Mai 1537.
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das Mehr zu vollziehen. Der Bote von Freiburg habe keine Vollmacht gehabt und auf das Begehren, solcheeinzuholen, keine erhalten; darauf haben die von Bern ihm angezeigt, daß sie dem letzten Abschied gemäßin die Kirchspiele reiten und „der Religion des Glaubens halb" mehren werden; sie haben etliche Amtleute,besonders Anhänger Freiburgs, mit sich genommen und dein Vertrag gemäß mehren lassen; dabei hoffen siezu verbleiben. Die Carthause la Lance gehöre in das Kirchspiel zu Concise und liege darin, folge daherbillig dem, was dort gemehrt werde. Die Schiedboten begehren, daß die Parteien gemeinsam den aufge-richteten Vertrag und den Abschied von Freiburg vor sich nehmen und gründlich prüfen, und wenn die Unter-ihanen in jenen Vogteien des Glaubens halb zu mehreil berechtigt sind, so soll es geschehen; wenn es sich be-stätigt, daß die Carthause la Lance zum Kirchspiel Concise gehört, so soll sie billig dem dort gemachten Mehrfolgen. 6. Die Gesandten von Freiburg klageil, daß Bern zwei Kirchen, die „hinter" Grandson und Orbeliegen, voil sich aus habe abbrecheil und schleifeil lassen. Die von Bern antworten, es seieil dies nur Feld-kirchen geweseil, in denen etwa das Vieh seinen Aufenthalt gehabt; dieselben seien auf ihren Gütern gestandenund blos darum beseitigt worden; im Übrigen bestreite Bern nicht, daß Freiburg dort gleiche Obrigkeit habe;os hätte daher nicht erwartet, daß dasselbe einen Klagartikel daraus machen würde. Darüber eröffnen dieSchiedboten die Meinung, daß Freiburg wegen der zwei geschleiften Kirchen nichts mehr zu fordern habe;wenn aber künftig ein Theil etwas abbrechen will, das zu gemeiner Herrschaft gehört, so soll der andere Theilzuvor darum angefragt werden, t. Die Gesandten von Bern erinnern an den anfänglich gemachteil Var-nhalt, ihre Beschwerden gegen Freiburg auch darzulegen. Es werden dieselben verhört und nach den Ant-worten der Freiburgcr folgende Mittel gesetzt: 1. Es waltet ein Span wegen Oleyres („Olieren"), weil derAmtmann von Freiburg daselbst zwei Personen gefangen und in Tröstung genommen habe, und Freiburgweine, es sei dazu befugt, da es die von Oleyres vor sechszehn Jahren in seinen Schirm genommen. BernUber sei der Ansicht, Freiburg habe da nichts zu verbieten und niemand zu fangeil, indem die Niedern Ge-richte zwei Edelleuten gehören, welche Hintersäßen von Bern seien, und weil die hohe Obrigkeit nach Wiflis-burg weise, da auch ein Übelthäter dahin geführt worden sei w. Hienach richten die Schiedboten an Freiburgbas Begehren, von seinem Anspruch auf Oleyres abzustehen, wogegen Bern die dort liegenden Zinse undGüter verabfolgeil werde; wenn aber Freiburg nicht nachgeben wolle, so solleil beide Städte „zusammensitzen"und einander über ihre Rechte freundlich unterrichten, und wenn sie nicht gütlich einig werden, das Rechtdarum walteil lassen. 2. Freiburg habe zu Delley einen Edelmann in Huldigung genommen und da seinEhrenfähnchen aufgesteckt, was Bern nicht zugeben könne, da es unter seinen edlen Lehen finde, daß „Doley"uls nach Mildeil gehörig erkannt wordeil sei, während Freiburg behauptet, dasselbe gehöre zur HerrschaftStäfsis, was es seinerseits zu beweise erbiete. Erkennt: Es sollen beide Theile ihre Titel und Kundschaftenverhören, und was sich dann erfindet, dabei soll es bleiben. 3. Der Abt von Peterlingen habe zu Chandon^welche Gerechtigkeiten, z. B. den Kircheilsatz, Zinsen und Zehnten und auf den Kirchweihen habe er Geboteund Verbote gethan; dabei verlange Bern zu bleiben. Freiburg wendet ein, Chandon gehöre zur Herrschaft"Montana" (Montenach, Montagny), wo es seit Menschengedenken alle Oberherrlichkeit besitze; was aber derAbt laut der Briefe an Zinsen, Zehnten und Anderin habe, wolle Freiburg ihm lassen. Die Schicdbotenverfügen, es sollen die Parteien die vorhandenen Schriften besichtigen und dann dem Abt (resp. Bern) zu-weisen, was ihm kraft derselben gebühre. 4. Freiburg hat zu Saffy und Drei) (Sassel und Trey?), wo esuu Namen des Convents von Peterlingen die Verwaltung und die halbe Obrigkeit beansprucht, sein Ehren-ieichen angeschlagen; desgleichen fordere es den Nutzen der „Schamlery" der in die Stadt Gezogenen aus