Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
845
Einzelbild herunterladen
 

Juni 1537.

845

StS

Mern. 1537, 8. Juni.

Archiv- Bern und Frciburg.

Gesandte: Freiburg. (Ulrich) Nix; (Hans) Künzis; (Anton) Krummmstoll.

Wir entnehmen die bezüglichen Verhandlungen folgenden Acten und Beschlüssen:

1) 1537, 4. Juni. Räthe und Burger zu Frciburg, auf das Schreiben derer von Bern, daß i» Betreffder auf dem neu gewonnenen Lande haftenden Zinsen ein Tag zu Bern gehalten werde, ordnen die genanntenBoten dahin ab. Diese sollen anhören und auf Heimbringen verhandeln und untersuchen, wie beim Königund den Wallisern, die auch solches Land haben, erzwcckt werden könnte, das; die Last der beiden Städte umetwas erleichtert würde. K. A. Frciburg - Rothsbuch Nr. s«.

2) 1537, 5. Juni. Dieselben beauftragen die gleichen Gesandten die Übergriffe derer zu Guggisberggegen die von Plaffeyen im Schicdwald zur Sprache zu bringen. li-iaom.

3) 1537, 8. Juni, Vor Rathen und Bürgern zu Bern eröffnen die Gesandten von Freiburg, Ge-schäfte wegen können sie am Mittwoch nicht herkommen; sie seien daher jetzt da, um 1. in der savoyischenAngelegenheit, auch wegen des Königs zu verhandeln; 2. anzuzeigen, daß ihre Obern es bedauern, daß die vonSchwarzenburg im Schicdwald zäunen; man sollte die Sache durch freundliche Vereinbarung beider Städteund nicht mit Gewalt zurechtlegen. Man will nun dem Vogt von Schwarzenburg schreiben, daß er berichte,warum in dieser Weise verfahren werde. St. A. Bern: Rothsbuch Nr.seo, s. ss.

4) 1537, 11. Juni. Bern an Freiburg. Die Boten von Freiburg, welchencchermalen" in Bcrn ge-wesen, haben angezeigt, daß die von Schwarzenburg den Schicdwald, da wo der Streit ist, eingezäunt haben.Als man diesfalls denen von Schwarzenburg geschrieben, seien heute der Landvcnner und der StatthalterNamens der Landleute erschienen und haben die Veranlassung dieses Vorgehens so erzählt: Nach vieler Mühebeider Städte hätten die von Schwarzenburg eingewilligt, daß ihren Rechten unbeschadet eine Absteckung vor-genommen werde, und die von Plaffeyen zugesagt, das anzunehmen, was diesfalls die Boten beider Städteausspreche». Dieser Ausspruch sei erfolgt, von denen zu Plaffeyen aber, ihrer Zusage ungeachtet, nicht aner-kannt worden. Dann seien neuerdings Boten beider Städte auf den streitigen Platz gekommen und hättenverfügt, daß dem Recht unbeschadet beide Theilc stillstehen sollen. Das haben die von Schwarzenburg ge-halten; die von Plaffeyen aber seien zugefahren, haben Holz weggeführt und Vieh hineingetrieben. Das habediejenigen, die daselbst Güter besitzen, veranlaßt, auf Recht einen Zaun zu machen. Da die von Schwarzen-burg nun das Recht anrufen, so' mögen die von Plaffeyen dasclbe am gebührenden Orte vollführen, wo manihnen ein unparteiisches Gericht bcsammeln und beförderlich Recht halten wolle.

St.A.Bern: Deutsch Misfivcnbuch V. S.tSS.

5) 1537, 11. Juni. Freiburg an Bern. Durch die in Betreff bekannter Angelegenheiten jüngst in Bcrngewesenen Boten habe man vernommen, was daselbst verhandelt worden sei; wie die von Bern mit demKönig von Frankreich sich ins Vernehmen gesetzt, sich aber in fernere Verhandlungen mit ihm oder seinenAnwälten nicht einlassen wollen. Plan denke indessen, wenn auch die von Bern ihrerseits mit dem Königverhandelt haben, würde es ihnen doch keinen Nachtheil gewahren, wenn sie mit denen von frciburg dieAngelegenheit vollenden würden, und daß es der Sache angcmefscn wäre, wenn man eine gemeinschaftlicheBotschaft abordnen würde.- Die von Bern mögen daher ihrem Gesandten, der auf nächsten ^.ag nach Badenkommt. Auftrag geben, nebst demjenigen von Freiburg in Betreff der Zinspflichten mit dein Boten des KönigsZu reden. Wenn dann dieses geschehen, so sei man auch des Willens, freundlich an die von Wallis zu ge-langen. Bitte um Antwort. K. A. Freiburg: Missivenbuch l». k.zz.