804 December 1536.
man ihn nach dem alten Abzug halten. (Anbelangend die Einrede, man habe denjenigen, die fortziehen lwollten, solches unentgeltlich bewilligt, so habe hiefür niemand Vollmacht gehabt; glaube Stölli, gegenjemand Ansprachen zu haben, so wolle man ihm gutes Recht ergehen lasseil). I. Unlängst geschah ein Unter-gang „gegen das Haus Österreich", wobei dem Vogt zu Gösgen geineldet worden, daß dieser nur die Ober-Herrlichkeit betreffe. Nun aber klagen die von Solothurn, es geschehe ihnen an ihrem Zehnten zu WittnauEingriff durch den Vogt zu Farnsburg, ebenso den Leuten an Holz und Feld; sie bitten die Gesandten vonBasel, solches an ihre Obern zu bringeil und beförderliche Antwort zu ertheilen. «». Zu gedenken des .Spans zwischen Bretzwyl und Nünningen, damit zu gelegener Zeit beide Städte ihre Boten hinsenden, uinden Handel auszutragen.
Der Ort der Verhandlung wird iin Text nicht angegeben, läßt sich aber aus verschiedenen sprachlichenWendungeil und andern Uinständen muthmaßen.
Es ist nicht klar, ob mit dem Ende des vorhandenen Manuscripts der Abschied wirklich schließe oderetwas verloren gegangen sei. Der Abschied ist ohne Unterschrift.
Zu Ic. Die eingeklammerte Stelle ist im Original durchgestrichen; dann aber am Rande eine Klammer ^angebracht und vor dieselbe: „sind gült" hingesetzt.
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Wem. 153k, 15. und 16. December.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. »57, S. »5t.
Gesandte: Freiburg. Lorenz Brandenburger; Hans Guglenberg; Hans Studer; Hans Künzis; AntonKrummenstoll.
I. (15. Deceinber). Der Rath zu Bern und die mit der Glocke versammelten Bürger richteil an dieGesandten von Freiburg die Frage, ob sie die zuletzt gestellten Vergleichsvorschläge annehmen. Die Gesandtenantworteil, daß sie dieses nicht könneil; sie hätten aber auch einige Vergleichsinittel gestellt, über die man sichberathen wolle. Ihre Herren glauben nämlich, daß man ihnen Folgendes überlassen sollte: 1. Das Gottes-Haus Peterlingen mit Zubehör samint der Abtei. I. Groß-Coinbremont. 3. Romainmotier kraft der Bulle,die „etwan" bei denen von Bern gelegen. 4. Die Vogtei Boll, sammt der Ablösung von Corbers. 5. Dadie von Freiburg auf Vivis verzichtet habeil, wogegen der Graf von Greyerz unbekümmert belassen werdensollte, so verlangen sie, daß man diesen ruhig lasse, „sampt dem schirm von Haucrest." Wenn denen vonFreiburg dieses zugestanden werde und man sie hier weder in geistlichen noch in weltlicheil Dingen beein-trächtige und ihnen dieses verbrieft werde, wollen sie Leib und Gut zu denen von Bern setzeil und aufla Chiesaz („Lachensa") und Wyleroltigen verzichten. Der Rath zu Bern erklärt, diese Vorschläge nicht an-zunehmen. Die Gesandten erwiedern, daß sie keine andere Vollmacht haben, als die Angelegenheit nochmalsheimzubringen, worauf ihnen angezeigt wird, daß die von Bern es bei dein frühern Beschlüsse verbleibeil lassen.
II. (16. December). Die Gesandten von Freiburg verlangen bei dem Nathe zu Bern, daß man ihnenvon Punkt zu Punkt erkläre, bei welchen von den vorgeschlagenen Mitteln man bleiben wolle llild „was man