854 Juni 1537.
einung und dem achtzehn Monate dauernden Anstand, während welchem keine Partei Neuerungen vornehmendarf, widerspreche. Während der benannte Burgunder das Schreiben der Eidgenossen dem König übermittelnwollte (»clii'iKsrs ckslidsrissek«), vernehme er, daß dieser seine und seines Weibes Güter in Brixia und Savvycneinem gewissen Franzosen gegeben und solcher Art die beiden Eheleute entwehrt habe. Es werden daher (dievon Zürich?) aufs Neue gebeten, sich beim König zu verwenden, daß er in Betracht der Erbeinung, des Au-slandes und weil das Weibergut, auch abgesehen von den genannten Verträgen, immer gesichert bleiben soll,den beiden Ehegatten das Ihrige zurückstelle Zc.
St.A. Zürich: A.Kaiser. (Lateinisch.) Aus dem Brief bemerlt: „Inen ward gewillfaret zc. in xrotocvUo mwsivaram.-
Zu NIM. Beim Basler Abschied befindet sich von der gleichen Hand wie die in Note zu Iclc bemerkteBeilage, übrigens auch ohne nähere Bezeichnung folgende, wahrscheinlich von Zürich den Gesandten derübrigen evangelischen Städte mitgetheilte Instruction: Wenn es denen von Bern, Basel und Schaffhausengefalle, den Fürsten und Ständen der schmalkaldischen Vereinung unter dem Siegel derer von Basel mit bei-gefügter Unterschrift Aller zu danken und sie zu bitten, die evangelischen Städte („uns") ferner für empfohlenzu halten und alles Nöthige zu berichten, so möge der Gesandte (von Zürich) diesfalls mit ihnen verhandeln.Die Schrift möge dann im Namen aller oberländischen Kirchen zu Basel in angegebener Weise gefertigt werden:wenn man dann dieselbe denen von Straßburg mittheile, so werden dieselben sie dem Churfürsten übermitteln.(Man vergleiche den Abschied vom 23. Juli, Äll.)
Zu nl». Die von Wallis eröffnen in ihrem Vortrag: sie haben, wie bekannt, dainals, als die Berncrdem Herzog von Savoyen die Waadt weggenommen, auch etwas von dem savoyischcn Lande in Besitz ge-nommen, theils um von den Bcrnern nicht abgeschnitten zu werden, theils um zu gelegener Zeit dem Herzogdas Land wieder zurückerstatten zu können. Dieselbe Landschaft habe vormals in geistlichen Dingen größten-theils dem Bischof von Sitten zugehört. Um nun nach Besitznahme dieser Landschaft künftige Späne undZwietracht zu vermeiden, haben sie (die von Wallis) mit ihren Bundesgenossen von Bern gemarchet, wobeidie Mitte des Genfersee'-z und des Rhodans als Grenze angenommen worden sei; nun aber sprechen dieBerner einige Zölle, Einkünfte, Örter und Gerechtigkeiten an, die jener Marchung zuwiderlaufen; dafür habeman ihnen das Recht dargeschlagen, was die Berner nicht annehmen wollen: auch der Bischof von Sittenhabe wegen einiger Anstände mit den Bernern dieselben vor Recht geladen, habe aber nie eine Antwort er-halten; da nun die Bünde zugeben, daß jeder Theil bei seinen Rechten und Herrlichkeiten verbleiben solle,nämlich die Geistlichen bei den geistlichen und die Weltlichen bei den weltlichen, so begehren sie aus Auf-trag ihres Fürsten (Bischofs), des Hauptmanns und der Landleute, daß man ein getreues Aufsehen auf siehabe, wenn die Berner das Recht nicht gestatten wollten, und wünschen zu wissen, wessen sie sich bei einemallfälligen Kriege zu den V Orten zu versehen haben. Sie legen auch ihre bisherige Correspondenz mit Bernauf, als: 1. Die erste Missive, welche die Berner an Bischof und Landleute von Wallis geschrieben, ck. ä.9. Mai; 2. Antwort des Bischofs und der Landleutc zu Wallis an Bern, datirt aus Sitten vom 16. Mai;3. Antwort Berns auf obiges Schreiben, vom 24. Mai. — Auf diesen Vortrag wird den Mitbürgern vonWallis geantwortet, man werde ihrer nicht vergessen, sondern in Treuen gedenken, wenn sie bei Recht nichtbleiben könnten, doch mit dem Anhang, sie sollen die Sache wohl betrachten und keine Tätlichkeiten beginnen.Es wird ihnen auch freundlich gedankt für ihren treuen Beistand, welchen sie im Kappellerkrieg (1531) denV Orten erwiesen haben. St.A. Luccrn:Act-nband Nr.ss, A. Sa°°?e» FaSeikI VIIl.
Daß diese Verhandlung, wenn auch im Abschied nicht erwähnt, hieher gehört, beweist das Datum derAntwort der V Orte an Wallis: Baden den 18. Juni (Montag vor St. Johann des Täufers).
Wahrscheinlich waren die Walliser Gesandten zuvor von Orr zu Ort gereist; hier zu Baden nun er-folgte die gemeinschaftliche Antwort. Man sehe übrigens auch den Abschied von o. 3. Juni (Nr. 513).