Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
856
Einzelbild herunterladen
 

856

Juli 1537.

nachgefragt und erfahren, daß Hauptmann Erb im Zorn gegen jemand erklärt habe, er und Andere seiendes Königs Geschworne; voriges Jahr haben etliche Hauptleute dein König am Hof zu Compiegne Brief undSiegel gegeben, daß sie ihm dienen und ihm Knechte zuführen wollen, ob es der Obrigkeit gefalle oder nicht.Da solche Dingeschwer und hoches ertragens sind", so soll jedes Ort mit allein möglichen Fleiße sich weitererkundigen und was es findet, zu Baden mittheilen. Es mag aber jedes in der Sache nach Gutdünken han-deln. v. Hans von Herznach, Ammann zu Münster im Aargau, der ein gar hübsches neues Wirthshausgebaut hat, bittet um Fenster; Lucern empfiehlt sein Gesuch. Heimzubringen, k. Derselbe bringt vor, in deinletzten Kriege haben die Berner ihin und seinen Mithaften etwas Wein weggenommen, und trotz aller Mühehabe er noch keinen Ersatz erhalten können. Da nun der Landfriede sage, daß jedem das Seinige ersetzt werdensolle, so bitte er, ihm dabei behülflich zu sein. Es wird an Bern darüber geschrieben und die Bitte heim-gebracht. K. Da dieser Tag hauptsächlich dafür angesetzt ist, eine gleichlautende Antwort auf die Begehre»des Kaisers und des Königs von Frankreich zu vereinbaren, so werden die Vereinungen und die Friedens-schlüsse verhört und auf Genehmigung hin folgende Erklärung beschlossen: 1. An den Kaiser: Man habe dieErbeinung bisher ehrlich gehalten und wolle dies fernerhin thun. Da Kaiser Maximilian bei Abschluß der-selben versprochen, daß sein Enkel, Erzherzog Karl, sobald er mündig geworden, diese Vereinung in alle»Puncten ratificiren und mit den nöthigen Briefen bekräftigen werde, so wünsche man nun, daß Kaiser Karlwegen des Hauses Burgund und König Ferdinand wegen des Hauses Osterreich diese Zusage erfüllen undmit Brief und Siegel erklären, daß sie die Erbeinung an den Eidgenossen halten wollen; wenn dies geschehe,so werden wir dieselbe auch ehrlich und treulich halten; dann wolle man auch nach Vermögen mit Gebote»und Verboten verhindern, daß Knechte den Feinden zulaufen, in die eigenen Lande der beiden Majestäten Z"ziehen. Demgemäß werde man auch niemand Durchpaß gegen sie gestatten. Betreffend die Hülfeleistunggegen die Türken werde man, wenn dieser Feind offenbar und gewiß vorhanden sei, sich so christlich erzeige»,daß man keinen Vorwurf zu besorgen habe, wie es schon die Väter gethan. Man könne aber den Majestätennicht verbergen, daß man nach dieser Erklärung wünsche, daß sie gegen den König von Frankreich nicht weitervorgehen, als die Tractate ertragen, durch die man mit ihin verbunden sei. Denn würde derselbe weiter ge-drängt, so könnte man nicht umhin, ihm Briefe und Siegel auch zu halten. Wenn die Erbeinung an u»6nicht gehalten würde, so wollten wir die Hand auch offen haben. 2. An den König von Frankreich: Er sollenicht bloß Versprechungen geben, sondern auch durch 'die That erstatten; dann werde man auch ehrbar de»'Inhalt des Friedens und der Vereinung nachleben und alle Pflichten erfüllen, die man ihm mit Bezug a"5die inhabenden Lande schuldig sei; dagegen halte man sich nicht für verpflichtet, verlorenes oder abgetretenesLand ihm wieder erobern zu helfen. Wenn ihm die Obrigkeiten Knechte bewilligen, so soll ihm und seine"Anwälten deutsch erklärt werden, daß er sie nur auf seinem Boden und zu Beschützung seines Landesbrauche; dabei wolle man offene Hand behalten und die Ehre bewahrt haben, wenn die Vereinung nicht ge-halten würde. Der Bote von Uri hat an der Berathung obiger Antworten nicht Theil genonune"'I». Freiburg schreibt, es gehe das Gerücht, daß die Berner sich rüsten. Heimzubringen, damit jedermann dest"besser aufmerke, i. Das Schreiben des Cardinals von Verulan wird in den Abschied genommen, um ihm Heg-nach Antwort zu geben, k Vortrag einer französischen Botschaft; siehe Note.

Im Freiburger Exemplar fehlen »v, k, I»; im Solothurner »,v.

Zu f. 1537, ö. Juli. Bern a» der sechs Orte Rathsboten zu Lucern. Man verwundere sich überspäte Auftreten dieser Forderung, wolle aber über den Sachverhalt nachfragen, s,. A. Vcrn: Dmis-h Msw-nbuch rv/ s.