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Mai 1537.
SOS
Bern. 1537, 9. Mai.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 259, S. 137.
1. Vor dem Rathe zu Bern eröffnen zwei Gesandte von Solothurn, sie seien mit den Prädicanten vonMessen, Meßbach und Limpach zu ihrer Zufriedenheit übereingekommen; zu Meßbach und Limpach seien dieHäuser „verdingt"; endlich verlangen sie, daß zu „Salsach,, (Selzach) und an andern Orten die Häuser undPfründen verbessert werden. Z.Beschluß: Man soll mit den Boten reden, daß den Prädicanten mehr gegebe»werde; dann wollen die von Bern da, wo sie Collaturen haben, die Pfründen auch verbessern. 3. (Mehrere meistnur angedeute Verhandlungsgegenstände, wohl allermeist kleinlocalen Belangs, lassen wir hier unberührt).
S1V.
Bern. 1537, 14. und 17. Mai.
Staatsarchiv Bern: Rath-Zbuch Nr. SI>o, S. 1S!> und sog.
1. (14. Mai.) Vor Rüthen und Burgern zu Bern wird der Graf von Greyerz angefragt, ob er dei»Abschied gemäß dem Herzog die Fidelität aufgegeben habe. Er begehrt hierauf einen Verdank; er habe sichmit dem Herzog „acquitirt" und sei hergekommen, sich mit denen von Bern zu acguittiren laut den Artikel»,bei denen er zu bleiben bitte. 2. Am 17. Mai antwortet der Graf auf den „gestern" genommenen Verdank,er wolle in allweg gehorsam sein; doch habe er vor seiner Herkunft seinen Unterthanen einige Zusagenthan; er bitte nun, ihm zu gestatten, hinaufzugehen, sich derselben zu entladen; dann habe er auch sein Siegeknicht bei sich; wollte man ihn nicht hingehen lassen, so möge man ihm doch gestatten, zwei Boten hinzusende».Der Rath antwortet, er gebe keinen weitern Aufschub, sondern wolle wissen, ob der Graf zu huldigen bereitsei oder nicht; werde ihm dann etwas Widerwärtiges zugemuthet, so werde man ihn als Bürger und Lehe»-mann derer von Bern in Schutz nehmen. Nach einiger Weigerung hat er gehuldigt und mit dem Eid er-kennt. „Sol im ein br(ief) des vorbhalts werden". Sodann verlangt der Graf Geleit für den von Chatelardhin und zurück, was ihm geivährt wird. (Letzteres nicht ganz klar).
SRI
Bern. 1537, 16. und 18. Mai.
Staatsarchiv Bern : RathSbnch Nr. S6», S. sog, 2oS.
1. (16. Mai) Vor dein Rath zu Bern erscheint ein Gesandter von Genf und bittet, denen von Genfin ihren Zielen gelegenen' Güter der Banditen zu überlassen, in Betracht der großen Kosten, oder »uua xi<^ck'argsiu« dafür nehmen (zu dürfen). 2. Am 18. Mai wird vor Rüthen und Bürgern die Bitte wiederholund auch in Betreff der Münze ein Vortrag gehalten. Näthe und Burger beschließen: 1. Man sollerkundigen, was die ersten Banditen und auch die andern gegen die von Genf gethan und dann nach lk"i-