April 1537.
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°"«en. Heimzubringen. I». Alls letztem Tage waren die vier Orte Zürich, Lucern, Schwyz und Basel beauf-lagt worden, den Span zwischen Bern und Freiburg, besonders eines unparteiischen Obmanns halb, durchgeordnete zu vermitteln. Trotz vieler Mühe und Arbeit haben dieselben nichts ausgerichtet, indem die Vor-lage der Schiedboten, den Obmann, wenn die von Freiburg Klüger sind, aus dem Rathe von Zürich oderaftl, wenn aber die von Bern Kläger sind, aus dem Rathe von Uri oder Schwyz zu nehmeil, bei Freiburgwen Anklang gefunden haben. Nachdem die eils Orte sowohl den Bericht jener Boten als die Vorträge derMrteien angehört, wird verordnet, es solleil nochmals Boten von den vier obbenannten Orten sammt demAbschreiber zu Baden auf Sonntag vor der Auffahrt (6. Mai) nach Bern und Freiburg geheil, um die^ en Städte iil aller Namen zu bitten, um des Friedens willen den Span gütlich vermitteln zu lassen, in. der Folgen, die ihnen und der ganzen Eidgenossenschaft daraus erwachsen könnten. I Gesandte desder? ^ römischen Königs eröffnen schriftlich und mündlich, welch' großes Vertrauen der Kaiser zu^ Eidgenossenschaft hege, lind wie er immer des Willens geweseil, seine ganze Macht gegeil die Türken zuAlchen, damit die Christenheit vor denselben geschirmt werde; dessen ungeachtet habe der König von Frank-einen Krieg mit ihm angefangen und wolle sich in keinen billigen Frieden einlassen, was der Christenheit^ Schadeil gereiche, indem der Kaiser seine Rüstung nicht gegen die Türken verwenden könne; es
w>n dessen Bitte und ernstliches Begehren an die Eidgenossen, sie möchten ihrer schriftlichen Zusicherungw! sich neutral verhalten, dein König von Frankreich keine Hülfe noch Vorschub leisten, ihre Knechte zud? Ehalte» und warten, bis sie der Kaiser gegen die Türken brauche, indem er hoffe, daß sie als Gliederder ? ^mischen Reichs und als Beschirmer der Christenheit ihre Macht und ihr Vermögen zur VertreibungTürken auch anwenden wollen. Heimzubringen; Antwort auf nächstem Tag. iL. Wilhelm Arsent klagt inwi scharfen Schreiben, wie er gegeil die Franzosen nie zu seinem Recht gelangen könne, obschon seine An-las? Brief und Siegel bestätigt worden; es müsse einen harteil Stein erbarmeil, daß er so ver-w werde, und wenn er seine Briefe Fremden und Heimischen zeige, so verwundere sich jedermann und^ unsere Altvordern hätten sich dessen ewig geschämt. Auch Schwyz und Solothurn habeil sich seines Rechts-llchrens nicht angenommen; so sei er gezwungen, andere Hülfe zu suchen, um zu seinen „göttlichen" An-^ wn zukommen. Nun habe sein Bruder Pancraz Mötteli ihm darin Beistand gethan und einen französischenchtinanir im Bündnerland gefangen genommen, um sich selber das vorenthaltene Recht zu verschaffen; deß-»b? ^^e aber, wie er vernehme, dieser Mötteli wie er selbst als Straßenräuber verschrieen und ihnen^ nachgestellt. Er bitte die Eidgenossen zum demüthigste», ihm ohne Verzug schriftlich zu melden, wessenAti? ^tteli sich zu versehen habeil; wenn sie etwas zu klageil haben, so werden sich beide genügend ver-mied Es wird geantwortet, man bringe dies heim und ,volle auf dem nächsten Tag sich erklären. I.Es^ ^'gezogen, wie man gegen die Hauptleute, Lieutenants, Fähnriche und Aufwiegler aus den gemeinenTtesi,,^ die gegen alle Verbote dem König von Frankreich zugezogen, verfahren und sie strafen wolle. Die"der, ungleich instruirt, indem die einen auf strenge Bestrafung dringen, während andere findeil,angehe, da man die Fehlbaren in den Orten auch nicht strafe; einige wollen nur anhören,»ly» OAen geschehe. Da jedoch am Tage liegt, daß der erste Aufbruch in den Vogteien stattgefunden,durch den Kaltschmid (von Kaiserstuhl), und dadurch die Angehörigen der Orte verführt worden»»f ? dies nicht ungestraft hingehen lassen; darum soll dies jeder Bote ernstlich heimbringen, umvor nächsten Tag Antwort zu geben, n. Der Bote von Obwalden bringt im Auftrag seiner Obern' der König von Frankreich den Herzog von Savoyen, der doch den Eidgenossen mit Bündniß vcr-
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