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October 1537.
Dangerant ik) ist ebendaselbst kol. 462. Im Solothurner Exemplar fehlen o, «I, i» v der Satz betreffend Zürichund Bern; sodann k und x; im Schaffhauscr fehlen v, tl, in v wie iin Solothurner, sodann k und allesÜbrige. Die Ausführung in « betreffend Basel aus dem Schaffhauscr; I aus dem Zürcher Abschied.
Der Name des Berner Gesandten aus dortigem Justructionsbuch 0, k. 153; der des Freiburgttaus dortigem Rathsbuch Nr. 55 vom 25. October; der des Solothurner aus dortiger Instruction, Äb-schiede Bd. 21.
Zu Der Vortrag des kaiserlichen Gesandten, ä. cl. Lucern 19. October unterzeichnet von Marnold,findet sich beim Lucerner Abschied und im St. A. Bern: Allg. eidg. Absch. HA, S. 169 und beim SolothurnerAbschied; er füllt 10 Folioseiten; die Exposition bietet aber nichts wesentlich Neues. Schon unterm 7. Octoberschrieb Marnold: 1. Zuwider der angelobten Neutralität werden in den gemeinen Herrschaften für den KönigKnechte geworben. Dieses solle abgestellt und die Ausgezogenen sollen unverzüglich heimberufen werdein2. Den Feinden des Kaisers soll kein Dnrchpaß gestattet werden. 3. Er vernehme, daß ein Einfall in dirGrafschaft Burgund beabsichtigt werde. Wenn das sich bestätige, so möchten die Eidgenossen durch Briestund Boten an den König es zu hindern trachten. K.A. Freiburg: Badisch- Abschiede Bd. IS, k. 4SZ,
Zu I». Der Lucerner Abschied hat das Original des Schreibens; Copie im St. A.Bern: Allg. eidg>Absch. AA, S. 181.
SS«
We-r. 1537, 22. October.
Staatsarchiv Bern: Wallis Buch rr, S. IS5.
Gesandte: (Schiedrichter): Bern. Peter Stürler, der alte; Rudolf von Graffeilried, beide Venner n»ddes Raths. Wallis. Simon in Albon, alt-Hauptmann der Landschaft Wallis; Peter Owling, Venner desZehntens Brig. (Parteianwälte): Bern. Hans Franz Nägeli; Michael Augsbnrger, beide Sekelmeister unddes Raths; Peter Cyro, Stadtschreiber. Wallis. Johann Zen Triegen, Landshauptmann; Johann Kälber-matter, alt-Castellan der Stadt Sitten; Petermann im Heingarten, alt-Landvogt; Gilg Eycher, Meier vo»Leuk; Johannes Zen Triegen, der jüngere, Meier zu Raron; Jost Kalbermatter, alt-Landvogt für de»Zehnten Visp; Gilg Venetsch, alt-Hauptmann, Castellan zu Brig; Kaspar Huber, Meier des Zehntens Gow^In Folge von Mißverständnissen, die sich zwischen denen von Bern einerseits und dein Bischof und derLandschaft Wallis anderseits erhoben haben, verlangteil die genannten Parteieil, daß an der gewohnten, durchden zwischen ihnen bestehenden Bund vorgeschriebenen Dingstatt durch die angeführten Zusätzer ein Rechts-spruch erfolge. I. Die Anwälte derer von Bern als Kläger trugen diesfalls vor: Als sie letztes Jahr w'd^den Herzog von Savoyen im Feld gelegen, fei von ihren Kriegsregenten denen von Wallis, die sich durcheine Botschaft zu St. Julien hiefür beworben hatten, gestattet worden, das savoyische Land ob der Dra»steinzunehmen. Als sie dann später auch das Schloß Chillon eingenommen, habe sich gezeigt, daß dasselbe st"'seits des Sees und des Rottens (Rhone) verschiedene Gerechtigkeiteil habe, nämlich 1. zu Vouvry („Vüüry") ^Mannschaft, daselbst und zu Vionnaz („Vioua") hohe und niedere Herrlichkeit, den Zoll, die Jagd („das Gefegt ^und die Fischenzen im Rotten zu Vouvry; all den genannten Orten und zu Port Valais („Pavualey") Zinseil u»dGülten und das zum Schlosse gehörende Holz, Alles gemäß der für das Schloß Chillon aufgenommenen Erkanntuisst'endlich beanspruchen sie „den Bachen" zu Port Valais, „das ist eiu verurtheilteu Menschen". S. Die von Neuensta^