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November 1537.
Fasen 11 Malter, an Korn 105 Mütt 2 Viertel, an Haber 46 Malter, an Geld 159 Gl., an Wein 23 Saum-Diese Summe könnte verringert werden; vor dein letzten Landfrieden hat man nämlich auf die beiden Filial-kirchen Bettwiesen und Au, in denen früher das Gotteshaus Fischingen je zu vierzehn Tagen eine Messe lese»ließ, Prädicanten verordnet, denen bisher ihre Besoldung wie Pfarrern gegeben wurde, während auf St. Georg(23. April) 1537 die Eidgenossen zu Baden erkennt haben, daß der Schaffner jene Filialen mit Prädicante»und Predigten in ähnlicher Weise versehen soll, wie sie gehalten wurden als sie die Messe noch hatten. D»indessen die von Bettwiesen und Au auf der letzten Jahrrechnung erlangten, daß sie bis zur Klosterrechnung mitPrädicanten versehen werden und dann vor den Boten erscheinen und des weitern Bescheides gewärtig sei»sollen, so bitten nun Anwälte derer aus der Au, man möchte ihnen den Prädicanten unterhalten wie bisherWürde hiedurch aber das Gotteshaus zu stark beladen, so bitten sie zu bedenken, daß dem gewesenen AbtStoll von und aus dem Gotteshaus 15 Mütt Kernen 15 Malter Haber 40 Gl. an Geld und 5 Saum Wei»jährlich ausgerichtet werden, daß dieser nnn im Gebiet von Zürich eine Prädicatur versehe und daß mit ihmgeredet werde, daß er die zu Au versehe, oder daß seine Gült für den Unterhalt eines Prädicanten verwendetwerde, da auch die von Zürich nicht gestatten, daß jemand neben einer Prädicatur noch eine andere Pfründegenieße. Auch sei im Tanneggeramt eine Caplanei, auf der weder ein Meßpriester noch ein Prädicant sichbefinde, und von woher ihnen somit ebenfalls geholfen werden könnte. Da die von Bettwiesen nicht erschient»sind, Hinwider die in Rede stehende Ausgabe auf die Dauer dem Gotteshause unerträglich ist, so hat M»»es bei dem auf St. Georgentag gefaßten Beschluß verbleiben lassen und dem Schaffner befohlen, die benannte»Filialen mit Predigten zu versehen, wie sie früher mit der Messe versehen worden; den Eidgenosse»steht dann anHeim zu verfügen, ob der alte Herr hieran etwas leisten oder das Gotteshaus diese Be-schwerde allein tragen solle. Später sind die Anwälte derer von Bcttwiesen auch erschienen und habenlich die obige Erkanntniß angenommen, wie es auch die in der Au gethan. Dem Schaffner wurde dann dieWeisung gegeben, für die genannten Orte anstatt zwei Prädicanten nur einen zu unterhalten, der ihnen i»angegebener Weise predigen und sie versehen solle; er soll zu Bettwiesen wohnen. Doch soll wegen der Gültdes alten Herrn, wie oben bemerkt, geredet werden. 3. Der Schaffner stellt vor, das Gotteshaus besitze ei»e»Wald genannt Bruderholz, der in den Niedern Gerichten des Tanneggeramtes und in den hohen der Gras'schaff Toggenburg liege; übrigens habe es keine darauf bezüglichen Titel. Einige aus der Grafschaft Togge"'bürg schicken sich nun an, diesen Wald sich zuzueignen und schlagen Holz darin nach ihrem Belieben. Rech^'Vorschlag und Verbot durch den Weibel des nieder» Gerichts und Verwendung des Landvogts im Thürs»"beim Landvogt der Grafschaft Toggenburg seien fruchtlos gewesen und er müsse daher den Schutz der Xanrufen. Die Boten beschließen, die Angelegenheit vor die Gesandten der X Orte zu bringen, damit d»'Gotteshaus bei seinem Besitzthum verbleibe oder auf dem Weg Rechtens belangt werde, v. Tobel. 1.nung. Einnahmen: Fäsen 395 Malter 1 Mütt 1 Viertel 5>/z Jmmi; Haber 389 Malter 2 Viertel 1 IM»"'Gerste 3 Malter 1 Mütt 1 Viertel 6 Jmmi; Roggen 2 Malter 1 Mütt 3 Viertel 2t/z Jmmi; Geld 219412 Schilling 7 Denar; Wein 22 Fuder 11 Saum. Ausgaben: Fäsen 389 Malter 3 Mütt 1 t/z Viertel; Ker>»"220 Mütt 2'/, Viertel 9'/zJmmi; Haber 386 Malter 3 Viertel t/z Jmmi; Gerste 3 Malter 1 Mütt 1 VierüK Jmmi; Roggen 2 Malter 1 Mütt 3 Viertel 2t/z Jmmi; Geld 2204 Gulden 14 Schilling 3t/z Denar;20 Fuder 1 Sauin 3 Eimer 26 Maß. 2. Die Amtsleute des Herrn von Tobel stellen vor, daß ein Bauer, ^von dem Gotteshaus einen Hof zu Erblehen habe, sich weigere, den Zins zu entrichten; er berufe sich nä>»üauf einen Lehenbrief, der einen geringem als den bisher bezahlten und im Urbar des Gotteshauses