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December 1536.
thun. Es wird ihm befohlen, für alles Verfallene jeder Stadt zehn Pfnnd Pfenning zu geben. Äck. JohannMeny von Onnens ist am Säen gehindert und betreffend einen Zehnten durch das Wetter beschädigt worden.Er soll sein Schuldiges mit Geld bezahleil, doch um einen Gros billiger, als es am Markt geht. vv. Glandode Gy, Weibel zu Vuiteboeuf („Wuetibow"), nachdem er sechs Jahre lang keinen Nock bezogen, erhält nuneinen solchen. N Dem Johann Bontems und Jacquis Felliuz bewilligen die von Freiburg Ziegel, wie esdie von Bern (schon) gethan haben. KK. Dem Zoller von Montagny werden zwanzig Florin nachgelassen,weil er wegen Sperrung der Straße während des Kriegs Schaden empfangen hat. I»I» Der Herr von„Monte Samte Marie" eröffnet, wie ein langwieriger Handel des Gotteshauses wegen Neubrüchen hieher ge-wiesen worden sei, lind bittet, ihn bei Brief und Siegel zu belassen. Mail erkennt, weil der Streit mit deinRechten begonnen, soll er mit dem Rechten vollführt werden. Welche Partei sich dann beschwert, mag dahinappelliren, wohin die Appellation gehört, II Auf die Beschwerde des Priors von la Lance, daß ihm gemäßguter Bekenntnisse der Prädicant zu Yvonand seit sechs Jahren her einen Zins von einer Maß Öl ausrichtensollte, wird der Vogt beauftragt, den Prädicanten anzuhalten, das Schuldige zu erstatten. Kit Der Vogtund der genannte Prior berichten, daß die von Neuenburg dem Gotteshause nicht mehr wie von altersherden Zehnten geben wollen und demselben ein Stück Reben vorenthalten. Es wird denen von Neueilburgernstlich geschrieben, zu bezahlen wie früher und ohne Recht niemand zu entwähren. II. Dem GuillaumeGallandat, Weibel zu Yvonand, giebt man einen Rock, mit der Bedingung, daß er sich bis zur Fastnachtvereheliche. >«,»». Der Gubernator von Yvonand legt einige Briefe vor und eröffnet, daß die „Mestrallyen"jenseits des Sees verlangen, daß die von Yvonand „mit ihnen in allweg handeln sollen". Die Boten beiderStädte, die dahin kommen, werden beauftragt, diesen Handel vorzunehmen und wieder zu berichten. l»l». InAllbetracht seiner guteil Dienste wird dem Commissar Lucas Dumaine die Mestralie von Provence wiederzugestellt, wie im Jahr 1530, mit der Bedingung, daß er die Waldungen überwache, die Löber angebe undsollst thue, was seines Amtes ist, auch den Unterweibel für seine Arbeit zufrieden stelle. ««. Dem AnthonoSimond giebt man Ziegel nach altein Brauch und mit dem Vorbehalt der Besichtigung durch den Vogt.z»K». Dem Glando Bargagniod werden drei Köpf Korn zu Almosen ertheilt. Ein Barfüßer von
Grandson klagt, es werde ihnen von Glando de Bayoye ein jährlicher Zins von neun Pfunden, in Sälis(Sales?) hundert Franken, vom Herrn von Blonay auch einige Zinsen verweigert und auch Junker BernardArmbrusters sel. verlassene (Wittwe) wolle nichts mehr bezahlen. Den erstem dreien will man schreibeil, daßsie bezahlen, wie früher; mit der Frau des Armbruster wollen die Boten von Bern reden, in der Meinung,sie werde sich nicht weigern, dasselbe zu thun. n Denen in der Herrschaft Montagny le Corboz bewilligtman, wie ihren Nachbarn, die Ziegel je tausend zu 43 Gros und giebt ihnen hiefür eine schriftliche Bescheini-gung. «8. Der Vogt bemerkt, daß viele Löber „verschlagen" werde», weil die Unterthanen ein „gemeinesLob" daraus machen und nicht von Stück zu Stück bezahlen wollen; auch von den Verfassungen weigern siesich, etwas zu geben, was den Städten und dein Amtsmanne Nachtheil bringe. Die Boten beauftragen denVogt, ein Mandat auszurufen, daß innerhalb sechs Wochen jeder sein Lob angebe und den Amtsmann be-friedige, ansonst dieser auf das „veränderte" Stück als verfallen sich kehren möge. II. Hans Reif der alte, derdrei Jahre zu Grandson Vogt gewesen, beklagt sich, daß er in seinen Rechnungen Vieles vergessen habe, undbittet, ihm gemäß einer eingelegten Schrift einen Abzug zu gestatten. Die Boten sind hierüber sehr unzu-frieden; doch wird Reif angewiesen, seine Rechnungen und Bücher von allen drei Jahren den nächstens nachBern gehenden Gesandten von Freiburg mitzugeben; dann will man die Sache von Punkt zu Punkt durch-