Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
890
Einzelbild herunterladen
 

890

November 1587.

fangeneil dem Ehatcllain von 2t. Victor und Chnpitrc übergeben, der die Untersuchung vornimmt und dieÜberweisung (»ackjuäioackion») ausspricht, Ivodann nach gewohnter Art die Rückgabe erfolgt, ohne daß dieGefangenen verlangt werden müssen, 4. In Betreff der Pfarreien danke man denen voll Bern und ver-lange nichts Anderes, als was sie verfügen, und sei bereit, auf Verlangen die bezüglichen Rechtstitcl vorzu-weisen. Den Prädicantcn, die Gott denen von Genf zuhalte, werde man solche Vorschriften geben, daß Gottund die Herren von Bern zufrieden seien. Mali bitte die von Bern, ihren Vögten Auftrag zu ertheile», '»Betreff der bezogenen Einkünfte der betreffenden Pfarreien Rechnung zu stellen lind Rückerstattung eintrete»zu lassen. .'>. Mit Bezug auf die Siechcnhäuser (»mnlackei-ies«) werde nichts vorgenommen, was der Hoheitderer von Bern »achthcilig wäre. «!. Die zuletzt in Genf gewesenen Gesandten hatten gesagt, daß die Fischcnzc»des Vidomats, die von Rotre Dame de Graee und andere diesseits der Arve innert de» Grenzen derer vo»Genf diesen belassen werden. Plan gedenke bei denselben und der Fischenz der Pont eu bas zu bleiben, dochso, daß der dritte Theil der Arve für den Durchgang der Fische offen belassen werde. 7. Über den Weidga»3gegen Gaillard erklären die Unterthalien sich selbst dahin, daß die als Marchencrweiterung zu Genf gekow-menen Gebietsteile in gleichen Verhältnissen stehe», wie das Gebiet, dem sie beigefügt worden. 8. In M'treff der Gebote und Verbote (»dumpia«) kennen die von Bern die Verhältnisse und die Meinung derer vo»Genf. Diese bitten, ihre früher gegebene Antwort zu gut zu halten. Bezüglich des Viehs, das Genferaus Berner Gebiet weggenommen haben, wisse mau nichts. Die von Bern mögen hierüber Näheres initthcilcn,lvodanll man die Lache der Art untersuchen und die schuldig Befundenen der Maßen bestrafen werde, daßdie Herren von Bern zufrieden sein werden. k <>. Was die Stiftungen des Hauses Savoye» belange, habe»die von Bern gesehen, wie die von Couldrefi» und andere gemacht worden seien. Weitere seien nicht bekannt-Die Herren von Bern mögen die Titel einsehen und Alles, von dem sich findet, daß es ihnen gehöre, werdeman ihnen übergeben. Das Verbot, welches auf das Eigeuthum derer von Genf gelegt worden, werde hoffcntlich-wcil dem modus vivendi widersprechend, aufgehoben werden. I I. Über das, was ein Amtsmanu in Betrefldes Amie Poutet berichtete, daß er nämlich den Amtsleuten von Gaillard einen Gefangene» wegge»on»»o»habe, habe man bis jetzt nichts gewußt. Hätte der Vogt von Tcrnier denen von Genf von der Sache Kennt»'?gegeben, so würden sie dieselbe so untersucht haben, daß die von Bern keine Ursache zu Klagen gehabt hätten-Man habe nun den benannten Poutet verhört . . ., welcher eidlich beschwor, das Betreffende nicht geth»»zu haben. Vielmehr gab er an, er sei an einem Sonntage dort gewesen, als der Amtsmann einem Mai»"nachging. Poutet habe gesagt, den könne er wohl gehe» lassen, er sei schon lange hier, er kenne ihn g«Uer trage Munition nach Genf; so oft man wolle, wolle er denselben kommen lassen oder selbst für ihn ein-stehen :c. Er sei bereit, dem betreffenden Amtsmann Rede zu stehen und habe gelobt zu erscheinen; der be-treffende Amtsmann hätte Alles berichten sollen. Sollten die Aussagen Poutets sich als unrichtig erweise»'so werde man ihn genügend bestrafen; man dulde niemand, der der Ehre der Herreu von Beru zuwider-handle. 12. In Betreff der Berichte wegen des Zehntens zu Lancie habe man jene verhört, welche gewissÄußerungen gethan haben sollen. Sie bestritten die Angaben und anerboten den Beweis für das Gegenthe'l-Man habe hierauf den Gönnet vonFontana" (Fontnnei) und Saconay und Johann Bernard von Arares,Unterthanen von Ternier, alte Leute guten Rufes, die wegen des genannten Zehntens in Lancie waren, berufen. Man bitte, diese zu höre» und ihnen mehr zu glauben, als dem Hemoz Berucl, der in eigener Sach"spricht, oder dem Antoenne Pacard, welcher unter denen ist, die sich von Genf flüchtig gemacht habe». Ä»ljeden Fall anerbiete mau solches Recht zu halten, daß mau befriedigt sein werde. 18. Anbelangend die vo»'Herrn von Dießbach beanspruchte Fischenz habe man das Recht angerufen; da mögen beide Thcile ihre W-weismittel vorlegen und soll entschieden werden, was denen von Genf gehöre. 14. Betreffend jenen, der sichHerr von St. Victor nennt, habe mau schon oft geantwortet und die von Bern wissen, daß man das Möglich"gethan und ihm aus dem Armen- und Stadtgut mehr anerboten habe, als die Einkünfte von St. Vi'ctor er-tragen; denn dieselben seien so heruntergekommen, daß man nirgends das finde, von dem das Gerücht gehe-Wenn die von Bern die Genfer unterstützen wollen, so könne man (in anderer Weise?) viel besser die Arnie»-die Prädicanten und den genannten Herrn erhalten. Zu Gefallen derer von Bern werde man gegen >h'"