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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1537.

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gesetzt auf St. Margarethentag den 15. Juli. r. Hauptmann Kaltschinid von Kaiserstuhl ist um 300 Kronengebüßt, weil er letztes Jahr gegen alle Verbote fortgezogen ist und die Leute zum Ungehorsam verführt hat.Die gegen ihn eingeklagte Äußerung, der König brauche den großen Hansen keine Pension mehr zu geben;wenn er nur ihm Geld gebe, so werde er ihm Knechte genug zuführen, wenn es noththue, stellt er in Ab-kede und bittet, ihm die Strafe zu erlassen, indem er nichts Anderes gethan, als daß er geholfen, an dem°uig in seinen Nöthen die Vereinung zu halten; er wolle aber künftig dies nicht mehr thun. Da auch derHerr von Boisrigault sich für ihn verwendet, indem er an das Begehren des Königs erinnert, die oberwähnteedc Kaltschmid's aber wohl bezeugt erscheint, so soll jedes Ort bei den Seinigen nachfragen, wer darum wisse,"mit man weiter gegen ihn handeln könne; auch soll jeder Bote die Bitte des Herrn von Boisrigault heim-ringen. 8. der Abt von Wettingen legt Rechnung ab. Aus derselben ersieht man, daß das Kloster einens sammt etwas Zehnte» zu Basel habe, welcher aber über die Kosten des dort geführten Haushalts nichts^rägt. Da nun die Basler diesen Hof zu Händen ihres Spitals kaufen und 56000 Gl. dafür gebenso könnten wohl einige Zinseil damit abgelöst und das Gotteshalls befreit werden, so daß es nicht^ lährlich neue Gelder entlehnen müßte. Das soll jeder Bote heimbringen, damit dem Kloster geholfen werde.' »Sind ingedenk von wegen des schwerens der houptlüten." K». An Domdecan und Capitel der Stiftwmanz wird geschrieben, wenn sie nicht beförderlichst einen andern Hirten wählen, so werde man sich nach"'"r andern geistlichen Obrigkeit umsehen, v. Um sich über eine Antwort auf das Allbringen der kaiser-und französischen Boten zu vereinbaren, beschließen die V Orte, auf Montag vor St. Ulrichstag (2. Juli)"eil ^.ag in Lucern zu halten; Lucern soll dies auch an Freiburg und Solothurn melden. « Da dieBade,, mit ihrem Leutpriester gar übel versehen sind, und den V Orten viel daran liegt, so ist Henn-ingen, wie man ihnen Helsen wolle, x. Es wird angeregt, der Abt von St. Gallen dürfte wohl ersuchthab^"' Hauptmann der IV Orte zu Wyk eine Behausung anzuweisen, indem er daselbst viele Häuser2 ttu ^ Gleiter zu Baden bringen vor, gemäß ihrer Instruction beziehen sie von einem Centner SaffranHütt Darüber beschweren sich aber die Kaufleute, indem sie angeben, zu Bern und an andern Orten

lalt^ ^ ^ ö" bezahlen; zudem werde ihnen von den Geleitsherren je der dritte Pfenning nachge-Und"' solches nicht bewilligt würde, so drohen sie, andere Straßen zu fahren. Heimzubringen

sM "'^uforschen, wie viel Zoll sie anderwärts entrichten müsseil. David, der Jude, zu Bremgartendi/^ dringend, ihm freien Schirm und Geleit zu geben, damit er dort sicher wohnen könne; auch^ Gemeinde und der Schultheiß verwenden sich für ihn, indem sie bezeugen, daß er sich ehrbar halte undemaiid Leides zufüge. Heimzubringen. »». Zürich und Glarns sollen eine Copie hervorsuchcn, wie derA Lustnau im Nheinthal, der von der Herrschaft Werdenberg verpfändet und jetzt wieder zu lösen sein soll,di/^^'den könnte, lind die Urkunde auf den nächsten Tag bringen, damit man sich beratheil kann, ob man^ Lösung fordern wolle oder nicht. I»l». Dem Landvogt im Thurgau ist befohlen und Vollmacht gegeben,best" ^ Wäpfers wegen" marchen zu lassen, jedoch mit Hülfe alterverstandener" Leute; wenn die Zeitwnt ist, so soll sie auch Zürich angezeigt werden, damit dieses, wenn es ihm beliebt, eine Botschaft dazud^ QQ. Da ferner, nach der Angabe des Landvogtes, zwischen der Grafschaft Thurgau und

^^^schaft Andelfingen früher auch gemarchet und besiegelte Briefe darüber aufgerichtet, die Marchsteinebcid>"^ '"cht gesetzt worden sind, so sollen Zürich und der Landvogt mit einander einen Tag wählen, und«I«/ Beiziehnng rechtlicher Leute die Märchen setzen, damit kiinftiger Zank verhütet werde.

' In den Spänen zwischen Bern und Freiburg haben die vier Schiedorte gütliche und sreundliche Mittel

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