852 Juni 1537.
2. Der Türke greife auf der einen Seite Ungarn an; auf der andern Seite liege ein starkes Heer z»Vellona, das gegen Italien gerichtet sei . . . Der Kaiser rüste sich mit aller Macht, ihn abzutreiben, undwolle nun die Eidgenossen an das Beispiel ihrer Altvordern erinnert haben, die mit redlicher Tapferkeit zurErhaltung des christlichen Glaubens bereit gewesen . . er thue seinerseits alles Mögliche und gehe deinFeinde mit seiner eignen Person entgegen; weil aber der Ausgang des Krieges ungewiß, und die Stärke desTürken, der Ort seines Angriffs, seine Pläne und Absichten noch nicht bekannt seien, so müsse der Kaiser sichder großen Hülfe getrösten, welche die Eidgenossen ihm und der Christenheit leisten könnten, . . . und er-warte daher, daß sie um eines andern Dienstes willen nicht aus dem Lande ziehen; so lange die Christenheitin solcher Roth sei, wäre auch billig, daß alle andern Dienste „aufhörten" . . . Und wenn auch diese Ge-fahr glücklich beseitigt werde, was kaum zu hoffen sei, so sollen sie doch gemäß der Erbeinung auf den Kaiserein getreues Aufsehen haben, damit niemand, während er gegen die Türkei kämpfe, seine Lande und Unter'thanen angreifen könne, und ihre Knechte nicht dein Franzosen zulaufen . . ., in Betracht der Unbilligkeit,womit er den Herzog von Savoyen, seinen Blutsverwandten, ohne Ursache überfallen und aller Herrlichkeitberaubt habe . . . Aus den gleichen Gründen sollen sie den Dienern und Anhängern des Franzosen keine»Durchpaß für viel oder wenig Kriegsvolk gestatten, nach Inhalt der Erbeinung, die nicht nur gebiete, gege»'seitigen Schadeil und feindliche Handlungen zu verhüten, sondern ausdrücklich sage, daß von den Eidgenosse»nichts vorgenommen werden solle, das dem Kaiser an seinen Landen, die er jetzt besitze oder später gewinne,Nachtheil bringen könnte . . . Wenn etwa jemand meinte, daß die Erbeinung in dem betreffenden Artikelnicht so weit reiche, so möge man in Betracht ziehen, daß in der ewigen Einigung mit Herzog Sigmund,die in der zuletzt aufgerichteten Erbeinung ohne alle Änderung und Schwächung bestätigt sei und fortbestehe»solle, gleich als ob sie neuerdings articulirt und dem Vertrag einverleibt worden wäre, diese Pflicht auMsprachen sei: wenn aber etliche einwenden wollten, dieselbe gehe nur die Häuser Österreich und Burgund a»,so sei freilich die besondere Schirmpflicht auf diese beschränkt, aber mit Bezug auf andere Länder, die de>»Kaiser in Zukunft verwandt werden möchten, deutlich bestimmt, daß die Eidgenossen weder gemeinlich nochsonderlich in Kriegsweise gegen dieselben handeln und keinen Herren wider sie dienen oder Vorschub leiste"sollen. Was Mailand besonders betreffe, so sei das Herzogthum ein Glied des Reiches und rechtmäßig »"den Kaiser gefallen, und die Eidgenossen haben das Reich sammt allein, was dazu gehöre, vorbehalten: dar»>»seien sie schuldig, von ihrer Seite nichts Feindliches gegen Mailand zu gestatten: zur Wiedereinsetzung desHerzogs von Savoyen sollten sie sogar billig Beistand leisten. Wenn sie wegen guter Nachbarschaft mit Maila»beine besondere Unterhandlung wünschten, so werden sie den Kaiser ohne allen Zweifel dazu geneigt erfinde»'Schließlich begehre derselbe eine bestimmte Antwort, ob sie die Erbeinung in den bezeichneten Stücken halten wolle»'
St. A. Lucern: Allg. Absch. I. l. k. SS. Ei liegt bei, von Schultheiß Golders Hand, ein Auszug der wichtigste» „ardickäll dar crbeinlig»'
Der zweite Vortrag auch im St. A. Bern: Allg. eidg. Abschiede UU, S. 41, mit dem Datum vo>»5. Juni, und in der Tschudischen Documentensammlung Bd. X, Nr. 63, mit dem Datum vom 1. I»'"'und im K. A. Freiburg! Badische Abschiede Bd. 13, k. 447 mit dem Datum vom 7. Juni; beide Vorträgehat auch der Basler Abschied, den ersten mit dem Datum vom 6., den zweiten mit dem vom 15. Juni: d^erste Vortrag auch beim Solothurner Abschied, aber mit dem Datum vom 5. Juni: der zweite ebendaselbstmit dem Aatum vom 15. Juni.
Zu in. Sehr möglich, daß hieher folgender datumslose Vortrag Boisrigaults gehört. Unter Beruft^auf einen Brief des Königs führt er aus: 1. Durch Briefe der Eidgenossen und Wilhelm Meylart habe d-"König erfahren, daß auf wiederholten Tagsatzungen einige Ansprecher den Eidgenossen in den Ohren gelegt'und man daher den König bitte, zur Beschwichtigung derselben jemand herauszusenden. Boisrigault seideßwegen da und soll erfahren, was das für Ansprecher seien. So viel möglich nnd so weit es billig st"'wolle er die Sache gütlich vergleichen, andere Fälle aber gemäß des Friedens an einen Rechtstag weiss""2. Der König verwundere sich über die Practiken, die von gewissen Leuten auf Anstiften seiner Feinde täg^in der Eidgenossenschaft wider ihn getrieben werden, und die auch der Ehre der Eidgenossen zuwider st"^'