818 März 1537.
bitten also, die betreffenden Klagen fallen zu lassen und mit den: Recht fürzusahren. Die von Freiburg ant-!warten hierüber, man werde aus der Missive ersehen haben, daß sie nicht blos des genannten, sondern auchanderer Händel wegen sich zu Klagen veranlaßt sehen, und zwar 1. wegen des Grafen (von Greyerz). Als!nämlich derselbe letzthin in Bern gewesen, haben die Boten von Freiburg gebeten, ihn bei dem Tausch undder Begleichung, doch dem Burgrecht unbeschadet, (zu belassen). Da seien die von Bern zugefahren undhätten sich mit ihm einzig für die Zeit seines Lebens vereinbart. 2. Ohne Wissen und Willen derer vo»Freiburg sei zu Concise das Mehr aufgenommen worden. 3. Den Obmann betreffend seien von jeder Stadtdrei Orte vorgeschlagen worden, wobei man nicht hätte einig werden können, und daher erwarten wolle, wohi»sie von gemeinen Eidgenossen ans Recht gewiesen werden. Es sei übrigens der größte Wunsch derer vo»Freiburg, mit denen von Bern in gutem Frieden zu leben; es gebreche („erwinde") aber an den letzter» -(„inen") aus verschiedenen Ursachen, die der Schultheiß ihnen angezeigt habe.
Zu Ziff. 2 der Antwort von Freiburg. In der Instruction Freiburgs für den 19. März 1537 wirdmit Bezug auf den Vertrag des Grafen von Greyerz mit Bern (11. Januar 1537) gesagt: „Wöllches abervermelter Herr gras nit verstanden und sich also ingelassen zu haben nit gesinot ist gesin", wie sich das ausseiner Missive ergebe; er hätte auch nicht Macht und Gemalt gehabt, sich so einzulassen, weil die von Frei-burg den Vergleich mit Bern „für sich selbs" gemacht. a. A. Fr-,bmg: Znstr»cu°nsbuch Nr.s, r.oo.
4S8.
Waden. 1537, 19. März (Montag nach Judica).
Staatsarchiv Lueern: Allg. Absch. 1^.1, s.6. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 13, k. 161. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg.Absch.
IkantonSarchiv Basel: Abschiede 1S37—1S39. Kantonsarchiv Äreibnrg: Badische Abschiede Bd. 13, k. 403. KantonSarchiv Solothnrn:
Abschiede Bd. Li. Kantonsarchiv Sch Uffhausen: Abschiede.
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Zürich. Johann Edlibach, des Raths. Bern. Jacob von Wattenwyl, alt-Schultheiß; Johann Pastor,Venner. Lucern. Hans Golder, alt-Schultheiß. Uri. Jacob a Pro, Sekelmeister und des Raths. SchwyZ-!Josef Amberg, Landammann. Unterwalden. Niklaus Wirz, Pannerherr und Sekelmeister. Zug. (Haus)Jörg, Sekelmeister und des Raths. Glarus. Dionysius Bussi, alt-Landammann. Basel. Blasius Schölls -des Raths. Freiburg. Ulrich Nix; Hans Studer, des Raths. Solothurn. Hieronymus von Luterua», ides Raths. Schaffhausen. Ulrich Pflnm, des Raths. Appenzell. Sebastian Törig.— E. A. A., t'. 60 a.
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». Rathsboten von Bremgarten bringen vor, auf der Eidgenossen Befehl haben sie den Ihrigen be>Ehre, Eid, Leib und Gut verboten, in fremde Dienste zu laufen; dennoch sei eine große Zahl hinweg ist'!zogen; nachdem dieselben wieder heimgekehrt, gebe es in Wirthshäusern öfter Streit, indem die Gehorsame» sbehaupten, jene müssen bestrast werden; wenn aber Schultheiß und Rath darüber sitzen sollten, so wäre»ihnen die meisten verwandt, so daß wenige der Näthe sitzen bleiben dürften. Sie bitten, ihnen dabei z"rathen. Heimzubringen und Antwort auf den nächsten Tag. I» Frau Maria, Statthalterin der „nieder-österreichischen Lande", antwortet auf die erhobene Beschwerde wegen des zu Namur errichteten Zolls vo»4 Kronen auf den Wagen: seit dem Kriege zwischen dem König von Frankreich und dem Kaiser sei kein neM>Zoll von Wagen oder Gütern, welche nach Basel fahren, gefordert worden, sondern nnr von Gütern, welAnach Frankreich gehen; denn der Kaiser und sie selbst seien nicht anders gesinnt, als gute Nachbarschaft u»^