Februar 1537.
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kann, bringen die Gesandten die Sache an ihre Obern. Inzwischen bleibt es bei der Bürgschaft, die dieThäter für die sie treffende Buße gegeben haben, l. Der Zoller von Grandson beklagt sich, daß der Vogtvon Iverdon ihm nicht gestatten wolle, den Zoll von Gütern, die über den See geführt werden, von denbetreffenden Personen, wie von Alters her geschehen, in Averdon einzuziehen. Die Boten von Freiburg be-öehreu nun, daß die von Bern ihren Amtsmann in Iverdon anweisen möchten, es bei der alten Übung ver-bleiben zu lassen.
Die Namen der Gesandten von Bern aus dortigem Jnstructionsbuch v, k. 108; von Freiburg ausdortigem Jnstructionsbuch Nr. 3, k. 26.
Zu ,1. Unter dem Titel: „Artikel ns dem abscheid der jahrrcchnung zu Friburg nächst verschienenusgangen" sind dem Text des Abschiedes beigefügt:
1) Der Artikel xx aus dem Abschied vom 4. Dccember 1536.
2) Ein dort nicht enthaltener Artikel folgenden Inhalts: Die Boten von Bern verlangen gegenüberdenen von Freiburg, daß in der Karthause nichts wider die Reformation derer von Bern vorgenommen werde,da in der Pfarrei Concise, zu der die Karthause gehöre, das Mehr für die Reformation ergangen sei. Ent-gegen dem forderten die Boten von Freibnrg, daß man damit einhalte, bis sie die Sache an ihre Herrengebracht haben. Dieses wollten die Gesandten von Bern mit Rücksicht auf ihre Instruction nicht zugeben,versprachen aber, es an ihre Herren zu bringen.
Zu e. Die Zahl 30 ist hineincorrigirt und zum Theil verschmiert und muß daher mit allein Vor-behalt gegeben werden.
4SZ.
Kuggisöerg. 1537, bald nach dem 8. Februar.
Konferenz zwischen Bern und Freiburg.
Wir sind auf die Mittheiluug solgeuder Missiveu angewiesen:
1) 1537, 8. Februar. Räthe und Bürger zu Freibnrg erkennen, an Bern zu schreiben, der Handelwegen Grandson sei verschoben, aber den andern Tag „gan" Guggisberg werde man besuchen. Es werdenals Boten alt-Schulthciß Pctcrmann von Perroman und (Martin) Sesinger gewählt.
K. A. Freiburg: NathSbuch Nr. K4.
2) 1537, 14. Februar. Bern an Freibnrg. Die Gesandten von Freiburg werden berichtet haben, wasZwischen den Boten beider Städte in Betreff des Streites zwischen denen von Guggisberg und Plaffeyen wegendes Schiedwaldcs geredet worden sei. Man glaube, wenn der Vorschlag der Gesandten von Bern angenommenworden wäre, so wäre denen von Plaffeyen „nutzet geschcchcn" und der Handel beigelegt worden. Man bittenochmals um Annahme des erster» und zu betrachten, daß denen von Freiburg nicht weniger als denen vonBern zustehe, die Angehörigen beider von Schwarzenburg bei ihrer Gewahrsame zu beschützen, und daß diesefür ihren Besitz bessere Beweise vorlegen, als die von Plaffeyen („die üwern") für ihre Forderung. Könnedas nicht sein, so sei es billig, daß die von Plaffeyen als Ansprecher ihre Gegner im Land Schwarzenburg,wo der Streit ist, belangen. Glaube man, daß man hier vor ein parteiisches Gericht käme, so mögen un-parteiische Rechtsprecher nach Schwarzenburg gesetzt werden. St.A.Bern: Deutsch Mysiv -nbuch v. S .«»o.