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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1537.

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der Landfriede fordere, daß jeder wieder zu dem Seinen kommen solle, und weil der Abt sich erbiete, in allenandern Dingen sich gegen sie gnädig zu erzeigen; wenn er aber nach Widerrufung des Kaufes sich nicht be-scheiden würde finden lassen, wie er jetzt verspreche, so wollten sie offene Hand behalten. I. Die IV Ortesollen auf St. Ulrichstag einen Tag zu Wyl abhalten, Zürich und Glarus sollen dem Schultheiß Koller undden Verordneten der Grafschaft schreiben, daß sie auf demselben auch erscheinen sollen; auf diesem Tag würdenchnen dann die Boten der IV Orte gemeinsam anzeigen, der Kauf sei inunfern widerwärtigen" Zeiten ge-schehen; der darnach abgeschlossene Landfriede sage aber, daß jedermann wieder zu dein Seinen kommen solle;'uan ersuche daher die Toggenburger, gütlich darauf zu verzichten; dagegen werde man ihnen in den andernBeschwerden zu freundlicher Abhülfe berathen sein. Wenn aber die von der Grafschaft Toggenburg nicht nach-geben wollten und sich auf die ihnen (früher) versprochene Hülfe oder auf die Zuschriften der V Orte ver-gossen wollten, so würden die Orte, die den Kauf bestreiten, ihnen im Recht genügend antworten. Zürich soll"un den drei übrigen Orten anzeigen, ob es einen dieser Vorschläge annehmen wolle; wenn ihm keiner ge-s^o, so soll es doch dem Abt von St. Gallen das Recht gestatten, und wenn es etwas Anderes vorzuschlagenhatte, deßhalb möglichst bald einen Tag ansetzen, damit der Handel abgethan werden könne. «. Rechnungs-obnahme von den Vögten und Zollern. Es erhält jedes Ort : 1. 16 Kronen von Vogt Schönbrunner und^cob Hofmann's sel. Erben als Strafgeld; 2. 60 Kronen an Gold und 8 Gl. an Constanzerbatzen vomim Nheinthal; ferner 8 Gl. von der alten Schuld; 10 Kronen an Gold minder 1 Dicken Pfennig^on dein übrigen Wein, den man ihm zu kaufen gegeben; 3. von dein Vogt zu Sargans 26 Kronen an, ? Dickpfenning, 5 Schl.; 4. vom Landvogt im Thurgau von den hohen und Niedern Gerichten 20 Kroneng^Btz.; z. vom Landvogt in den Freien Ämtern 13 Kronen; 5 Kronen von Vogt Hüncnberg von Lucern;- von der Steuer zu Dießenhofen 7 Kronen; 7. 14 Kronen und 4 Dickpfennig von Schinders Hof; 8. 3 Gl.^in., 2 Btz. vom Stadhof; 9. 37 Kronen Erbeinungsgeld von der Grafschaft Burgund; 10. 26 Pfd. aus derelcitsbüchse zu Mellingen; 11. 1 Pfd. 6 Schl. aus der Geleitsbüchse zu Zurzach; 12. 1 Pfd. 6 Schl. aus der^ Bcitsbüchse zu Klingnau; 13. 15 Schl. aus der Geleitsbüchse zu Koblenz; 14. 2 Gl. an Constanzerbatzen,Dickpfennig, 6 Pfd. allerlei Münze und Kronen an Gold aus der Geleitsbüchse zu Baden. «I. Nacius, derBeider im Rheinthal, zieht an, er sei bereit, sein Haus zu Rheineck, das den Vögten gar wohl gelegen wäre,ou die Wohnung des Vogtes zu tauschen und sich billig zu zeigen. Heimzubringen, v. Der V Orte Botenwen den Anzug, den Einer von Kriegstetten vor ihnen gethan. Den wollen sie heimbringen und auf deinOchsten Tag darauf eintreten, l. Es erscheinen Abgeordnete des Commenthurs zu Tobel, des obersten MeistersB Johanniter, des Abtes von St. Gallen und des Adels im Thurgau. Der Commenthur verantwortet sichBiftlich Ger alle Klagepunkte. Mit Rücksicht auf die mehrseitige Verwendung dieser Botschaften hat mandiesmal bei der Haushaltung bleiben lassen, doch mit dem Anhang, daß man sich freie Hand behalte,^ durch einen Tüchtigeren zu ersetzen, sobald er in seine bisherigen Fehler zurückfalle. Glarus und Solo-Blrn werden angewiesen, ihren auf die nächste Klosterrechnung abgehenden Boten den Befehl zu geben, des. °"u>ienthurs Rechnung wohl zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. K. Der Landvogt im Thurgau^ emen Landsknecht, der die Leute aufwiegle» und wegführen wollte, um die 200 Kronen, die er bei sich^abt, gestraft. Er soll nun dem Gebüßteneinen Eid aus der Eidgenossenschaft" geben und die 15 Gl.Bu>s, die auf dem Schloß zu Frauenfeld stehen, mit diesem Geld ablösen; die ersten Bußen, welche künftig^u, sM verwenden, damit auch der noch übrige Zinspostcn (10 Gl.) abgelöst und das Schloß

vzlich geledigt werde. I». Boten der neun Gemeinden im obern Thurgau sind vor den Rüthen etlicher