Juni 1537. 951
Doinpropst nicht zugiebt, dem Bischof in Betreff der Statthalterei eine Belohnung verheißen zu haben, sowll der Bischof oder Wilhelm von Peyern den Dompropst vor ihrem ordentlichen Nichter gichtig und bekanntlichWachen; wenn dann dieses geschehen, so möge Wilhelm von Peyern wieder vor den eidgenössischen Rathen^scheinen und ihnen solches anzeigen; diese werden dann ihn, als den Ihrigen, bei dem, wozu er Glimpfw>d Zieche hat, schlitzen und schirmen.
St.A. Zürich: Beilage zum Abschied vom SS. August lös», besondere Ausfertigung mit dem Datum vom IS. Juni I5Z7.
Verhandlung wegen des Erbgutes der Sibille Schenkcnpürlin; siehe Note.
^ Verhandlung in Betreff eines durch die Franzosen seines Eigcnthums entäußerten Burgunders; siehe Note.
Verhandlung der evangelischen Städte betreffend die schmalkaldischen Stände; siehe Note,»i». Verhandlung zwischen den V Orten und Wallis; siehe Note.
Im Zürcher Abschied fehlen v, v, k, t—w; im Berner fehlen b, ll, «, Ic, t—x; iin Basler^ Ii, Ii, p, i und alles Übrige: im Freibnrger I», <1, i—Z5; von v enthält dieser Abschied nur dasErträgnis; der hohen Gerichte im Thurgan und gicbt dasselbe für jedes Ort auf 28 Kronen in Gold an;das Freiburger Exemplar in Abschied Bd. 11, 1. 38 enthaltet nur », k—i und ist offenbar unvollendet oderunvollständig erhalten: im Solothnrner Abschied fehlen Ii, »I, «, r und alles Übrige; im Schaffhauscr d—I»,I», i und alles Übrige; »,«,—ve aus dem Zürcher; «I<I aus dem Freiburger; ee aus dem Berner; kfaus dem Solothurner; <I«I auch im Berner.
Das Gesandtenverzeichniß im E. A. A. k. 6V b benennt die Gesandten von Freiburg und Solothurnnicht; wir entnehmen jenen ans dem Frciburgcr Nathsbuch Nr. 54 vom 11. Juni, diesen aus der SolothurnerInstruction, Abschiede Bd. 21.
Zu «. Im Berner Abschied fehlen die Posten von Vogt Schönbrunner und Hofmanns sel. Erben,ferner für Rhcinthal, Sargans, die Freien Ämter und von Vogt Hüncnberg. Für Thurgan heißt es: Vom^andvogt im Thurgan von der hohen Gerichte wegen 28 Kronen an Gold. Der Solothurner Abschied er-mähnt nur des Erbcinungsgcldcs von Burgund und des Ertrags der hohen Gerichte im Thurgau; jenes aberg>cbt er auf 26l/<z Kronen, diesen auf 28 Kronen an Gold an. Der Basier hat nur das Erbeinungsgeldund zwar zu 37 Gulden an Gold.
Zu j. Der Zusatz in Parenthese aus dem Frciburgcr und Schaffhauscr Exemplar.
Zu I. Der Lucerner Abschied hat zwei Vorträge von Maruold, der erste ist datirt vom Z.Juni, derZweite vom 11. gl. M., beide sehr gedehnt und wortreich.
l. Der Kaiser bezeuge auch in seinem letzten Schreiben den geneigten Wunsch, die Sicherheit und RuheEidgenossenschaft zu erhalten und die Erbeinung gänzlich zu beobachten, die ihr denn zu besonderer „Gunst"Deiche und gar viel mehr Gutes bringe als die „vcrdrüßliche" Vercinung mit dem König von Frankreich;e»n unter „diesem Schein" haben im letzten Jahr etliche Diener des Königs viel Ungehorsam „angetroffen",us ob sie hier die Herren wären; das Gleiche thun sie jetzt abermals und offen; ja es haben viele Hauptlcuteüch mit ihrem Siegel verpflichtet, dem König eine Anzahl Kricgsvolk zuzuführen wider die Verbote der Obrig«Atcn .... Den Kaiser dünke, die Eidgenossen könnten diesen Schaden am besten abwenden, wenn sie denfeuern des Franzosen ihre Freiheit entzögen und sie um ihre freventliche Übertretung gebührend bestrafenwürden; dann würden die Unterthanen sich leicht zum Gehorsam schicken und könnten sie desto eher zumSchutz der Christenheit verwendet werden. Denn Barbarossa sei bereits mit vierthalbhundcrt Schiffen auf dem^ccre, und das türkische Heer, überschwänglich groß, mehre sich noch von Tag zu Tag und könne in sechsstunde» nach Italien kommen. Der Kaiser bitte daher um treues Aufsehen und geneigte Hülfe . . ., umsu Feind der Christenheit abzuwehren; dem Vorgeben und Begehren der Franzosen möge man keine Folge"f^u . . ., sondern dem Kaiser günstige Antwort geben ?c.