Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
812
Einzelbild herunterladen
 

812

Februar 1537.

4S4

Krandson. 1537, 11. Februar.

Staatsarchiv Bern: Freiburger Abschiede L, k. 27.

Tag der Städte Bern und Freiburg.

Gesandte: Bern. Schultheiß von Wattenwyl; Ludwig Ammann. Freibürg. Petermann Gaudyon(Ammann), Bürgermeister; Hans Reif, Sekelmeister, beide des Raths.

Wie für Champagne in Betreff des ergangenen Mehrs verfügt worden, soll es auch für Concise ge<halten werden, so daß diese Orte bei dem von den Herren beider Städte diesfalls gemachten Übereinkommenbleiben sollen. I». Die, welche die Altäre und Bilder im Convent der Barfüßer zu Grandson, entgegen denMandaten der Obrigkeiten zerbrochen, haben an letztere sammenhaft 200 Savoyer Florin zu entrichten, e. DieZoller von Montagny wurden nach Uverdon geführt, weil sie nach der Behauptung derer von Uverdon denZoll auf dem Gebiete dieser Herrschaft bezogen haben. Die Boten verfügen nun, daß die von Pverdon unddie von Montagny ihre bezüglichen Titel und Abschiede hervorsuchen, damit, wenn die Obrigkeiten im Miwieder Gesandtschaften anherschicken, weitere Erklärungen erfolgen können, zumal die von Dverdon sich ent- >schuldigt haben, daß sie jetzt nicht Gelegenheit gehabt, ihre Titel zu suchen. «I. Der Castellan zu Concisesoll die Schriften der dortigen Pfründe, aus denen die jährlichen Einkünfte der letztern ersehen werden könne»,in ein Inventar bringen, v. Der Castellan soll fleißig nachforschen, wer den Diebstahl im vergangenen Jahrin der Karthause begangen, damit die Betreffenden den Obrigkeiten überliefert werden können, f. Die vo»Grandson sind mit der Entrichtung gewisser Löber betreffend Güter, die sie in Folge gerichtlicher Steigerung ^an sich gebracht haben, im Rückstände geblieben. Die Gesandten bringen das an ihre Obern. K. Dirvon St. Aubin le Lac verlangen, daß die von Provence den Glauben der erstem annehmen, weil sie diegleiche Mutterkirche haben. Man nimmt dieses in den Abschied, damit die zunächst hinkommenden Bote»beide Parteien hören und ihren Streit entscheiden. I». Das Verlangen derer von Giez, über Abschaffung!der Messe zu mehren, wird an die Obern gebracht, i Betreffend die Karthause beglauben die Voten vo»Freiburg, daß das in Concise ergangene Mehr die Privilegien der erstem nicht berühre. Dagegen erörterndie Gesandten von Bern, daß die Karthause in der Pfarrei Concise liege und daselbst gemäß der Verordnungbeider Städte das Mehr erfolgt sei und zwar zu Gunsten des Evangeliums und für Abschaffung der Messtund Ceremonien, dem sich auch die Karthause zu fügen habe. Auf dieses bieten die Gesandten von Freiburgdenen von Bern das Recht an, in der Erwartung, daß vor der Hand nichts Weiteres vorgenommen werde«Dieses wollen die Boten von Bern nicht annehmen und entgegnen, daß ihre Herren schon ungefähr zwe>Monate gewartet haben, ob die von Freiburg ivegen Concise das Recht ergreifen wollen; sie werden dahergemäß dem Befehle ihrer Obern die Verordnung beider Städte in der Pfarrei Concise, sowohl betreffend dieKarthause als anderswo, vollziehen; das soll übrigens denen von Freiburg an ihrer Herrlichkeit und Autoritätkeinen Abbruch thun, sondern man lasse ihnen an Allem ihren gebührenden Antheil, wie dieses ihre Gesandte»gefordert haben. Der Artikel wird in den Abschied genommen, k,. Jnstructionsgemäß verlangen die Bote»von Freiburg, daß in den Pfarreien Concise, Onnens und Champagne, ungeachtet des daselbst ergangene»Mehrs, die Messe und Ceremonien wieder eingeführt werden. Auf das entgegnen die Boten von Bern, dah