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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1537.

Lebensdauer. Bern bemerkt dagegen, daß die Schamlery zu Sassy und Drey wie alle Ämter von derAbtei und nicht vom Convent herrühren; daß es den Convent mit dessen Zinsen, Zehnten, Renten undGülten, aber mit keiner Obrigkeit au Freiburg überlassen; daß derSchamelch" Bern Rechnung abgelegt,sein Amt aufgegeben und für die Uuterthanen gebeten habe :c. Die Schiedboten wünschen, daß die beidenStädte nicht wegen einer Person miteinander streiten, zumal der Schamely sein Amt niedergelegt habe, wobeies billig bleibe; weil Bern sein Ehrenzeichen nicht angeschlagen, so soll Freiburg das seinige entfernen.5. Freiburg habe sein Wappen zu Granges (Gransis") angeheftet, obwohl die Obrigkeit zuWillerseelegg"(Villarzel l'Eveque) gehöre, sollte also dasselbe beseitigen. Freiburg erwiedert, es habe dort einige Häuser,eigene Leute und Zinse, deßgleichen der Herr von Stäffis, den es belehne; es möge wohl leiden, daß auchBern sein Wappen anschlage. Erkannt: Freiburg soll das seinige wegnehmen, da die Aufrichtung von Fähnchennur der hohen Obrigkeit zustehe; dagegen soll es bei seinen Höfen, Leuten und Zinsen bleiben. 6. Freiburghabe sein Ehrenzeichen auch zu Demoret aufgesteckt, mit dem Vorgeben, daßWissing" (Vuissens) ihm gehöreund der Herr daselbst zwei Theile an der Obrigkeit habe, das Capitel Lausanne nur den dritten; deßhalbsei bereits die Aufnahme einer Kundschaft an Ort und Stelle angeordnet, wobei es bleiben dürfte. Da-gegen thut Bern dar, daß Demoret mit Reisen und allen Bräuchen immer nach Milden gehört und dasCapitel von Lausaune dort zwei Theile habe; daher solle Freiburg sein Wappen wegnehmen; die erweis-liche Gerechtigkeit des Herrn von Wissing wolle Bern nicht schmälern. Die Schiedboten sprechen, es solleFreiburg sein Ehrenzeichen wegthun; der Herr von Wissing soll bei der Obrigkeit, die erzeigen" kann,gütlich bleiben, oder Bern ihm das Recht gestatten. 7. Die Conventherren von Peterlingen haben die Kirchen-zierden, Monstranzen und Anderes nach Frciburg geführt; Bern verlangt, daß diejenigen Stücke, die von derAbtei herkommen, ihm übergeben werden und nur das in Freiburg bleibe, was der Convent auf seine Kostenbeschafft habe. Ferner seien alle Briefe, Urbare und Rödel des Gotteshauses nach Freiburg gekommen; Bernfordere die Briefe der Abtei zurück, deßgleichen die des Convents, soweit sie Güter betreffen, welche in seinemGebiete liegen; die Briefe über die Güter, die unter gemeiner Herrschaft stehen, sollen zu gemeinen Haudeugelegt werden. Freiburg bittet, den guten Herren die Kirchenzierden zu lassen, da sie nichtgroßes schatzes"werth seien; die Briefe der Abtei auszulesen möge der Stadtschreiber von Bern zu ihnen kommen. DieSchiedboten vermitteln: Die Kirchenzierden sollen aufgeschriebeil werden und unverändert in Frciburg bleiben;wenn die Mönche mit Tod abgegangen, sollen die beiden Städte die Zierden gleich theileu wie andere Gilterdes Conveutes; die Briefe der Abtei sollen zu Haudeu Berns zurückerstattet, die des Convents aber zu ge-meinen Händen gelegt und mit zwei Schlössern verwahrt werden, wozu jede Stadt einen Schlüssel Hütte,damit keine ohne der andern Wisseil dazu gelangen könne; wenn aber die Conveutualeu zum Bezug der Zinsendie Briefe nöthig haben, so sollen dieselben ihnen geliehen, aber nach dem Gebrauche sofort wieder zurück-gegeben werden; nach ihrem Abgang mögensie" laut Vertrag die Briefe zu ihren Haudeu nehmen. 8. NachVerhörung des Spans um Guggisberg wird Freiburg von den Schiedboten ersucht, die Leute zu der Herr-schaft Grasburg, mit der sie Wuuu und Weide, Holz und Feld gemein haben, auch kirchgenössig seien, zuweisen, also daß sie sich gefallen lassen, was ihre Nachbarn und andere Kirchgenossen wollen, bis daß unsGott in Einigkeit bringe, damit nicht größerer Schaden daraus entspringe. K. Nach dieser Verhandlunghaben die Schiedboten verabredet, daß zwei nach Bern und zwei nach Freiburg gehen solleil, um au beidenOrten kleine und große Näthe zu bitten, die aufgestellten gütlichen Mittel anzunehmen. Bern hat dieserBitte entsprochen, Freiburg aber einen Abschlag gegeben. Das solleil die Boten an ihre Obern bringen,