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November 1537.
Mütt, dem letztern ein halber Mütt Korn geschenkt. «. Das Gesuch derer von Tscherlitz und Goumoens,im Jurten Holz zu schlagen, wird abgewiesen; sie sollen sich mit dem begnügen, was der Vogt erlauben dachk. Die Boten, die zunächst nach Echallens kommen, und der Vogt haben Vollmacht, den Jaquemos Gardesund seine Gegner der „pünden" halb freundlich zu vermitteln. K. Die von Dommartin bitten, daß ma»ihnen ihren „bruch" im Jurten, der ihnen erst vor acht oder zehn Jahren genommen worden, belasse, gemäßeines verlesenen alten Briefs, der da besagt, daß denen von Villars Tiercelin und Sngnens der Bruch »»Jurten gegeben sei, wie denen von St. Martin. Beschluß: der Vogt von Echallens soll untersuchen, was säteinen Bruch die von Villars und Sugnens im Jurten haben; dabei sollen auch die von Dommartiu zeige»,welches ihr Bruch gewesen sei; dieser soll ihnen dann verbleiben. Die Boten von Frciburg nehmen diesesin den Abschied. Ii. Jede Stadt soll eine Verordnung betreffend die Trostungsbrüche aufstellen; dann solle»diese Entwürfe zusammengetragen und verglichen werden, damit die Trostungsbrüche sowohl zu Tscherlitzals zu Grandson gestraft werden. I. Die Zoller von Murteu und Curwolf (Courgevaux) zeigen an, daßEinige von Wiflisburg, Bellerive, Domdidier lind die, welche Eigengewächs im Wistenlach oder anderswohaben, zollfrei zu sein behaupten. Der Schultheiß von Murteu soll sich erkundigen, wie dieses früher gehalte»worden sei. Ii.» Beide Sekelmeister sollen mit dem Prädicanten im Wistenlach reden, daß er das Pfarrha»^baue und decke, zumal er eine gute Pfründe hat. I. Der Bau im Schloß zu Murteu soll nach Angabe aus-geführt werden, damit ein Schultheiß dort wohnen kann. >»». Die 10 Kronen, welche der zu Kerzersstorbene Landsknecht hinterlassen hat, sollen die von Murteu beiden Städten übergeben, i». Denen von Eßwvornay sind am Holzhaber zwei Mütt und denen von Penthereaz ein Mütt nachgelassen. «. Die Boten ken»^die Antwort betreffend den Span zwischen Orbe und Chavornap. A». Rechnung von Jost Freitag, La»d'vogt zu Orbe und Vogt zu Echallens. «K. Rechnung von Jacob Schneuwly, Schultheiß von Murten.
» aus dem Freiburger Exemplar.
Eine weniger fleißige, doch um einige ganz locale Gegenstände vermehrte Redaction findet sich in St- ^Bern: Rathsbuch Nr. 261, S. 126.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. 55, ä. A. 15. November.
Zu x. „Bruch" übersetzt der Randtitel des Rnthschreibers von Frciburg mit „Holzbruch".
Diese durch die Jahrrechnung veranlaßte Conferenz wurde für die Verhandlung einer Reihe andersanscheinend nicht immer unerheblicher Gegenstände benützt. Diesfällige Nachricht schöpfen wir aus der bezAlichen Instruction von Freiburg, K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch Nr. 2, 1. 54, und dem Bernerbuch vom 21. November, St. A. Bern: Rathsbuch Nr. 261, S. 135. Die Redaction, zumal der letztgenannten Quelle, ist aber der Art mangelhaft, daß wir weiterer diesfälliger Anführungen uns enthobglauben.
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ZZern. 1537, 23. November.
TlnatSarchlv Bern: RathSbuch Nr. SV), S. 144.
I. Ein Bote von Wallis eröffnet dem Nathe zu Bern: 1. es sei den sieben Zehnten nicht gelegen, "'Betreff des gewonnenen Landes einen andern Bund zu machen; sie wollen bei dem alten bleiben und die»