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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 1537.

SOS.

Zäaden. 1537, 24. April (auf St. Georgstag).

Staatsarchiv L»c«rn: Allg.Absch.vI.k.IS. Staatsarchiv Zürich : Abschi-d-Bd. 15, S.I5I. Staatsarchiv Bern: Nllg,eidg.Abschi-d-IUI, S.lZ.

KantonSarchiv Basel: Abschi-d- 15571553.^ KantonSarchiv Areibnrg: Badisch-Abschied-Bd. 15, f. tos.

KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 51. KantonSarchiv Schaffhanscn: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, des Raths. Bern. Jacob von Wattenwyl, Schultheiß; HansRudolf von Graffenried, Venner. Lucern. Hans Golder, alt-Schultheiß. Uri. Jacob a Pro, Sekelmeister unddes Raths. Schwyz. Josef Amberg, Landammann. Unterwalden. Niklaus Wirz, Pannerherr. Basel.Rudolf Frei; Rudolf Supper. Freiburg. Schultheiß Brandenburger; (Ulrich) Nix; (Martin) Sesinger.Solothurn. Hieronymus von Luternau, des Raths. (Andere nicht bekannt).

». Infolge des Anzugs, daß die Voten auf den Jahrrechnungen zu Lauis und Luggarns mehr alsdas von den Obern auf Tagen bestimmte Geld nehmen, ja von etlichen Parteien Miethen, Gaben und Ge-schenke empfangen, was gegen die Satzungen ist, soll jeder Bote dahin wirken, daß seine Obrigkeit dem aufdie nächste Jahrrechnung abzuordnenden Boten solches ernstlich verbiete. ?». Nach Eröffnung der Instructionenüber ein Verbot gegen das Neislaufen wird beschlossen und allen Vögten geschrieben, sie sollen bei Verlustvon Ehre, Leib und Gut verbieten, daß jemand einem fremden Fürsten oder Herrn zuziehe, v. Solothurnmacht die Anzeige, es habe wie Zürich, Bern und Lucern den Beschluß gefaßt, daß bei schwerer Strafeniemand seine Knechte anwerben oder aufwieglen solle; jeder Bote möge das in seinen Abschied nehmen, damitmänniglich gewarnt werde. «I. Die Boten von Uri und Schwyz melden: als man vor Luggarus gelegen,habe man dem Augustin von Ludryn (Lodrino), der jetzt in Bellenz wohne, einen Thurm zu untergraben ver-dungen und guten Lohn versprochen; derselbe habe dann seine Arbeit soweit ausgeführt, daß er mit den Fein-den zusammengestoßen, bisher aber keine Belohnung erhalten habe; nun sei er alt und arm, so daß er nichtauf Tagen erscheinen oder in die Orte kommen könne; deßhalb bitten sie, daß man den guten Mann fürseine Mühe und Arbeit entschädige. Heimzubringen, damit den Boten auf nächste Jahrrechnung zu Lauis dienöthigen Vollmachten gegeben werden, v. Da die Boten, welche auf St. Martinstag die Rechnungen der Klösterim Thurgau eingenommen. Verschiedenes gerügt, auf letztem Tage aber die Schaffner zu Dänikon undFischingen Erläuterung versprochen haben, so verantworten sich nun letztere speciell, wo sie das Geld entlehntund wem sie noch schuldig seien. Man begnügt sich diesmal hiemit; es wird jedoch dem Vogt im Thurgaubefohlen, diesen Schulden genau nachzufragen und auf nächster Jahrrechnung zu berichten, wenn er einen Fehlerfände. Heimzubringen, ob man die gegenwärtigen Schaffner in den Klöstern bleiben lassen oder durch Andereersetzen wolle, t. Der Commenthur von Tobel begehrt, daß mau ihm die Artikel eröffne, womit er ver-unglimpft worden, damit er sich alsfrommer Ritter" verantworten könne. Nachdem er dieselben gehört,erbietet er sich, auf nächstem Tage Antwort zu geben; die Klagepuncte werden ihm auf seine Bitte abschrift-lich mitgetheilt. Man hat dies auch dem obersten Meister auf sein Verlangen geschrieben mit dem Begehren,daß er auf die nächste Jahrrcchnung eine Botschaft sende. Heimzubringen, damit alsdann die Boten bevoll-mächtigt seien, die Sache auszutragen. K. Der Landvogt im Thurgau macht die Anzeige, daß Pollei Buch-egger, ein Eigener des Klosters Fischingen, eine Frau genommen, die der X Orte Leibeigene sei und die ernun abzukaufen wünsche, damit ihre allfälligen Kinder des Klosters Fischingen Güter auch besitzen und erben