802
December 1536.
Verbesserung bedürfe, haben die Boten von Bern in den Abschied genommen, »»iniu. Jacob Tribolet,Vogt zu Grandson, legt auf den 6. December seine erste Rechnung ab. Rechnung von Wilhelm Herten-
stein, Vogt zu Grasburg. ««»«. Die Boten von Bern zeigen an, wie die Gotteshausleute „vell" (übel?) haus-halten; daß sie angewiesen werden sollten, das gestohlene und gekaufte Gut zu „reintegrireu", ansonst sieWillens seien, die Stiftungen nicht mehr auszurichten. Dieselben verlangen, daß man mit den Pfaffen,
welche mit Huren haushalten, rede und dieses abstelle. „Nota den Schidwald". ni. Wegen Etienne
Prestre bleibts beim Alten.
Im Freiburger Abschied fehlen z^, 55, vbl», vee, III—unu; vo»—rn aus dein Frciburger,wo diese Artikel unter den Verhandlungen betreffend Grandson stehen. Für luinin und «nii (Rechnungen)wird in, Freiburger Abschied auf das „große rothe Buch" verwiesen. Dieser Abschied hat übrigens die Ver-handlungen meist in kürzerer Fassung, oft nur notizenartig.
Der Ort des Tages ist im Abschied nicht benannt und wurde aus der bezüglichen Instruction von Ber»enthoben. Die Namen der Gesandten von Bern aus dieser Instruction. St. A. Bern: Jnstructionsbuch 0., k. 99.
Zu ,I<I. Nach dem Freiburger Abschied erscheint Johann Meny im Nameu des „Dorfes".
48«.
Sotothurn. 153k, 5. December (Dienstag vor Nicolai).
ZtantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. Si.
Tag der Städte Basel und Solothurn.
Gesandte: Basel. Joder Brand, Zunftmeister; Rudolf Supper. Solothurn. Beide Schultheis >beide Sekelmeister; Hieronymus von Luternau; Hans Doben; Hans Hachenberg.
Mit Bezugnahme auf die letzte in Basel verpflogene gütliche Verhandlung wiederholen die Gesandte»von dort: der Zehnten von der Bürge gehöre an die Kirche von Läufelfingen, gemäß dem dortigen Iaht'zeitbuch, aus dein sich ergebe, daß vor fünfundfünfzig Jahren bestimmt worden sei, daß Alles, was auf Bürggebaut werde, der benannten Pfründe heimdienen solle. Fortwährend habe dann der Kilchherr von Läuf^fingen diesen Zehnten geliehen, zuletzt an Peter von Wissen, bei dem er dann durch den Vogt von GöW»verboten worden sei. Die von Solothurn erwiedern, sie haben früher geglaubt, der Streit sei zu Wiese»-bei Erkundigung habe sich ergeben, daß die Bürg ob Lostorf und der Zehnten jeweilen dahin entrichtet worde»sei und diesfalls mit Ausnahme von fünf Jucharten hinten an der Blirg nie Streit gewaltet habe. ^nun der Zehnten zu Lostorf, init Ausnahme der Quart, den, St. Johannsorden gehöre, so könnet, sie oh»''Vorwissen des Commenthurs hierüber nicht verfügen; sie ,vollen aber demselben beförderlich schreiben undrichten, was er für Gewahrsamen besitze. I». Die Boten voi, Basel eröffnen, die von Wiesen seiet, ii, ^hohen Obrigkeit derer von Basel, kirchgehörig nach Läufelfingen und hättet, diese Kirche jeweilen besucht,vor kurzer Zeit die von Solothurn ihnen geboten haben, nach Trimbach zur Kirche zu gehen; sie fordetAufhebung dieses Verbots. Die Abgeordneten von Solothurn entgegnen, die von Wieset, seien pflichtig, »^der Stadt Solothurn zu reisen und Lieb und Leid mit ihr zu theilen; auch habe Solothurn daselbst Ge^und Verbot bis an das Malefiz; sie glauben daher im Recht zu stehen und ersuchen die von Basel, ih»Forderung fallen zu lassen, andernfalls wollen sie gemäß der Bünde das Siecht angeboten haben. Dassel'