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Juni 1537.
gestattet werde. «K. Der Bote von Zürich iveiß, was man Kaspar Triners wegen bittweise an den Vogt z»Arbon, den Hofmeister und den weltlichen Rath des Abtes von St. Gallen geschrieben hat. v. Der Fall,den Vogt Hasler von Klein Brunner eingezogen, soll der Frau von Schimms wieder ausgerichtet werden.
Im Glarner Exemplar fehlt in a. der Inhalt der Instructionen; b und v sind kürzer redigirt; stattÄ steht einfach: „Fürschriften, so dem armen vischer gen sind, üch wol wüssent." v aus dem GlarnerAbschied. — Das St. Galler Exemplar ist ohne Datum und enthält nur in etwas verkürzter Fassung'
StS
1537, o. 3. Juni.
Verhandlung einer Botschaft von Wallis mit den V Orten.
Wir können nur folgende Missive mittheilen:
1537, 3. Juni. Bischof, Hauptmann und Rath der sieben Zehnten der Landschaft Wallis an Freiburg'In dem letzten Krieg zwischen dem Herzog von Savoycn und denen von Bern haben die von Wallis einigtLandschaften von dem Herzogthum Savoyen diesseits des Sees, anstoßend an die Landschaft, auf die Bitteder armen Leute, damit sie nicht von dein wahren alten Glauben gedrängt und den neuen lutherischen anzunehmengezwungen würden, in Schirm genommen. Seither haben sie daselbst alle Herrschaft mit Zöllen, Renten,Zinsen, Gülten und allem Zubehör ruhig besessen. Nun werden sie von denen von Bern hoch angesucht,indem sie ihnen zumuthen, die benannten Herrlichkeiten ihnen zu überlassen. Als nun die von Wallis st^erboten, hierüber gemäß der Bünde zu Recht zu stehen, haben die von Bern verlangt, daß man sie zuerst i»den Besitz der betreffenden Rechte kommen lasse, dann wollen sie das Recht ergehen lassen, „mit andren »ilhochmutigen warten". Da ihr diesfülliges Schreiben Halbweg einer Absage gleichkomme, so bitte man «»'treues Aufsehen und für den Fall, daß die von Bern wirklich einen kriegerischen Überfall vornehmen wollte»,um ihre tapfere und trostliche Hülfe. Die von Wallis haben auch gestern, einzig dieses Handels wege»'zwei Rathsboten an die V Orte geschickt, sie über die Angelegenheit zu berichten und sie für den Nothfall »»'treues Aufsehen. Hülfe und Beistand zu mahnen. n .A. Freiburg: WaMs-r MW»-».
Man sehe auch den Abschied: Baden 12. Juni i»i».
SIT
Greyerz. 1537, bald nach 7. Juni.
Gesandte: Freiburg: Hans Reif; Franz Mühlibach.
Wir sind auf die Mittheilung der bezüglichen Instruction vom 7. Juni angewiesen.
Den Gesandten von Freiburg wird aufgetragen: 1. vor der versammelten Gemeinde zu Greyerz zu ^öffnen, daß die von Freiburg mit Bedauern vernommen, wie über sie geredet werde, daß sie die Grafsch^Greyerz theilen, ihnen zueignen und den Graf entsetzen und vertreiben wollen. Das werde mit Unwahrh^behauptet; das Gegentheil ergebe sich aus der bisherigen Handlungsweise derer von Freiburg. Wenn st^Reden weiter gebraucht würden, so wären sie genöthigt, sie mit Recht zu verfolgen. 2. Znm Beweise ^guten Willens derer von Freiburg anerbieten diese die Erneuerung des Burgrechts. Man verlange hiertt^und darüber, ob die von Greyerz bei ihren früher gethanen Zusagen verbleiben wollen, ihre Antwort.
K.A.Frciburg: Jnstructionsbuch Nr. S, k.
Mit einer der nächstfolgenden Instructionen werden die gleichen Gesandten beauftragt, wegen der ^nannten Reden den Junker Görg von Corbers zu Greyerz rechtlich zu belangen. naasm. e. ^