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Juli 1537.
Luceru, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Solothurn sind fast gleicherMeinung: Man habe dem Kaiser und dem König die Bündnisse bisher treulich gehalten und werde dies auchferner thun; doch solle der Kaiser die Erbeinung mit Brief und Siegel zuvor erneuern und bekräftigen.Zur Hülfeleistung gegen die Türken müsse vorerst augenscheinliche Gefahr vorhanden sein; dann werde manalles thun, was frommen Christen zukomme, und wie es die Väter gethan. Dem König von Frankreich wolleman den Frieden und die Vereinung redlich halten, wenn er sie auch erfülle und das Ausstehende bezahle;er soll aber die Knechte nicht anders brauchen, als zur Beschützung seines Reiches und ohne Bewilligung keineKnechte wegführen. Uri stimmt zunächst wie obige Orte, fügt aber hinzu, es habe dem König Knechte er-laubt, doch nur zur Beschirmung der Lande, die zur Krone Frankreich gehören; wenn er sie mißbrauchte, sowürde es dies nach Vermögen rächen. Dem Kaiser wolle es Knechte erlauben, aber nur gegeu die Türkenund nicht wider Frankreich; eine Ueberschreitung würde es nicht unvergolte» lassen. In der Erbeinung solldas Wort „unterthänig" getilgt und ein anderes „freundliches" dafür gesetzt werden. Schwpz: die Sache»wollen ihm nicht gefallen, indem „es" iu die Länge nicht bestehen könne; weil es nöthig sei, darüber reiflichzu rathen, so habe der Bote Auftrag, die Antworten aller Orte in den Abschied zu nehmen, um sie vor dieLandsgemeinde zu bringen. Glarus sei letztes Jahr etwas vorgeeilt, was man übel aufgenommen habe!darum soll jetzt der Bote die Antworten der andern Orte heimbringen, um eine geziemende Erklärung z»berathen. Basel hat voriges Jahr in Betracht der schwierigen Zeitumstände und seiner Lage den Beschlußgefaßt, seine Leute daheim zu behalten; dabei bleibe es jetzt. Schaffhausen will dem Kaiser die Erbeinung.buchstäblich halten, in Hoffnung, daß er sie auch halte, ihm aber keine Knechte zuziehen lassen, weil es solchenicht schuldig sei. Dem König von Frankreich will es sein rechtmäßiges Besitzthum schützen helfen. Appen-zell hat noch keine Landsgemeinde halten können; es will indeß dem Kaiser die Erbeinung und dem Königdie Vereinung halten. — Nachdem man diese ungleichen Instructionen gehört und beinebens erfahren Habdaß einige Hauptleute mit den? König oder seinen Anwälten eine „scharfe" und inhaltschwere Verschreibungaufgerichtet haben, so hat man Copien davon genommen, zuletzt auch den Hauptbrief heraus gebracht, derübereinstimmt, und demzufolge keiner Gesandtschaft eine Antwort geben wollen, sondern die Sache wieder i»den Abschied genommen und dafür einen Tag nach Lucern angesetzt auf den 31. Juli. Schultheiß Goldervon Lucern soll den Hauptbrief nach Lucern nehmen. Heimzubringen und dort zu antworten, ob man ih»den Franzosen wieder zurückgeben wolle. Den Gesandten wird bestimmt erklärt, sie sollen keine Knechte auf-wiegeln oder wegführen, indem sie dadurch ihr Geleit brächen und man dann zu andern Maßregeln genöthigtwürde. Nachdem der Bote von Bern angezeigt hatte, daß seine Herren ihre Antwort den Botschaften d^Kaisers und des Königs besonders mitgetheilt haben und es dabei bleiben lassen, sind die Gesandten dckV Orte hierüber mißvergnügt gewesen und eröffneten, sie wollen in diesem Falle ihre Antwort auch in Ab-wesenheit der Boten von Bern abgeben; bisher sei es aber nicht der Brauch gewesen, daß über Angelegenheit^gemeiner Eidgenossenschaft ein Ort seine Antwort hinter den andern durch abgegeben habe. Der Bote »o»Bern entgegnet, dieses sei in keiner schlimmen Absicht geschehen und wenn man die diesfälligen Gründe kcM»»würde, so würde man der Sache wenig Gewicht beimessen. Man giebt hierauf denen von Bern in den Abschu-fte wollen ihre Herren veranlassen, daß fürder solches nicht mehr geschehe, sondern Angelegenheiten geineiUEidgenossenschaft gemeinschaftlich und gütlich miteinander verhandelt werden; was aber die von Bern »dckirgend ein Ort in besondern Angelegenheiten mit Fürsten und Herren verhandle, verlange man nicht zu kett»^'I. Schultheiß Golder berichtet, es gehe das Gerücht, daß die lucernischen Hauptleute und andere sich