Juli 1537. 869
"uch hätten sie das wegen vielfacher Krankheit und vorgerückte» Alters nicht thun können. Ei» Artikel ihrerAnssteurung besage zwar, daß wenn einer der Ausgesteuerte» vo» de», Gotteshaus eine Prädicalur oderPfründe bekomme, jenes die Competenz nicht mehr verabfolge» lassen müsse; daraus aber folge nicht, daßsie, zumal wenn es ihnen unmöglich sei, eine Prädicatur oder Pfründe annehmen müssen. Sie bitten daher,sie für entschuldigt zu halten und bei den VIII Orten zu verantworten. Wenn sie dem Gotteshaus« Wetiingcn in dessen Haushalt „allhie" zu Basel dienen können, seien sie hiefür bereit.
K.A.Basel: Abschiede 1533—36.
^ Zu «v. Laut der Basler Instruction sollen die dortigen Gesandten den Boten von Zürich, Bern undSchnffhausen eröffnen, daß allerdings Hieronymus „Zschengkenbürlin" ordentlich Geld in die Karthausc ge-bracht und einiges hereingeerbt habe; dieses Alles nebst Mehreren! vom Klostergut habe er an dem Klosterverbaut; das liege nun an einem Steinhaufen, und sei daher nichts mehr vorhanden. Zudem befassen sichb>e von Basel mit dem Gute der Gotteshäuser nicht; in der Karthause seien noch „ehrliche" Väter, die dieHaushaltung, das Einnehmen und Ausgeben, besorgen. Endlich sei die Sibille schon von ihrem Vater scl."ut ähnlichen Zumuthungen abgewiesen worden; man möge dieselbe auch jetzt anweisen, sich ruhig zu halten.(Vergl. Abschied vom 12. Juni. KIc.) K,A. B°s-u Abschiede iss'-uis».
Zu »I«I. Die Instruction von Basel besagt, man sei einverstanden, den schmalkaldischen Ständen einslrundliches Dankschreiben zu übersenden. Demselben sei beizufügen, daß von vr. Martin Luther noch keineAntwort erfolgt sei; sobald diese anlange, werde man sich wcitcrs vernehmen lassen. (Vergl. Abschied vomJuni, »!>> > i K.A.Bascli Abschied- I5Z7-!SZ!>.
STS.
Wer«. 1537, 22. Juli.
Staatsarchiv Bern: HnsinictionSbuch a, k. I«7.
des und Burger zu Bern antworten auf eine Supplic derer von Lausanne unter Anderm: In Betreff
Vurgrechts mit Freiburg sei zu erinnern, daß vor einigen Jahren Freiburg dieses Burgrecht herausgebene und deßwegen Rechtstage zu Peterlingen gehalten wurden; daß ferner unlängst die von Frciburg diesanner nicht (mehr) Burger genannt haben; daß auch Frciburg den ewigen Bund, den es mit der Stadtein hatte, durch Übersendung des Bundesbriefes aufgegeben habe und daß endlich die von Wiflisburg
müssen. Es sollen sich demnach die von Lausanne nicht beschweren, das Burgrecht, das>ve ^ Anzahl Jahre eingegangen war, zu gnittiren. Sollten sie deßwegen an ihrer Ehre gekränkt^», so wollen die von Bern sie „erretten" und solches „versprechen."
ST«
Wer,,. 1537, 25. Juli.
Staatsarchiv B-r» : RathSbuch Nr. 2S0, S. I5b.
Vor dem Rathe zu Bern bitten Gesandte von Wallis, im Anschluß an die frühere Verhandlung,
»tander,
'^cn, sondern wollen es mit dem Haupthandel ins Recht setzen, welcher Theil bis zu Austrag des Rechtens
^ »löge denen von Wallis das nach Chillon gehörende „Gut" überlassen; geschähe das nicht und müßte^Handel ans Recht kommen, so können sie sich nicht herbeilassen, die von Bern (voraus) in den Posseß