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geschieht von den Gesandten von Basel mit der Bemerkung, sie hoffen, mit Rücksicht auf die seit Altein hergepflogene Übung des Kirchgangs werde ihr Rechtbot vorgehen. Die von Solothurn bleiben bei dem Rechts-darschlag und bitten die von Basel, Nicht so viel hierauf zu setzen, weil es nur fünf oder sechs Häuser be-treffe. Obwohl am Tage liegt, daß Georg Götz die Unterthanen derer von Solothurn aufwiegelt, ihnenSold verheißen und einigen Geld gegeben und sie nach Laufen beschieden hat, und man ihm daher von demMwährten Gelde nichts schuldig wäre, will man ihm doch aus Freundschaft gegen die von Basel die Hälftedem, was noch vorhanden ist, verabfolgen lassen. «I Auf die Beschwerde derer von Basel wird demVagi zu Gösgen aufgetragen, Mißbräche, welche sich die von Wiesen in Empfangung der Zehnten zu Schuldenkommen lassen, abzustellen. «. Gegenüber dem Schmidhans hätten die von Solothurn wegen seiner trotzigenSchreiben und Reden Ursache, das Land noch länger verschlossen zu halten. Alls die Bitte derer von Baselaber will man ihm dasselbe, so weit es seine Gelegenheit und Nothdurft erfordert, öffnen bis an die Bürger-te, und von Weihnacht über acht Tag soll ihm auch die Stadt offen stehen; doch soll er sich gebührlichhalten, wie ein anderer Gast, sonst will man wieder freie Hand haben. Dann wünscht man, daß der zwischench>n und dem Untervogt zu Balsthal, Bernhard Tschan, gemachte gütliche Vertrag von beiden gehalten werde;
aber das Recht begehrt, den? will man es nicht verhinden. Die von Basel verlangen zu wissen,welche der Ihrigen dabei gewesen, als ein landsknechtischer Hauptmann auf offener Straße angefallen wordenNach Erkundigung beim Landvogt von Dorneck, der einige Unterthanen derer von Solothurn verhaftethat, wird ihnen geantwortet, daß zwar viele Basler dabei gewesen seien; doch beim Handel sich eigentlich be-tätigt uud ihren Antheil am Geld erhalten, haben nur Georg Bieder (Rieder?) und Jacob Rudi von^Upfingen. K. Der gewaltsame Überfall des Grafel? voi? Meisten? zu „Bücken" (Bülten?) in der Obrigkeit dererBasel, ist denen von Solothurn ganz unbekannt; sie wollen sich erkundigen und so handeln daß Ähnlichesmrder uicht mehr vorkomme. I». Die voi? Basel glauben, daß der Zoll zu Tübingen den Bünden, diew Einrichtung neuer Zölle verbieten, zuwider sei. Die Abgeordneten voi? Solothurn antworten, daß siebvoße Kosten mit der Emmenbrücke haben und deßhalb früher eü? Zoll zu Biberist gewesen, welcher nun,Nachdem diese Straße nicht mehr gebraucht werde, nach Subingei? verlegt worden sei, wie man es auch ii?
w? mache, wenn Straßen geändert werden; sie bitten, diesfalls keinen Streit zu erregen, da sonst niemandSerail Anstand nehme; Wolfgang Harnascher sel. und die Seinen seien früher nur aus (durchgestrichen:wbe) Liederlichkeit der Zoller „hingefloßen." l. Ebenfalls verlangen die von Basel, daß die „Stoklösi" vonlei Rappen für jedes Klafter Scheiter, das ii? der Herrschaft Thiersteil? gemacht und verkauft wird, als eine^ucrung abgethan werde. Von denen von Solothurn wird entgegnet, daß dieses keine Neuerung sei; es^ das in andern Landen und Gebieten derer voi? Solothurn auch im Gebrauch, und da hohe und niedereRichte, alle Herrlichkeit und die Hochwälder ihnen gehöre,?, so könnten sie anstatt diese kleine Abgabe zuOrdern, das Schlage,? der Hochwälder ganz verbieten, Die Gesandten voi? Basel ziehen an, daß dem^olfgang Stölli der Abzug erlassen werde; es sei zur Zeit beredet worden, wer lieber nicht zu Solothurn^be, möge ohne Entgeltniß fortziehen, und der Vertrag zwischen jbeidei? Städten sei erst nachher errichtetworden. Die Ausschüsse voi? Solothurn bemerken, Stölli sei beim Anschlag und bei der Versammlung^ Schiffleuten anwesend gewesen; wenn er sich dann auch beim Handel nicht besonders bethätigt habe, möge^ dennoch selbst bedenken, wie er den Bürgereid gehalten habe. Was den Vertrag zwischen beiden Städten^gei? des Abzugs betreffe, so sei der Abzug in Solothurn seit jeher in? Brauch gewesei? uud zwar in höherm^aße als jeuer Vertrag ihn festsetze; wenn Stölli meine, daß dieser Vertrag ihn nicht beschlage, so wolle