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November 1537.
gelangen können nnd demnach beschlossen, es möge jedes Ort die Seinen abmahnen oder nicht, nach seine»'Gefallen. Aber die „gemeinen Knechte" aus den Vogteien werden von den Orten, die an denselben A>»theil haben, heimgemahnt. Doch hat Bern sich ausgeschlossen und erklärt, weil der Herzog von Savoye»die Mitbürger von Genf nie bei dem Recht und den erlassenen Urtheilen habe bleiben lassen, so sei es »'offene Fehde mit ihm gekommen, worin es noch stehe; man könne ihm also die Abmahung nicht zumnthe»'I. An den König von Frankreich wird abermals ernstlich geschrieben wegen der Ansprachen des Hans Reif st^Wilhelm Arsent, Ulmann Techtermann, Hans von Perroman und Anderer. Wenn er dieselben, von dene»Hans Reif sel. Erben Rechtsspruche erlangt haben nnd Siegel nnd Brief darüber besitzen, nicht lsoforl'bezahlen wolle, so soll er auf Weihnachten seine Zusätzer und Richter senden, damit die Sache endlichdein Recht abgethan werde. Ans dem nächsten Tag soll jeder Bote Vollmacht haben zu beschließen, was weit«»zu thun wäre, um den Unsern zu ihrem Recht zu verhelfen. K. Zürich und Bern wiederholen ihren AtttraSauf Abschaffung der Pensionen, Miethen und Gaben. Der Bote von Basel legt in weitläufigem Vortrag dMwie aus dem Reislaufen und den Pensionen der Untergang der Eidgenossenschaft folgen werde; mit Pensionund Geschenken wollen die Fürsten die Eidgenossen an sich kaufen; Gotteslästerung, Ehebruch, Zutrinken »»dandere Laster nehmen überhand; wenn die Fürsten einzelnen Personen Geld schicken, so glauben sie, die Obr>!bkeiten müssen ihnen Knechte bewilligen; sie verlassen sich darauf und verwickeln sich in Kriege, und dar»"tragen die Eidgenossen selbst nicht wenig Schuld; wenn dann die Obrigkeiten solches nicht gestatten wollen, ^sagen die Unterthanen offen, weil die Obern und diese und jene Personen das Geld auf den Kissen nehm'"und daheim ihre Seckel füllen, so wollen sie hinaus ziehen und das Geld verdienen. Daraus entspringe leide'nicht viel Gutes; darum rathe und bitte Basel nochmals, dies zu Herzen zu fassen, die Ungehorsamenzu strafen, die Pensionen, Miethen und Gaben sammt andern Ungerechtigkeiten abzustellen und aller Förste'und Herren müssig zu gehen; das werde die Eidgenossenschaft erhalten und deren Wohlfahrt und Ehre förder»>desgleichen möchte es rathen, die Vereinnng zu künden und nur den Frieden zu behalten. Wiirde darin »'^abgeholfen und bei den Eidgenossen keine Besserung erstrebt, so wäre es genöthigt, sich selbst zu helfen,Stadt und Land im Gehorsam, Frieden und Ruhe zu erhalten und vor der schweren Last, die dergenossenschaft auf den Hals erwachsen möchte, sich zu schützen. Es bitte, diese Warnung als aus treue»''aufrichtigem Herzen entsprungen aufzunehmen und treulich heimzubringen. Schultheiß Golder von Luce'"erwiedert im Auftrag seiner Obern: Zürich und Bern haben nun wiederholt angezogen, man solle sich ^Pensionen müssigen und sich halten wie die frommen Altvordern miteinander gethan. Wenn man in 2»'und Leid, im Glauben und anderen Dingen wieder zu seinen Herren stehe, so werden sie jedem gute Ant>»^und Bescheid geben, also daß man spiire, daß sie gesinnt seien, der Wohlfahrt der Eidgenossenschaft treN^»achzudenken. I». Es werden jedem Boten Abschriften der zwei Schreiben mitgetheilt, welche der frauM^'Gesandte, Herr von Boisrigault, den Eidgenossen zugesandt hat. I. Da jetzt nicht für uöthig scheint,andern Tag anzusetzen, so wird jedes Ort bevollmächtigt, einen Tag auszuschreiben, wenn etwas Wichtiges ^gegnen sollte. Wenn die Antwort des Königs von Frankreich betreffend die Ansprachen abschlägig lautet, s» ^dieselbe nach Zürich zu schicken, damit dieses einen Tag ausschreibe. Ii,. Da neuerdings ein Anzug geObetreffend den Wettinger Hof zu Basel, den Zehnten zu Riehen und andere Zinsen und Gülten, und B»»erklärt, daß es nach genauer Einsichtnahme nicht so viel dafür bieten könne, als der Abt gefordert habe, »aber zu einem andern Angebot entschließen könnte; da ferner der Hof dem Kloster nichts erträgt und aus b'Erlöse andere Lasteil getilgt werden könnten, so ist dies heimzubringen und auf dem nächsten Tag zu antworte»,