, den Jacob Wagner und Michael Augsburger gethan, angenommen (,,^'hept") würde, wofür sich die zu Bern ihrerseits verwenden werden, sei es ihnen lieb, sonst habe das Rechtseinen Fortgang zu nehmen. Tt.A. Bern: Deutsch Miffivenbuch V. S. s »s.
Zu XX. 1) Die am 29. Noveinber (Vigilia St. Andrea) voll Rath llnd Burgern ertheilte Antwort gehtdahin. Zu 1. Man will die Briefe oder glaubwürdige Copien sehen. Zu 4. Man habe in gutem Gedächtnisdaß die von Bern in ihrem Auszug denen von Freiburg geschrieben, es geschehe derselbe unbeschadet de»letztern und den Ihrigen, und daß sie an „dem Ort" nur des Bischofs Gerechtigkeit uehmen wollen. Zu 5. Bandercü(alias Anton Bonjour) wolle man das Land öffnen, wenn das Gleiche gegeil dem Prädicanten von Freiburggeschehe. Dabei möge man der Schmützrcde des Prädicanten von Schwarzenburg gedenken, während der vo»Freiburg auf dein Gebiet derer von Bern nichts geredet habe. Zu 6. Mail gestatte das „ufrichten" dcrPrädicanten nicht, „diewyl es sich zu Concise und Provence noch das mer finden wird"; man könne dah^nicht theilen, sondern es werden die von Freiburg mit ihrer Botschaft die Messe wieder herstellen laut Bei»trag. Dann sollen die Boten die frevelhaften, muthwilligen Knaben (alias: läckers Buben, 4. Januar 153?'R. und B.), welche die Altäre und Bilder zerschlagen, je nachdem sie Vermögen besitzen, bestrafen (helfen?)'andernfalls die von Freiburg dieses an das Recht bringen würden. Dabei (erinnere man), daß der Schafftder Barfüßer zu Grandson bei Eiden geredet, daß nichts in das Burgund geflüchtet worden sei, ivobei >»»"bitte, den Barfüßern das Bisherige verabfolgen zu lassen. In Vugelles sei im ersten Male recht gewehtworden und dabei habe sich ergeben, daß man bei dem alten Glauben bleiben wolle; daher soll es laut Ret'trag hierbei bleiben, und das Mehr, welches die von Bern aufgenommen, weil wider Recht, soll ungütügsein. — In Betreff des Auslandes wegen des Schiedwalds zwischen denen von Guggisberg und Plaffeyen Mwman von Sonntag über acht Tag (9. December) einen freundlichen Tag halten.
K.A. Frciburg: Rathsbuch Nr. SS.
2) 1537, 29. December. Bern an Freiburg. Antwort auf obiges Schreiben. 1. Wegen des Bundes m>tWiflisburg werde man nächstens den Entschluß derer zu Bern berichten. 2. Anton Bonjour von WiflisbuOdem auf dem Gebiet von Freiburg sicherer Wandel abgeschlagen worden, könne mit dem PrädicantenFreiburg nicht zusammengestellt werden. Dieser habe die zu Bern beschimpft und für seilte Aussage denweis anerboten, wobei man ihm nach Bern und wieder zurück freies sicheres Geleit verheißen, um seinezu vollführen. Dagegen wisse man nicht, daß Bonjour gegen Freiburg so gehandelt, daß man ihm ^Sicherheit versagen sollte; wolle man ihn aber belangen, so werde beförderlich gutes Recht gehalten werdc^3. Die Barfüßer zu Grandson betreffend, haben die Boten von Freiburg die von Bern gegebene AntM^irrig verstanden, wenn geglaubt werde, daß man ihnen die Zinsen deßwegen Hinterhalte, weil sie etwasBurgund geflökt hätten. Wenn sie die Güter, die sie vom Kloster wider Wissen beider Städte verkauft