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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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907
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November 1537,

'Winand ohne Erlaubniß der Obern beider Städte Holz schlage. Bezüglich der Fremden ist es dem Vogtabgeknüpft," I»I». Die Boten von Bern wissen, was dem Landvogt von Neuenburg wegen der Reben,^che die Hardy dein Gotteshaus la Lance abgezogen, geschrieben worden ist, namentlich auch wegen Be-^'uinung eines rechtlichen Tags. Ii. Ebenso wissen sie, was den Wallisern geschrieben worden ist in Betreff^ großen Gülten und Zinsen, die auf das neu gewonnene Land geschlagen worden sind, und wie sie, da sievon diesem Lande besitzen, ihren Theil, wie die beiden Städte, auch übernehmen sollen. Ii.lt. Die Boten^ssm ferner, wie Sekelmeister Krummcnstoll und Elisabeth Techtermann, Peter Arsents sel. Wittwe, gebetenund"^ ^ Haftung und das Verbot des Weins zu erlassen. II. Die beiden Vögte von Grandson^ Nverdon sind im Streit, welchem von beiden ein Zins von 20 Gros gehöre. Es wird erkennt, daß diewelche von beiden Städten dahin gesendet werden, untersuchen sollen, wem dieser Zins zustehe.lG ras bürg), i»»»». Der Vogt verlangt Weisung, wie er sich gegen die, welche in den Krieg gelaufen,^ Boten lassen es bei der angesetzten Strafe verbleiben. i»i». Aus Gründen, die den Boten

lkru ^nd, hat man dem Jacob Pfyffer die Friedbruchsbuße erlassen. ««. Auf den Anzug des Uli

Wik 'vegen des Hofs im Boden wollten die von Freiburg keinen Rathschlag ertheilen, weil ihr Spitalmeister^"Briefen nicht anwesend sei; wenn aber die Parteien sie später darum besuchen wollen, werden sie ge-'ende Antwort geben. Betreffend den Untergang zwischen Überstorf und Albligen nehmen es beide

^ in den Abschied, um zuUszyt" ihre. Botschaft dahin zu schicken. «i«K. Der Vogt hat auf das Ver-sel?" hinein, der einen Andern über Tröstung blutruns gemacht hat, Beschlag gelegt. Er soll aus dem-i»i w ^ Schulden bezahlen und das Übrige zu Händen der Obern behalten. >i. Der Vogt bittetSchwarzenburg um eine Beisteuer an ihr Schützenhaus. Beschluß: sie sollen bauen,eingedenk sein. «s. Da früher Vogt Stäubi die Bußen wegen zerhauenen Hosen undFli/d'! ^ fiir sich behielt, so soll der jetzige Vogt für ein Jahr nicht schlechter gehalten werden,^«gt ^ aber sollen die Vögte zwei Theile verrechnen und ihnen nur der dritte Theil gehören, tl. Derk»n» ^ ^ einein von Guggisberg, der sich letztes Jahr versäumt hat, eine Nachlassung gewährenAndern arich wiederfahren ist. im. Rechnung des Jacob Tribolet, Vogt zu Grandson.Voiit> des Wilhelm Hcrtensteiir, Vogt zu Grasburg, abgelegt den 28. November, Johann

5>Ur/'"^ Namen derer von Concise und Champagne bittet, ihnen die Messe wieder aufznrichtcn.Istl a V" ^ ^vkannt, gan Bern zu schreiben." xx Die Boten von Bern verlangen von denen von Freiburg:von So wegen des Spitals 100 Gulden; 2. den Zins wegen Ripaille, laut Abschied: 3. daß man denen»üt Übernahine ihres betreffenden Zinsanthcils; 4. betreffend die Erneuerung des Bundes

H^Z^^'urg glauben sie, daß es den Blinden zuwider wäre, wenn eine Stadt Unterthanen der andern zuUnd?" °""^Me. 5. Banderet von Wiflisburg möchte von denen von Freiburg begnadigt und ihm Stadtund ^öff"et werden, k. Gemäß Vertrag sollen die von Freiburg ihre Botschaft nach Grandson schickenburo ^ Glesse abgestellt und die Prädicanten versehen werden. Diese Artikel wollen die von Frei-einen höhern Gewalt bringen.

Im Freiburger Abschied fehlen ev, ii; wegen ii ist indessen xx 3 zu vergleichen: vvw, xx aus demoreiburger. J Betreff der Jahrrcchnungen wird im Freiburgcr Abschied auf dasRothe Buch" verwiesen.

Der 27. November ist das Schlußdatum. Das Freiburger Rathsbuch führt die Verhandlung vom 25.-27."rch und die Berncr Instruction (Jnstructionsbuch 0, k. 165) datirt den Tag auf den 25. November.