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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1536. 801

äehen und kann man ihm mit Grund behülflich sein, so soll dieses geschehen, m». Der Vogt meldet, im^ eheim sei ihm angezeigt worden, es habe Einer seiner Tochter ein Kind erzeugt, hierauf sich diesfalls mitkm Knecht vereinbart und ihn weggeschickt. Derselbe habe sich vor einem halben Jahre zu Averdon Ketzerchelten lassen und sich dessen noch nicht einschlagen. Es wird dem Vogt befohlen, er solle dem Betreffenden^Zeigen, daß er sich dieser beiden Vorwürfe entschlagen solle; würde dieses nicht geschehen, so möge der Vogt^ ihm greifen, w. In gleicher Weise soll der Vogt mit zwei Andern vorgehen, die einander vorgeworfen,er eine habe sein Gilt gefunden, der andere es sonst bekommen, . Ferner berichtet der Vogt, wie zweifester mit einander in Streit gerathen und sich gegenseitig unter Schwören und Fluchen böse, üppigeWltworte gegeben haben.. Es wird erkennt, der Vogt solle diese drei Tage und drei Nächte bei Waffer undkinthun, damit Andere sich hieran stoßen, xx Die von Concise und Champagne wollen unter sich dask)r machen. Sie werden aber angewiesen, solches nicht Hinterrucks ihren Herren vorzunehmen, sondern zuharten, bis die Boten beider Städte dahin kommen und dann nach der Ordnung zu handeln. ) ) DemM wird überlassen, die der Erbesserung bedürftigen Mauern in einigen Gütern des Schlosses, verdings-kr taglohnsweise, herstellen zu lassen; doch soll er vorab die Arbeit dem Jacques Colin übergeben, wennikr sie billig übernehmen will. Dein Corradi von Grandson giebt man Ziegel zu seinem neuen Haus,k- Der Vogt eröffnet, daß er den Prädicanten wegen einer Missive, die dieser im Druck ausgehen ließ,"Ugen gelegt und auf Bürgschaft wieder entlassen habe. Der Prädicant wird zu Händen beider Stüde um"uzig Pfund bestraft. Dem Landvogt von Dverdon wird geschrieben, er möge dem Kirchherrn von

drei ^ 'k'as es im Verhältnis; der dort bestandenen Dienstzeit ihm trifft, zukommen lassei;, eve. Dei;

kl Weibeln zu Grandson, die keinen bestimmten Lohn haben, giebt man dermalen aus Gnaden jeden; einen^lben Mütt Korn.

in d ^^^b urg). Der Vogt und der Venner von Grasburg bitten um ein Fenster von jeder Stadt

vg ^ erbaute Nathhaus daselbst. Es wird jeder Stadt überlassen, nach ihrem Belieben zu handeln, vve. Diewird ^^'"rg bitten um eine Botschaft beider Städte behufs eines Untergangs streitiger Gütermarchen. Es^ befunden, daß jene einen solchen Untergang selbst vornehmen mögen, ltt. Der Venner erbittet sich imwkn der Landschaft Raths wegen des Streites derselbci; mit denen von Plaffeyen in Betreff des Schied-' ^kde Stadt übernimmt, zu berathen, wie dieser Stoß ausgetragen werden möchte. KKß?» Auf die^ Vogtes, daß man den Zehnten schlechtufstütze", wird jenem befohlen, einen Ruf ergehen zu^"i, daß jeder aufstütze und zehnte, was er schuldig ist; die Ungehorsamen soll er bestrafe,;. Der

iwl ^'khtet ferner, daß sich viele fremde Leute in der Herrschaft niederlassen und aber weder Burgtagwen,was "k>ch Tell geben. Es wird erkennt, daß diese den; Schloß ein Fastnachthuhn geben sollen, oder

re-sl früher gethan haben. Beinebens soll der Vogt mit den Landleuten reden, daß sie ihrem Land-^ "»achgangen". Iii. Da zwischen beidenWässern" einige Landleute Giiter inachen, soll der Vogt mitFall^ ehrbarer Leute diese Güter ausmarchcn und sich mit den Betreffenden verständigen, im widrigen^kge/" Städte berichten. Der Vogt hat einen; in Schwarzenburg Gesessenen für eine Buße

wo/" ^^"»gsbruch Vieh, das jener an den halben Theil (in halbein") besitzt, gepfändet und verboten,stell Betreffende dieses Vieh zun; zweiten Nücke entführt hat. Der Vogt soll dem Fehlbaren nach-

Betretlu;gsfalle gefangei; lege,;. Und da der Andere, der das Vieh gehütet, seinen; Theilihn; ^ ^ nachfragt ui;d daraus zu schließen ist, er sei mit jenem einverstanden, so soll der Vogt mitrede» und wein; er ihn schuldig findet, bestrafe,;. IIR. Den Bericht, daß das Schloß sehr der bauliche,;

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