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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1536.

K. Der Zusage halb, das gewonnene Land einander beschützen zu helfen, bleibt es bei der frühem Abrede.I». Die von Bern verbleiben auch bei der an Freiburg gethanen Zusage wegen der Castellanei Boll und wegenAblösung derjenigen von Corbers.

Jin Berner Abschied fehlt It.

Der Berner Abschied datirt, dem Natalstyl folgend, auf 28. December 1537; ihn unterzeichnet derStadtschreiber zu Bern.

Die Namen der Gesandten von Freiburg aus dortiger Instruction vom 16. December; K. A. FreiburgMuriner Abschiede L, k. 1.

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Wert». 153k, 28. und 29. December.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. S5S, S. 6, 13.

I. (28. December). Gesandte von Genf erscheinen vor Rüthen und Burgern zu Bern und 1. präsentireuanstatt der 9900 Kronen nur 8000; 2. sie verlangen das Priorat von Satigny; 3. ebenso die innert ihren(neuen) Burgerzielen gelegenen Güter der Banditen. Ein Nachlaß an der Kriegskostenforderung und dasVerlangen der Güter der Banditen wird ihnen verweigert; betreffend das Priorat wird ihnen gesagt, manbedaure,daß sy den baren darab gethan, dann es in. h. gehöre."

II. (29. December). Die Gesandten wiederholen ihren Vortrag vor den Zweihunderten. Diese erkennen:1. Der verlangte Nachlaß an der Rechnung wird wieder verweigert. 2. Betreffend das Priorat von Satigny,wenn sie mit Brief und Siegel oder sonst beweisen, daß es von ihnen gestiftet worden sei, wolle man fernergebührlich mit ihnen verhandeln, sonst aber sollen sie diesfalls die von Bern ruhig lassen. 3. Wegen derGüter der Banditen innert den neuen Burgerzielen der Genfer sollen Boten sich erkundigen, wie viele solcherseien, wodann weitere Antwort gegeben werde.

4S0.

Ireiöurg und Wern. 1537, 4. bis 11. Januar.

Archioc Bern, Arciburg und Ztirich.

Verhandlungen zwischen dem Grafen von Greye rz, Frei bürg und Bern.

Beim Abgang eines einheitlichen Abschiedes müssen wir die Verhandlung aus folgenden Bruchstücken,die sich indessen wohl ziemlich vollständig ergänzen, entnehmen:

I. 1537, 4. Januar. Vor Rathen und Bürgern zu Freiburg erstatten der Graf von Greyerz undseine Unterthanen den Dank für erwiesene Dienste und pflegen Raths, ob der Graf sich persönlich oder durcheine Botschaft oder schriftlich (an Bern wenden solle); er habe vernommen, daß man etwas Vertrags mitdenen von Bern geschlossen habe; er hoffe, daß er und seine Grafschaft auch mitbegriffen worden sei. Manrathet ihm, sich persönlich nach Bern zu begeben und es werden ihm Ulrich Nix und (Martin) Scsinger bei-geordnet. Diese sollen nachanzeig der verglychung" die von Bern an die Zusage erinnern und dein GrafenHülfe, Rath und Beistand leisten. a .A. Freworg . Rathibuch m. »t.