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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1537.

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i°ichiieten ZinS bestimme; vom Gericht sei erkeimt morde», der Bauer habe nach dem vorgewiesenen Lehen-^ zu zahlen, weßhalb jener für die zuviel bezahlten Zinse und die Kosten sich erholen wolle. Nun aberbetreffende Hos vor Jahrenzinsfällig" geworden, weßhalb er um einen Mütt Kernen und einenütt Haber stärker belastet worden sei, was aber nirgends aufgeschrieben sich finde. Gerne hätte man jenesr heil appellirt; aber der alte Couunenthur von Schwalbach und die Gemeindein des gotzhus geeichten"W ten vor Jahren sich vereinbart, daß gegen Urtheile, die zwischen dein Herrn und den Unterthanen von ihrem^icht ergehen, kein Theil vor den Landvogt oder das Landgericht appelliren solle. Das sei nun demotteshaus sowohl in Betreff der Frevel als der Zinsen nachtheilig, indem das Gericht (z. B.) wenn ein Be-g er in Abrede stelle, einen Frevel begangen zu haben, ihn freispreche, wenn er seine Antwort beschwöre,'e Boten wollen dieses an die X Orte, als des Gotteshauses Schirmherren bringen, t. Münsterlingen,echnung. Einnahmen: Fäsen 383 Malter 3 Viertel; Kernen 1465 Mütt 1 Viertel; Haber 362 Malter 3 Mütt^ iertel 2 Wierling 3 Jimni; Roggen und Waizen 33 Mütt 2 Viertel 2 Wierling; Nüsse 67 Mütt 1 Viertel1N'^"^' ^huen ^ Mütt 1 Viertel 3 Wierling; Gerste 9 Malter 2 Viertel; Erbsen 11 Mütt 3 Viertelierling; Geld 2488 Pfund 15 Schilling 9 Denar; Wein 72 Fuder 8 Eimer 20^/, Maß. Ausgaben: Fäsen3bV^'^er ^ Mütt; Kernen 834 Mütt 1 Viertel 1 Wierling; Haber 170 Malter; Roggen und Waizen^ !ütt 2 Viertel 2 Wierling; Nüsse 21 Mütt 3 Viertel; Bohnen 3 Viertel; Gerste 8 Malter 3 Mütt 3 Viertel;10 O ^ ^ Viertel 2 Wierling; Geld 1446 Pfund 5 Schilling 7 Denar; Wein 42 Fuder 11 Eimer48^ T'T^bbach. I. Rechnung. Einnahmen: Fäsen 377 Malter 1 Mütt 3 Viertel 2 Wierling; KernenMalter >/z Viertel 7l/2Jmmi; Roggen III Malter 3 Viertel 14/z Wierling; Haber 400Malter 1'/« Viertel;^ Me 4 Malter 1 Viertel; Schmalsaat nichts; Geld 728 Pfund 14 Schilling 7'/- Denar; Wein 67 Fuder 11 Eimeruart 1 Maß. Ausgaben: Fäsen 145 Malter 2 Viertel; Kernen 288 Malter 6 Viertel; Roggen 28 Malter;

100 Malter 12>/s Viertel; Gerste 4 Malter 1 Viertel; Schmalsaat nichts; Geld 2491 Pfund 7 Schilling^ Fuder 7^/2 Eimer 144/2 Maß. 2. Obwohl hiernach das Gotteshaus bedeutend schuldigdeiu^ b^Mlpteu dennoch die Frauen und Andere, die nähere Kenntniß von der Sache haben, daß dieses inha/b^"^ ^ ^ wahrscheinlich früher eine Ausgabe doppelt aufgeschrieben worden sei. Man^ dher den Landvogt und Landschreiber beauftragt, mit den Ansprechern und Schuldnern des Gotteshauseswieder zu berichten. 3. Es verwalten die Convcntfrauen das Gotteshaus, sind aber dazuMglich, auch fragen sie und der Hofmeister einander nichts darnach, überhaupt, wie auch der Herr vonein ^^^'veil beobachtete, herrscht unter ihnen keine Meisterschaft, da sie weder aus ihrer Mitte, noch vonär k" ^ Äbtissin erhalten haben. Man hat ihnen zwar dieses zu Tagen bewilligt, aber zum

^ ku Schaden des Klosters. Es soll daher mit Beförderung berathen werden, wie das Gotteshaus fernerverwalten sei, und dann dem Landvogt unverzüglich die nöthige Weisung gegeben werden.

S4T.

Wer«. 1537, 16. November.

Staatsarchiv Bern: RathSbuch Nr.Söl, S. IIS.

c Gesandte von Wiflisburg eröffnen vor dein Rathe zu Bern, sie seien in Freiburg gewesen und haben" das Burgrecht aufgeben wollen, da sie denen von Bern gehuldigt und geschworen haben und daher keines