Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
875
Einzelbild herunterladen
 

August 1537. 875

nommen aber, er wollte seinen Schivager in sein Königreich Navarrn, daS seinem Vater durch den Kaiserohne Recht entrissen worden, wieder einsetzen, so stünde ihm das immer noch besser an. als dem Kaiser, wascr in Barbarien gehandelt, was den Christen nichts Anderes als Schaden bringe. Er bitte nun die Eidgenossenu»i freundliche Antwort.

Zu i. Beim Luceruer Abschied vom 23. Jnlsi daneben im St. A. Bern: Allgemeine eidg. AbschiedeUU, S. 37: K.A.Basel: Abschiede 153739, nach dem Abschied vom 19. Octobcr 1537 liegt folgende»Entschuldigung von wegen der französischen houptlüten." Er habe sich auf der letztenTagsatzung zu Baden bewegen lassen, einen Brief herauszugeben, der mit etliche» Hauptleutcn aufgerichtetworden, vernehme nun aber, daß derselbe so gedeutet werde, als ob dieselben ihm etwas geschworen hätten,was wider die Gewalt der Obrigkeiten sei, und das; diese mit Strafen einschreiten wollen. Das würdeeinHandel soviel ruch", daß der König ihn nicht gut aufnehmen könnte, da gewiss kein Theil beabsichtigt habe,etwas wider die Rechte der Eidgenossen und die Tractate zu thun. Die Sache verhalte sich vielmehr so:Nachdem der Kaiser aus der Provence und sein anderes Heer aus der Picardie abgezogen, habe der König,u»i die Kosten zu sparen, seinem Kriegsvolk Urlaub gegeben, auch den Eidgenossen bis auf 4Ein> Mann, abcifpäter auch diese entlassen; da haben dann einige Hauptleutc Ersatz für den schaden öegehrt, den sie zuHause erlitten, und geklagt, sie wüßten nicht wo aus; darauf habe der König sich entschlossen, sie bei seinerPerson zu behalten, ihnen einenStat" zu ihremAufenthalt" angewiesen, bis auf die Zeit eines neuen Angriffsvon Außen, und zwar in der Absicht, sich durch dieses Mittel vor den Folgen der Umtriebe der kaiserlichenAnwälte zu schützen, die ja nicht nur die Abmahnung fordern, sondern alle Freundschaft und Verbindung ge-rochen sehen wollen: dabei sei er doch gesonnen gewesen, die nöthigen Knechte laut der Vcrcinung zu fordern,wie er es wirklich gethan; in keiner Weise begehre cr die Tractate zu verletzen. Es sei also keine Uisachcvorhanden, die Hauptleute anzufechten und zupeinigen." Die Eidgenossen sollen übrigens bedenken, wie essie freuen würde, wenn in einem Falle, wo cr, der Gesandte, ihnen Kricgsvolk zu Hülfe bringen sollte, crri ihnen sicher aufgehoben wäre; sie sollten dann aber dem König die gleiche Rücksicht gönnen . . .

ST8

Mern. 1537, 8. August.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 200, S.20S.

letzteRathe von Bern erstatten Gesandte von Genf den Dank für alle Gutthaten, sowie für dasdg»^t ^"ben betreffend die Frau von Neinours. I. Sodann bitten sie. daß man ebenso dem König schreibe,Rgtg ^ ^e auf seinem Gebiet von denen von Bern erhalten haben, erlangen mögen. II. Der

»lit die von Genf sollen eine eigene Botschaft an den König abfertigen; man werde diese gerne

^ner Empfehlung unterstützen.

sss

Areibnrg. 1537, 10. August (Laurent«).

KaiitonSarchiv Arcidurg: Nalhibuch Nr. «0.

^Handlung zwischen Bern und Frei bürg,sandte: Bern. Hans Ludwig Ammann; Peter Cyro (Gyro"), Stadtschreiber.

Gen, s genannten Boten von Bern verlangen vor dem Rathe zu Freiburg: 1. Übergabe der Briefe und"irsainen der Abtei Peterlingen. 2. Eine Bescheinigung, daß der in Averdon stattfindende Bezug des