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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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809
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Januar 1537. ggg

einverstanden (nachdem jedenfalls die päpstliche» Ceremonien abgethan sein werden, was sofort zu geschehenhabe), daß die Rechte beider Theile durch vier Commissäre untersucht werden und die Abtei dem zukommensoll, der das bessere Recht hat. Fällt sie denen von Bern zu, so wollen sie dennoch den Grafen nicht voll-ständig ausschließen, sondern, wie in Betreff der Huldigung -für die Grasschaft verheißen worden, je nachseinem Entgegenkommen alle Rücksichcn walten lassen. Der Graf erklärt sich hicmit einverstanden, bittet,allen Haß und Feindschaft, die dieser Anstand erzeugt haben möchte, fallen zu lassen und erbietet nach Kräftenseine besten Dienste. Die von Bern nehmen das mit Dank und gleichem Anerbieten entgegen. Wenn dannder Graf nach einem Monat zurückgekehrt ist, soll die Erkennung vor sich gehen.

St. A. Bern: Jnstructionsbuch 0. t.U>2 (französisch).

IX. 25. Januar (Dienstag nach Sebastiani). Zürich an Bern. In derselben Stunde habe man dasSchreiben derer von Bern und das Verlangen derer von Freiburg für Einberufung eines eidgenössischen Tages,um zu entscheiden, wohin die beiden Städte zur Erläuterung ihrer Anstände vor Recht gewiesen werden sollen,erhalten. Hierauf habe man denen von Freiburg geschrieben, da Bern und der Graf von Greyerz sich selbstgütlich vertragen haben, so sei der Besuch eines Tages unnöthig, es wäre denn, daß noch andere Anstände,K»nal über Ehchaften, die keinen Aufschub gestatten, walten würden, worüber man Bericht gewärtige.

St. A. Zürich - Missio-nbuch I5Z7 k. S.

Unter gleichem Datum ein analoges Schreiben an Frciburg. Der Graf von Greyerz heißt hier: der rechteSächer i der Vergleich mit demselben sei erfolgt gemäß eines geschriebenen Abschieds. idia°n>, t. w.

4St.

H'etertingen. 1537, c. 11. Januar.

Verhandlungen zwischen Bern und Freiburg.

^ ^stmz einer bezüglichen Conferenz und ein Theil des Inhalts der Verhandlungen ergiebt sich aus^ un Abschied vom 4.II. Januar unter Nr. V mitgetheilteu Instruction und folgender Missive:

1537, 26. Januar. Bern an Freiburg. 1. Die Gesandten, welche aus dem neugewonnenen Lande zurück-kehrt, haben berichtet, daß sie die Boten derer von Freiburg und den Kämmerer zu Peterlingen in demKloster befragt, warum sie die silbernen Bilder, die Urbare, Briefe und Rödel gcflökt haben, worauf jenegeantwortet, daß Alles dieses beförderlich wieder zurückgebracht werde. Man ersuche nun die von Freiburg,zu verschaffen, daß die genannten Gegenstände wieder in kürzester Zeit nach Peterlingen kommen. 2. (Wegen feilenKaufs gegen Wiflisburg UNd Peterlingen). St. A.Bern.- Deutsch Missivenbuch n-, s. t0S.

4ST.

Krandson. 1537, 22. Januar.

Staatsarchiv Vcr»: Freiburgcr Abschiede N, S. ss.

Tag der Städte Bern und Freiburg.

Gesandte: Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, alt-Schultheiß; Bernhard Tillmanu, alt-Sekelmeister.Biburg. Peter Annnann, Bürgermeister; Franz Mühlibach, des Raths.

Die Edlen und Burger der Stadt Grandson und von Montenach und Anwälte und Boten der Leute""s der ganze,, Herrschaft verlangen, daß die Prädicanten, Kilchherren und Ordensleute ihre Anforderungen

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