Juni 1537.
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SR?
Lauis. 1537, 25. Juni (Montag nach Johann Baptist). Jahrrechnung.
EtaatSarchiv Lucern: LauiS und LuggaruS Abschiede I, S. 47. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede Uli, S. 93KantonSarchiv Basel: Abschiede 1537—1539. KantonSarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 103.
Gesandte: Zürich. Hans Escher. Bern. (Jacob?) Vogt, Venner. Basel. Hans Botschüch. Freiburg.Martin Sesinger. (Andere unbekannt).
1. Der Sekelmeistcr gibt Rechnung über die Landsteuer; sie hat ertragen 7026 Lauiser Pfd. und 19Spagürli (ein Lauiser Pfd. ist 10 Krz.; eine Sonnenkrone gilt 113 Krz. und eine neue Krone III Krz.). 2. Dieimmune Sonvico gibt 650 Pfd. obiger Währung. 3. Die Commune Ponte gibt 392 Pfd. und 3 Spagürli"biger Währung. 4. Die Commune Morco 320 Pfd. obiger Währung. 5. Die Zoller erlegen in Baar 800Sonnenkronen; wegen des Kriegs werden -ihnen 50 Kronen erlassen. 6. Der Weinzoll und die Bank zuMendris haben ertragen 100 Sonnenkronen. 7. Das Malefiz hat dieses Jahr 215 Kronen ertragen. 8. Da-ngen bringt der Landvogt in Rechnung die Besoldungen des Schreibers, des Fiscals, des Nachrichters u. a. m.^ Ausgaben kommen den Einnahmen gleich. Die Rechnung des Landvogts wird genehm gehalten.
Der Name des Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 1533—43, der des Berner aus dar-llgem Jnstructionsbuch 0, k. 132; der des Basler a, tsrga des Basler Abschieds; der des Freiburgcr ansdortigem Rathsbuch Nr. 54, vom 14. Juni.
Zu 2. Der Freiburger Abschied hat 640 Pfund.
Zu 7. Der Basler und Freiburger Abschied haben 115 Kronen; der Berner wie der Lucerncr 2t 5.
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Lucern. 1537, 3. Jult (Dienstag vor Ulrici).
^<x>t»archi» Luc«rn: Allg.Absch.N. 2, f.bl. jtanIoiiSarclii» Frcibur»: Abschiede Bd. S8. Ka»to»bare>>i» Tolothurn: Abschiede Bd.il.
Tag der V Orte und Solothurn.
^ U,. Es wird ein Anzug gemacht, daß es nöthig wäre, einen Beschluß zu fassen, wie man die Münze undos Gold und namentlich die Kronen nehmen wolle, indem darum viel gemarktet werde, der Eine viel, der An-^ weniger gebe; deßgleichcn sollte der Münze halb eine Verordnung gemacht werden, damit man nicht so^ >nit schlechtem Gelde beschwert würde. Dies soll man ernstlich heimbringen und zu Baden Antwort geben.' Der Landvogt in den Freien Ämtern, Vogt Hünenbcrg, hat angebracht, daß Einer gestorben sei, ohne das^tanient empfangen zu haben, und daß derselbe darum nicht „in das Geweihte" begraben worden; er begehrt^wissen, was er über dessen Nachlaß zu verfügen habe. Er soll sich näher erkundigen, wer daran Schuld sei;Mf den Tag zu Baden soll dann der Bote von Luccm Bescheid bringen, e. Es ist beschlossen, mit denenBaden auf nächstem Tage ernstlich zu reden, daß sie einen geschickteren Leutpriester suchen, dein jetzigen^ Zur Entschädigung eine gute Caplanei verschaffen sollen. «I. Da auf dem letzten Tage zu Baden ange-worden, wie die Hauptleute dem König oder seinen Anwälten geschworen haben, so hat Lucern näher