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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1537.

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. in, Rbeinthal meldet, daß der Schreiber NaeiuS mit 200 Gl.

man diese Güter geben wolle. I. Der ^wgt >achzubieten. ,n. Es waltet ein Anstand

Nch nicht begnüge. Es wrrd ck )M Volln.ac)t g.g. ' ^ ^ Erbsalls, indem erstere meinen, es

Mschm denen von Appenzell und Eningen ans .e , ^ Rheinthal brauchen wollen, weil

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wiesen. Weil aber vorauszusehen, daß dergl l Appenzeller jetzt einen annehmbaren

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«»Ilching Mich..., Io Mrd-r d-....>»»»d«. chhk.niI» 2 Gl. in «!Il..j. statt d.r

Keyenberg wird mit der Mehrheit beschlossen, es ^ ihnen bisher verabreich, hat, hie-

H°sen zu verschießen geben; dagegen sollen die ..e.^.1 Windisch und Stille, es liegen

"ut abgeschlage.. sein. ... Bern antwortet w destuttmenFa)^

dieselben in den bernischen hohen und medern Genc). , sage, daß das Fahr zu Freudnau

Menschengedenken sei es ruhig in diesem Besrtz; obwohl da. » ^ Zoster Königsfelden verliehen; die

gewesen, sei dieses doch nach Stille herübergekommen und ^ ^

W, v... ,M>. « -«. -..d.i.- »cht °» °u! '»> Mm« »n ^

die Stadt Bern den Fahren zu Windisch vorlangst eme ^lirler von Uri wegen

>'"d hier haben die VIII Orte nur auf 10 Schill.ng Anspruch, " ^ es im ruhigen Besitz

d°s Jochs, woran die Kette hängt, aufgesetzt worden se.en; daher l - - Gebote und

seiner althergebrachten Rechte belasse. Da nun aber das llr-bar ^ B° » de^ch , all ^ ^

««bot- an den. Fahr zu Freudnau den VIII Orten zustehen .md ma ncht^ ^ ,d Limmat

Gebiet von Bern gekon.n.en; da ferner das Urbar zug.cbt . " ' ^^ genannte Land-

"u Fall einer Gefahr auf das Gebiet der Grafschaft Ba.u. g.Ü. n ^ ^ noch andere Beweis-

"°gt nur gemäß de». Urbar gehandelt hat, so wird Bern e.ng. a.u, g^nftraat in den Schriften desUtel aufzulegen. Anch der Landvogt und der Schreiber we..^^ ^ die

Schlosses nachzusuchen, ob sie etwas Weiteres s.nden. ,» 6^1 s-l " ^ Pfaffen kon.men

Eidgenossen gebeten, seiner Schwester die Grafschaft Baden w^er aujzuth.m , ^ ^ ^ ^g^Kronen?),kimne." .^.Anwälte des obersten Meisters von He.tershe.m tragen worden sei, deren

Welche die von Bern dem Orden wegen Biberstein noch schul..'", ^ ^ besiegeln sollen, sei ihm

Entwurf (Coppy") der Meister nicht gesehen habe. Als er nun .en . ^ ^ ^^-^ten diesen ge-^ieses beschwerlich gefallen und er habe daher einen an...» aipg Entwurf denen von Bern

prüft, haben sie in der Einleitung eine Änderung vorgenommen um " va sie die Feste Biberstcü. lange""t den. Ansuchen zugestellt, daß sie ihn in dieser Gestalt anne)me>. .uf den. nächsten Tag.

Fahre im.e gehabt, werden sie wohl wissen, was dazu oM. ^ Corpus des Prädicanten von

Der Schaffner von Leuggern erinnert die Gesandten ^ 4 Saum Wein bestanden habe.

Uniikon früher in 11 Mütt Kernen, 4 Mütt Roggen, ^ Lenzburg, Schenkenberg und andere

Tann sei durch Venner Manuel, Sekelmeister Tillmann, ^ ^ ^^1 Haber, 0 Saum Wein für

Herren dieses Corpus auf 37 Mütt Kernen (7 Mütt von ^ ^ schwer und er glaube, der

^ Stück und 4 Stück für Heuzehntcn gesteigert wor.en. - ^ ohevor den Herren von Bern

Prädicant sollte sich mit dem Frühern begnügen ' Kaltschmied durch den Landvogt zu

Grieben habe. 5. In den Verkauf des Vermögens des Haut."