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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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863
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Juli 1537. ggZ

^che nichts handeln, in der Hoffnung, daß sie dieser Zusage stattthuu; dabei wird ihm angezeigt, wennneuer Bischof erwählt sei, so werden die Herren und Obern die Priesterschaft anhalten, ihm in geziemenden^ugcn gehorsam und gewärtig zu sein. I». Es wird abermals angezogen, daß die Vögte ennet dein Gebirg^ Strafen, die von Verboten fallen, den Eidgenossen verrechnen und nicht zu eigenen Händen beziehenku; gerade jetzt lasse sich ein solcher Befehl am besten einführen, da die Reihe eben von vorn anfange,^""zubringen, da man nicht weiß, was die Boten auf der jetzigen Jahrrechnung daselbst gethan haben; auf^ nächsten Tage soll jeder Bote mit Vollmacht erscheinen, ein Verbot zu erlassen.Doch was errungen! was sryes willens einem geschenkt würde, daß er dieselbigeu möge behalten." v. Ferner wird bemerkt, das Malefiz vor Zeiten jährlich 1200 bis 1400 Kronen ertragen habe, während mau jetzt bisweilen aus-senruß, und sich wohl jemand finden ließe, der für das Malefiz von Lauis jährlich 800 Kronen zu geben^ verbürgte. «I Zu Mendris und im Maiuthal gehören alle Strafenau das Malefiz" den Vögten; es^ aber viel göttlicher und billiger, daß den Vögten eine jährliche Belohnung ausgesetzt und jeder Ver-' uach Verdienen an Leib und Leben, und nichtin die Sekel," gestraft würde, v. Da die Zoller und^cale alljährlich schlechtes Gold und Geld abliefern, so sollte mau den Vögten ernstlich schreiben, daß sie^ abstellen, und den Boten Befehl geben, solches Geld nicht mehr anzunehmen. Dies Alles ist heimzu-^ wgeu. ^ Jacob Römer aus dem Mainthal beschwert sich, Vogt Hubelmann von Bern habe ihm ein GutHab gegeben, und dieser Kauf sei auf einem Tage zu Baden bestätigt worden; auf der letzteil Jahrrechnung^ Gegenpartei, Adain Metzger und Mithafte, so viel vorgespiegelt, daß der Kauf wieder abgethanihr das Gut zugesprocheil worden sei; er bitte, den Brief von Vogt Hubelmann und den Beschluß von Badenei»er ^ ^ halten. K. Frauciscus von Luggarus bringt vor, er habe init der Gemeinde Maniß (Mcnusio?)NM 'uegen einen Proceß gehabt und verloren; seither seieil Briefe zum Vorschein gekommen, die damalsRecht gelegt worden; er bitte, ihm das Recht wieder zu öffnen. I». Wille (Solothuru: Wilhelm) von^ att eröffnet, er sei mit Andreas von der Matt wegen seiner Frauen Erbgut in Streit gestanden und habeRögten Recht behalten, neulich aber den Proceß verloren; erbitte, auch ihm das Recht wieder aufzu-»b dj ^ Artikel sind heimzubringen und bei den Boten, die auf der Jahrrechnung gewesen, nachzufragen,

^ ^ ^esuchsteller die Wahrheit vorgeben und was in den Sachen bereits geschehen sei, um dann auf nächstem5" handeln. I Es wird augezeigt, daß zu Luggarus in einem Jahre zwölf Todtschläge vor-fällst ^ der Fiscal dafür nur 7 Kronen in Rechnung gebracht habe. Heimzubringen und aufHell zu antworten, ob man ihn darüber zur Rechenschaft ziehen wolle. Derselbe soll in der jüngstenFtch """6 verrechnet haben, daß er letztes Jahr für die Boten auf jede'Person 2 Batzen bezahlt, während er dem'»it""hr als 5 Kreuzer gegebeil habe. Endlich ivird berichtet, es sei letztes Jahr Einer geschlagen undhi>>t bedroht worden; als derselbe bei dem Vogt habe klagen wollen, habe der Fiscal es mit Gewaltgchr^^e"- Auch dies soll ihm vorgehalten werden. Ii. Die kaiserlichen und französischen Gesandten be-^ Antwort auf ihre Vorträge. Es eröffnet nun jeder Bote seine Instruction. Zürich bleibt bei seinerZUin?" Autwort; es wolle die Leute zu Hause und im Gehorsam behalten, so weit es vermöge; es bittepr Ochsten, daß wir uns mit keinem Fürsten oder Herrn einlassen; sei dies nicht möglich, so wolle es hiemit>ve haben, daß es sich der Sache nicht annehmen würde, wenn wir deswegen einen Unfall erlitten;kz " ""6 aber sonst etwas zustoße, so werden die Herren treulich die Bünde halten. Bern besorgt,es"es l V'" ^ Dauer keinen Bestand haben; begehrt daher, daß mau aller Fürsten und Herren müßig gehe;^be den Gesandten des Kaisers und des Königs bereits mündliche Antwort gegeben, wobei es bleibe.